Anfang dieses Jahres ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Es soll die betriebliche Altersvorsorge auch für kleine und mittlere Unternehmen interessanter machen und den Firmen die Mitarbeitergewinnung und -bindung erleichtern. Einen Anreiz für die zusätzliche Altersvorsorge will das Gesetz auch für Geringverdiener schaffen. Die neuen Regeln gelten sowohl für bereits bestehende als auch für neue Betriebsrenten.
Sozialpartnermodell: Vorsorge per Tarifvertrag
Zentrale Elemente des Betriebsrentenstärkungsgesetzes sind das sogenannte Sozialpartnermodell und verbesserte steuer- und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen der betrieblichen Altersvorsorge.
Das Sozialpartnermodell sieht vor, dass die Betriebsrente über einen Tarifvertrag im Unternehmen eingeführt werden kann. Dabei geben die Arbeitgeber lediglich Beitragszusagen. Das befreit sie zugleich von einem Problem, das die betriebliche Altersvorsorge gerade für kleine und mittlere Unternehmen früher eher unattraktiv machte: Unternehmen hafteten für die Höhe der Betriebsrenten. Das ist nun vom Tisch: Die Arbeitgeber sind nur verpflichtet, ihre Beiträge vereinbarungsgemäß an die Versorgungseinrichtungen zu zahlen, ganz nach dem Motto „pay and forget“.
Die Tarifrente dürfen übrigens auch nicht tarifgebundene Unternehmen mit ihren Arbeitnehmern vereinbaren. Verpflichtet sind sie dazu nicht. Falls sie sich dafür entscheiden, müssen sie sich jedoch an den Tarifvorgaben ihrer Branche orientieren.
Betriebsrente für Unternehmen kostenneutral
Im Rahmen der Betriebsrente können Beschäftigte durch Entgeltumwandlung einen Teil ihres Bruttogehaltes ansparen. Der steuerfreie Höchstbetrag der Entgeltumwandlung steigt dabei von vier auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Spart der Arbeitgeber dadurch Sozialversicherungsbeiträge, muss er den von ihm ersparten Arbeitgeberanteil an den Sozialversicherungsbeiträgen pauschal (15 Prozent des Umwandlungsbeitrags) für seinen Arbeitnehmer an dessen Versorgungseinrichtung zahlen. Dies gilt für die ab 2019 abgeschlossenen Entgeltumwandlungsvereinbarungen. Für frühere Vereinbarungen müssen sie diesen Zuschuss ab 2022 zahlen.
Betriebsrentenstärkungsgesetz stärkt Geringverdiener
Besonders attraktiv ist die neue Betriebsrente für Geringverdiener mit einem Bruttogehalt von maximal 2200 Euro pro Monat: Arbeitgeber dürfen sie beim Ansparen der Betriebsrente unterstützen. Dabei hilft der Staat den Unternehmen mit einem Zuschuss, den sie durch Abzug von der Lohnsteuer einbehalten können (30% bei einem Zuschuss zwischen 240 und 480 Euro im Jahr).