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	<title>Newsletter SOKA-BAU Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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	<description>Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung</description>
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	<title>Newsletter SOKA-BAU Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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		<title>Veränderte Wegezeitentschädigung für Beschäftigte am Bau</title>
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		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2023 10:27:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter SOKA-BAU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Wegezeitentschädigung wurde im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) neu geregelt. Das teilt der Dachverband Soka-Bau in einer aktuellen Nachricht mit. Die als „Verpflegungszuschuss“ bezeichnete Erstattung für Fahrten zu und von Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (§ 7 Ziffer 3.2 BRTV) sei als Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen für auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung – je nach Erstattungshöhe – [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Wegezeitentschädigung wurde im Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) neu geregelt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Das teilt der Dachverband Soka-Bau in einer aktuellen Nachricht mit. Die als „Verpflegungszuschuss“ bezeichnete Erstattung für Fahrten zu und von Arbeitsstellen mit täglicher Heimfahrt (§ 7 Ziffer 3.2 BRTV) sei als Erstattung von Verpflegungsmehraufwendungen für auswärtige Tätigkeit ohne Übernachtung – je nach Erstattungshöhe – entweder steuerfrei oder pauschal zu versteuern und gehöre damit (nach § 15 Abs. 4 VTV) nicht zum beitragspflichtigen Bruttolohn.</p>



<p class="wp-block-paragraph">„Die Wegezeitentschädigung für Fahrten zu und von Arbeitsstellen ohne tägliche Heimfahrt (§ 7 Ziffer 4.1 BRTV) ist dagegen ausschließlich eine Entlohnung für die aufgewendete Wegezeit und kein Verpflegungszuschuss (der nämlich in § 7 Ziffer 4.2 BRTV gesondert geregelt wird). Damit besteht keine Steuerfreiheit, die Leistung ist auch nicht pauschal zu versteuern“, benennt Soka-Bau Unterschiede. Somit gehöre die Wegezeitentschädigung für Fahren zu und von Baustellen ohne tägliche Heimfahrt zum beitragspflichtigen Bruttolohn.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der geänderte Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe gilt tatsächlich schon seit Anfang 2023 und ist für allgemeinverbindlich erklärt worden. Damit gilt die neue Wegezeitentschädigung für alle Baubetriebe und ihre Beschäftigten.</p>
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		<title>SOKA-BAU legt Jahreszahlen vor</title>
		<link>https://am-buero.de/soka-bau-legt-jahreszahlen-vor/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 12 Jul 2023 12:53:03 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter SOKA-BAU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SOKA-BAU, Dachmarke für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und für die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK), hat bei der jüngsten Haupt- und Mitgliederversammlung Geschäftszahlen für 2022 vorgelegt. Geprägt war das Jahr für die Bauwirtschaft vom Ukraine-Krieg, hohen Preissteigerungen und stark steigenden Zinsen. Im Bauhauptgewerbe konnte der Umsatz zwar nominal um rund zehn Prozent [&#8230;]</p>
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<p class="wp-block-paragraph">SOKA-BAU, Dachmarke für die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und für die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK), hat bei der jüngsten Haupt- und Mitgliederversammlung Geschäftszahlen für 2022 vorgelegt. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Geprägt war das Jahr für die Bauwirtschaft vom Ukraine-Krieg, hohen Preissteigerungen und stark steigenden Zinsen. Im Bauhauptgewerbe konnte der Umsatz zwar nominal um rund zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr gesteigert werden, preisbereinigt ergab sich jedoch ein Umsatzrückgang. Die Sozialkassen der Bauwirtschaft blicken dennoch auf ein insgesamt erfolgreiches Geschäftsjahr zurück.</p>



<p class="wp-block-paragraph">SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Gregor Asshoff berichtete auf der Versammlung: „Die Betriebe haben im vergangenen Jahr noch von den hohen Auftragspolstern profitiert, die Beschäftigung in der Bauwirtschaft hat sogar noch weiter zugenommen. Insbesondere im Wohnungsbau sind aber die Auftragseingänge eingebrochen, was für die nahe Zukunft eine deutlich schwächere Bautätigkeit erwarten lässt. Der Ausblick hat sich lediglich dadurch etwas aufgehellt, dass mit dem deutlichen Rückgang der Inflation auch die Hoffnung auf ein Ende der Zinserhöhungen verbunden ist.“</p>



<p class="wp-block-paragraph">In der Branche wurden zum vergangenen Jahresende 41.091 junge Fachkräfte ausgebildet (-3,2 % gegenüber 2021). Die Zahl der neuen Ausbildungsverhältnisse ist sogar deutlich gesunken (-10,6 %) und hat sich auch erstmals seit dem Jahr 2019 schlechter entwickelt als in den übrigen Branchen. „Der jüngste Rückgang der Azubizahlen muss auch vor der überdurchschnittlich guten Entwicklung der Vorjahre gesehen werden. Darüber hinaus hat die Branche ihr Angebot an Ausbildungsplätzen weiter ausgeweitet. Dies ist auch ein Verdienst der überbetrieblichen Ausbildungsfinanzierung“, betonte SOKA-BAU-Vorstandsmitglied Dr. Gerhard Mudrack. „In den nächsten Jahren wird uns das Thema Fachkräftemangel perspektivisch noch weiter begleiten und langfristig vor Herausforderungen stellen“, ergänzte er.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bilanzsumme von SOKA-BAU ist 2022 um knapp eine Milliarde Euro auf rund 12 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen neun Milliarden Euro auf die ZVK und 2,9 Milliarden auf die ULAK. Beide Kassen haben im vergangenen Jahr mehr als 900.000 in- und ausländische Arbeitnehmer, 80.500 in- und ausländische Betriebe, rund 41.000 Azubis und mehr als 320.000 Rentner betreut. Mit fast 2,3 Mio. Anwärtern und Rentnern ist die ZVK zudem die nach Zahl der Versicherten größte Pensionskasse Deutschlands.</p>



<p class="wp-block-paragraph">ULAK und ZVK wiesen 2022 Kapitalerträge von rund 365 Millionen Euro aus. Im Rahmen der Anlagestrategie werden seit einigen Jahren zudem ökologische, soziale und Kriterien guter Unternehmensführung berücksichtigt. Auch im vergangenen Jahr ist die Kapitalanlage im Rahmen internationaler Vergleiche ausgezeichnet worden. „Die Bauwirtschaft kann sich auch in diesen unbeständigen Zeiten auf das Management der Kapitalanlagen verlassen. Wir können unseren Kunden weiterhin eine gute Rendite versprechen“, versicherte Vorstandsmitglied Gregor Asshoff.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Einzelheiten zu den Geschäftsergebnissen finden Sie in den Geschäftsberichten auf <a href="https://www.soka-bau.de">www.soka-bau.de</a>.</p>
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		<title>Aktuelle Umfrage der SOKA-BAU</title>
		<link>https://am-buero.de/aktuelle-umfrage-der-soka-bau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Mar 2023 13:27:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter SOKA-BAU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SOKA-BAU, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, führt im März und April 2023 eine Kundenbefragung durch. Die Aufgabe, Arbeitgeber und Dienstleister anzurufen, übernimmt das Marktforschungsinstitut Usuma aus Berlin. „Mit Hilfe der aktuellen Befragung werden mit objektiv erhobenen Daten Informationen zur Zufriedenheit und die Erwartungen und Wünsche der Kunden bezüglich der Service- und [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">SOKA-BAU, Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes, führt im März und April 2023 eine Kundenbefragung durch. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Aufgabe, Arbeitgeber und Dienstleister anzurufen, übernimmt das Marktforschungsinstitut Usuma aus Berlin. „Mit Hilfe der aktuellen Befragung werden mit objektiv erhobenen Daten Informationen zur Zufriedenheit und die Erwartungen und Wünsche der Kunden bezüglich der Service- und Dienstleistungen von SOKA-BAU ermittelt“, heißt es von der Kasse. Wer angerufen wird, wird im Zufallsverfahren ausgewählt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Teilnahme an der Befragung ist freiwillig. Die Daten werden anonym erhoben und ausgewertet. Die Befragungsdaten werden weder mit der Telefonnummer noch den Namen oder der Adresse in Verbindung gebracht. Eine kommerzielle Datennutzung ist ausgeschlossen. Die Daten werden nach den Vorschriften europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) rein zweckbezogen verarbeitet und genutzt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei Fragen oder Unklarheiten können sich Arbeitgeber und Dienstleister an den Kundenservice von SOKA-BAU unter 0800 1200 111 wenden.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/aktuelle-umfrage-der-soka-bau/">Aktuelle Umfrage der SOKA-BAU</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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		<title>SOKA-Bau: Neue Beitrags- und Umlagefälligkeit</title>
		<link>https://am-buero.de/soka-bau-neue-beitrags-und-umlagefaelligkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Jun 2021 07:39:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Newsletter SOKA-BAU]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) und die Bundesagentur für Arbeit haben mitgeteilt, dass die Fälligkeit von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage um acht Tage nach hinten verschoben wird. Bereits der Beitrag für die April-Meldung war erstmals erst zum 28.05.2021 fällig. Die Verschiebung soll für mehr Flexibilität bringen, laut SOKA-Bau „einen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/soka-bau-neue-beitrags-und-umlagefaelligkeit/">SOKA-Bau: Neue Beitrags- und Umlagefälligkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) und die Bundesagentur für Arbeit haben mitgeteilt, dass die Fälligkeit von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage um acht Tage nach hinten verschoben wird.</p>
<p>Bereits der Beitrag für die April-Meldung war erstmals erst zum 28.05.2021 fällig. Die Verschiebung soll für mehr Flexibilität bringen, laut SOKA-Bau</p>
<ol>
<li>„einen einheitlichen Termin zur Zahlung von Beiträgen an verschiedene Institutionen (z. B. SOKA-BAU, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen)</li>
<li>mehr Zeit für etwaige Meldungskorrekturen</li>
<li>die Reduzierung von zusätzlichen Überweisungen und den damit verbundenen Kosten.</li>
</ol>
<p>Der 28. eines Folgemonats als neuer Fälligkeitstermin gilt gleichermaßen für den von SOKA-BAU erhobenen Sozialkassenbeitrag als auch für die Winterbeschäftigungsumlage, die SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht. „Bitte reichen Sie Ihre Meldungen unverändert bis zum 15. des Folgemonats bei SOKA-BAU ein und zahlen Sie die Beiträge bis zum 28. des Folgemonats“, heißt es dort. Der Einzug per Lastschrift wird spätestens für die Mai-Meldung (Fälligkeit: 28.6.2021) automatisch angepasst.</p>
<p>Wir <a href="https://am-buero.de/lohn-und-gehaltsabrechnung/">beraten</a> Sie gern!</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/soka-bau-neue-beitrags-und-umlagefaelligkeit/">SOKA-Bau: Neue Beitrags- und Umlagefälligkeit</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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