Zum Jahreswechsel treten alljährlich neue gesetzliche Regelungen und Vorschriften in Kraft. Eine Auswahl haben wir hier für Sie zusammengetragen.
Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 9,60 Euro/Stunde steigt am 1. Januar auf 9,82 Euro und ab 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro.
Mindestausbildungsvergütung
Wer ab 1. Januar 2022 eine Ausbildung beginnt, erhält im ersten Ausbildungsjahr mindestens 585 Euro. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung um 18 im dritten um 35 und im vierten um 40 Prozent gegenüber dem Einstiegsgehalt an.
Arbeitgeberanteil für Rentner zur Arbeitslosenversicherung
„Mit dem Flexirentengesetz vom 8. Dezember 2016 wurde festgelegt, dass der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung ab Erreichen der Regelaltersgrenze für die Zeit vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2021 wegfällt. Ab 1. Januar 2022 müssen Arbeitgeber den Arbeitgeberanteil demnach wieder tragen“, informiert unter anderem die Techniker Krankenkasse.
Betriebliche Altersvorsorge
Seit zwei Jahren müssen Arbeitgeber neue Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge mit 15 Prozent bezuschussen. Eine Finanzspritze bekommen nun auch Arbeitnehmer, die ihre Verträge vor 2019 abgeschlossen haben.
Elektriker, Gerüstbauer und Gebäudereiniger erhalten mehr Geld
Im Elektrohandwerk steigt der Mindestlohn ab 1. Januar 2022 von derzeit 12,40 auf dann 12,90 Euro an. Im Gerüstbauerhandwerk kommt die Erhöhung um 30 Cent auf dann 12,85 Euro Mindestlohn erst am 1. Oktober 2022.
Laut Deutscher Handwerkszeitung steigt auch der Mindestlohn für Gebäudereiniger: „Bis 2023 soll der Branchenmindestlohn im Gebäudereiniger-Handwerk in drei Schritten um insgesamt elf Prozent angehoben werden.“ Für 2022 heißt das: Wer der Lohngruppe 1 angehört, bekommt ab Januar mindestens 11,55 Euro pro Stunde, gelernte Mitarbeiter in der Lohngruppe 6 mindestens 14,81 Euro/Stunde. Auch die Ausbildungsvergütung steigt – unter anderem auf mindestens 1125 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Corona-Bonus
Bis Ende März 2022 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern höchstens 1.500 Euro steuerfreien Corona-Bonus gewähren.
Wirtschaftshilfen in der Corona-Pandemie
Der Bund hilft Unternehmen bis Ende März in der Corona-Pandemie – unter anderem mit leichterem Zugang zum Kurzarbeitergeld. Sie erhalten außerdem die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeiterzeit zurück. „Neu“- Soloselbstständige werden unterstützt und die Überbrückungshilfe III geht ebenfalls bis Ende März fließend in die Überbrückungshilfe VI über.
Homeoffice-Pauschale
Die Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag (höchstens 600 Euro pro Jahr) für Arbeitnehmer soll über 2021 hinaus verlängert werden.
Auch diese Themen, über die wir in unserem Blog bereits berichtet hatten, werden 2022 wichtig: