Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz tritt zum 1. März 2020 in Kraft. Es zählt zum Migrationspaket der Bundesregierung. Durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz werden die Regelungen für die Zuwanderung aus Drittstaaten und den Aufenthalt von Fachkräften in Deutschland dem wirtschaftlichen Bedarf entsprechend gezielt geöffnet sowie neu systematisiert und damit klarer und transparenter gestaltet.
„Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz führt erstmals einen einheitlichen Fachkräftebegriff ein: Fachkräfte sind sowohl Hochschulabsolventen als auch Beschäftigte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Liegt ein Arbeitsvertag vor, können Fachkräfte künftig ohne Vorrangprüfung einreisen“, schreibt das Bundesinnenministerium in einer Pressemitteilung aus diesem August.
Deutsche Sprachkenntnisse als Voraussetzung für Zuwanderung
Die Arbeitsplatzsuche werde für Fachkräfte mit Berufsausbildung analog zur Regelung für Hochschulabsolventen ermöglicht. Voraussetzung sei insbesondere, dass die Fachkraft über deutsche Sprachkenntnisse verfüge, die der angestrebten Tätigkeit entspreche, und ihren Lebensunterhalt während der Suche nach einem Arbeitsplatz eigenständig sichern könne. „Für Absolventen deutscher Auslandsschulen und für Ausländer, die über einen Schulabschluss verfügen, der in Deutschland oder in dem Staat, in dem er erworben wurde, zum Hochschulzugang berechtigt, wird die Möglichkeit zur Ausbildungsplatzsuche geschaffen. Beide Regelungen werden zunächst für fünf Jahre erprobt“, heißt es in der Mitteilung weiter.
Außerdem wird mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz die Möglichkeit ausgebaut, nach Deutschland einzureisen, um eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation anerkennen zu lassen. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz steht nicht isoliert: Die Bundesregierung hat bereits im letzten Jahr Verbesserungen von Verwaltungs- und Anerkennungsverfahren, eine verstärkte Sprachförderung und gezielte Werbemaßnahmen im Ausland beschlossen“, heißt es vom Bundesinnenministerium abschließend.