Höhere Pendlerpauschale 2021

by ina

Gut, das Thema steht für viele in der Pandemie möglicherweise nicht im Vordergrund, wenn sie gerade im Homeoffice sitzen. Für die, die unterwegs sind, ist es aber wichtig: Die Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale steigt in diesem Jahr an.

Die Pendlerpauschale regelt in Paragraph § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 des Einkommenssteuergesetzes, wie bzw. in welcher Höhe ein Arbeitnehmer seine Kosten für Fahrten zwischen der Wohnung und dem Arbeitsplatz steuerlich geltend machen kann.

Höhere Pendlerpauschale

Von diesem Jahr an bis 2023 bleibt es dabei, dass Arbeitnehmer für die ersten 20 Kilometer zwischen Wohnadresse und Arbeitsplatz 30 Cent geltend machen können. Die Pauschale steigt zwischen 2021 bis 2023 ab dem 21sten Kilometer auf 35 Cent.

Auch von 2024 bis 2026 gilt: 30 Cent für die ersten 20 Kilometer. Bei längeren Fahrten erhöht sich die Entfernungspauschale ab dem 21. Kilometer auf 38 Cent. Ziel ist die Entlastung von Fernpendlern und Arbeitnehmern auf Dienstreisen, weil seit Anfang dieses Jahres durch die höheren CO2-Abgaben die Kosten für Pkw-Fahrten gestiegen sind. Wichtig: Für Motorräder oder schnelle E-Bikes gilt weiterhin die 20-Cent-pro-Kilometer-Regel.

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