Ab 1. Januar 2021 sollen die Regelbedarfe im Bereich der Sozialhilfe (SGB XII) und in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) steigen.
Das Bundeskabinett hat Ende August den entsprechenden “Entwurf eines Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie des Asylbewerberleistungsgesetzes” beschlossen. Demnach sollen auch die Geldleistungen für den notwendigen Bedarf für das Asylbewerberleistungsgesetz neu festgesetzt werden. Das teilte das Bundesarbeitsministerium in einer Pressemitteilung mit. Vor Inkrafttreten müssen Bundestag und Bundesrat dem Gesetzentwurf des Bundeskabinetts noch zustimmen.
In der Mitteilung des Ministeriums vom 24.8.2020 heißt es: „Der Gesetzgeber ist bei Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) verpflichtet, die Höhe der Regelbedarfe neu zu ermitteln. Dabei werden auch gesellschaftliche Veränderungen aufgegriffen. So werden beispielsweise erstmals ab 2021 die Kosten für die Mobilfunknutzung vollständig im Regelbedarf enthalten sein. Bisher wurden die Kosten einer Flatrate für Festnetzanschlüsse bestehend aus Telefon und Internet anerkannt.
Aktuell sind folgende Regelsätze geplant. Sie werden im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens nochmals angepasst, sobald die aktuellen Zahlen zur Preis- und Lohnentwicklung bis Juni 2020 vorliegen.
Quelle: Bundesarbeitsministerium