Die Spargelernte läuft, die Erdbeeren müssen in den nächsten Wochen gepflückt werden. Weil in diesem Jahr Erntehelfer aus dem Ausland fehlen, wurde für die wenigen verbliebenen Arbeitskräfte die Versicherungsfreiheit in geringfügigen befristeten Beschäftigungen vom 1. März bis zum 31. Oktober 2020 von drei auf maximal fünf Monate bzw. 115 Arbeitstage (vorher 70) verlängert. Von der Regelung ausgeschlossen bleiben auch weiterhin berufsmäßige Beschäftigungen. Hinweise, was berufsmäßig ist und was nicht, gibt die Minijob-Zentrale.
Die neue Regelung hat auch Auswirkungen auf die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Altersvollrentner, die die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Galt bislang, dass diese Rentner maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen dürfen, wurde diese Grenze nun zeitlich befristet auf 44.590 Euro erhöht. Auch hier gilt die Regelung, dass die Beschäftigung nicht berufsmäßig und nur auf fünf Monate befristet ausgeübt werden darf, um Rentenkürzungen zu vermeiden und sozialabgabenfrei zu bleiben. Damit soll erreicht werden, dass zeitlich befristet mehr Personal unter anderem in systemrelevanten Bereichen zur Verfügung stehen kann.