Qualifizierungschancen-gesetz nutzt Arbeitgebern und -nehmern

by ina

Am 1. Januar 2019 ist das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Damit sollen Arbeitnehmer gezielt gefördert werden, um ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt auch für die (vor allem digitale) Zukunft zu verbessern. Die Bundes­agentur für Arbeit macht dafür ein größeres Weiterbildungsangebot und stellt mehr Geld zur Verfügung. Wichtigste Voraussetzung: Die Qualifizierung trägt wesentlich dazu bei, die Arbeitnehmer auf die veränderte Arbeitswelt vorzubereiten. Und: Der Arbeitgeber beteiligt sich an den Kosten.

Zugleich ändern sich mit dem neuen Gesetz die Aufgaben der Agentur: Sie fördert nicht mehr nur Arbeitssuchende, sondern berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber darüber hinaus, welche zukunftsgerichteten Weiterbildungsmöglichkeiten es für sie gibt und wie sie finanziell gefördert werden (beispielsweise durch Lohnkostenzuschüsse, wird der Arbeitnehmer während der Weiterbildung bei vollen Bezügen freigestellt).

Die Kostenübernahme der Bundesagentur für Arbeit hängt von der Betriebsgröße ab, kleinere Unternehmen profitieren stärker: Bei weniger als zehn Mitarbeitern kann sie die Weiterbildungskosten für die Mitarbeiter vollständig übernehmen, die Lohnkostenzuschüsse bis zu 75 Prozent. Bei unter 250 Mitarbeitern trägt der Arbeitgeber 50 Prozent der Kosten, bis 2.500 Mitarbeitern 75 Prozent, darüber hinaus 85 Prozent. Einfluss auf die Kostenbeteiligung des Arbeitsgebers haben auch geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen. Die Weiterbildung ist genehmigungspflichtig durch die Agentur für Arbeit: Der Arbeitnehmer erhält einen Bildungsgutschein.

Vorteile durch Qualifizierungschancengesetz

Vorteile hält das Qualifizierungschancengesetz sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber bereit.

– Arbeitgeber

Unternehmen erhalten für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiter Geld vom Staat. Das heißt sowohl finanzielle Entlastung als auch bessere Qualifikation des Personals. Die Mitarbeiterbindung an das Unternehmen wird verstärkt.

– Arbeitnehmer

Arbeitnehmer erhalten das Recht auf Weiterbildungsberatung – und zwar nicht nur im eigenen Beruf, sondern auch darüber hinaus, um fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft zu werden.

Voraussetzungen für die Zuschüsse

Die Förderung durch das Qualifizierungschancengesetz ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden:

– Abschluss der Berufsausbildung des Mitarbeiters vor mindestens vier Jahren
– letzte Weiterbildung vor mindestens vier Jahren
– Weiterbildung zur aktuellen Tätigkeit des Arbeitnehmers wird nicht gefördert, sondern nur Fähigkeiten, die darüber hinausgehen und fit für den Arbeitsmarkt der Zukunft machen
– Weiterbildung muss außerhalb des Unternehmens oder intern durch externe, qualifizierte Bildungsträger erfolgen.
– Weiterbildungsdauer länger als 160 Stunden bzw. vier Wochen

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