Neuregelung bei Reisekosten

by ina

Seit Anfang dieses Jahres müssen Steuerpflichtige neue Ländergrup­peneinteilungen bei den Pauschbeträgen für Ver­pflegungs­mehr­auf­wendungen und Übernachtungskosten in Auslandsfällen beachten. Sie ersetzen die entsprechenden Regelun­gen aus dem Jahr 2017.

Reisekosten des steuerpflichtigen Arbeitsnehmers entstehen laut EStG bei seiner beruflich bedingten Auswärtstätigkeit. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpfle­gungsmehraufwendungen.

Das Rundschreiben des Bundesfinanzministerium aus dem Späth­erbst 2018 informiert über Änderungen, die im Schreiben fettge­druckt und damit leichter nachvollziehbar sind. Entnehmen Sie alle Details bitte dem Brief, den Sie hier als pdf einsehen und/oder herunterladen können.

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