Seit Anfang dieses Jahres müssen Steuerpflichtige neue Ländergruppeneinteilungen bei den Pauschbeträgen für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten in Auslandsfällen beachten. Sie ersetzen die entsprechenden Regelungen aus dem Jahr 2017.
Reisekosten des steuerpflichtigen Arbeitsnehmers entstehen laut EStG bei seiner beruflich bedingten Auswärtstätigkeit. Dazu zählen Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und Verpflegungsmehraufwendungen.
Das Rundschreiben des Bundesfinanzministerium aus dem Spätherbst 2018 informiert über Änderungen, die im Schreiben fettgedruckt und damit leichter nachvollziehbar sind. Entnehmen Sie alle Details bitte dem Brief, den Sie hier als pdf einsehen und/oder herunterladen können.