Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat einen Fachlichen Hinweis zu den Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konfliktes auf Rechnungslegung und Abschlussprüfung veröffentlicht.
Er bezieht sich auf das Geschäftsjahr 2021, dessen Abschlüsse noch nicht aufgestellt, geprüft oder festgestellt sind. Das IDW kommt darin zu dem Ergebnis, „dass es sich bei dem Angriff am 24.2.2022 um einen wertbegründenden Vorgang handelt, da das Ereignis erst nach dem Abschlussstichtag 31.12.2021 eingetreten ist.” Deshalb seien die Auswirkungen des Krieges wegen des Stichtagsprinzips grundsätzlich erst in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung der Folgeperiode zu berücksichtigen.
Dennoch, darauf weist das IDW weiter hin, ergeben sich bereits für Abschlüsse und Lageberichte zum Stichtag 31.12.2021 Berichtspflichten für den Nachtragsbericht im Anhang und für die Risiko- und Prognoseberichterstattung im Lagebericht. „Für die Folgeperioden, und vor allem für bevorstehende Berichterstattungen zum ersten Quartal 2022, werden in der Regel materielle Konsequenzen im Zahlenwerk, d.h. in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erforderlich.“ Unternehmen sollten daher – soweit von den gesetzlichen Vorschriften gefordert und machbar – die möglichen individuellen Auswirkungen transparent machen, gegebenenfalls auch unter Darstellung verschiedener Szenarien.
Den gesamten Fachlichen Hinweis des IDW finden Sie hier.