Entlastung für Arbeitnehmer und -geber wird fortgeführt

by ina

Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz soll wirtschaftliche und soziale Maßnahmen bündeln, um damit die Folgen der Pandemie für Bürger und Unternehmen abzumildern. Der Bundesrat hat dem Gesetz vor kurzem zugestimmt.

Zusätzliche Investitionsanreize für Unternehmen setzen die neuen Regeln unter anderem dadurch, dass

  1. die Möglichkeiten der Verlustverrechnung verbessert werden: Damit sichern die Unternehmen ihre Liquidität. Sie können Verluste durch Corona besser mit Gewinnen aus der Vor-Pandemie-Zeit ausgleichen. Verluste in diesem und im kommenden Jahr dürfen bis zu einer Höhe von zehn Millionen Euro auf Gewinne der zwei jeweils vorausgehenden Jahre  verrechnet werden.
  2. die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens sowie der steuerlichen Investitionsfristen verlängert werden. Das soll zu Investitionen und Anschaffungen motivieren.
  3. die Abzinsung unverzinslicher Verbindlichkeiten wegfällt.

Zuschüsse auf bis zu 80 Prozent zum Kurzarbeitergeld sind allerdings nur noch bis Ende Juni 2022 von der Steuer befreit.

Sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitnehmer sind vor allem zwei Aspekte des Gesetzes interessant:

Keine Steuern zahlen Unternehmen bis zu einem Betrag von 4.500 Euro auf Zuwendungen an Arbeitnehmer in der Pflege, wenn er bis Ende dieses Jahres ausgezahlt ist. Außerdem gelten auch weiterhin die steuerlichen Regeln fürs Homeoffice. Für jeden Tag, den man ausschließlich daheim arbeitet, kann man fünf Euro geltend machen, höchstens aber 600 Euro.

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