Das Bundeskabinett hat beschlossen, den Zugang zum Kurzarbeitergeld um drei Monate bis Ende 2022 zu verlängern, um den Unternehmen Planungssicherheit angesichts der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation zu geben und die Zahl der Arbeitslosen nicht rasant steigen zu lassen.
Was heißt das konkret?
- Kurzarbeitergeld kann bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen.
„Die Regelungen zum Kurzarbeitergeld wären zum 30. September 2022 ausgelaufen. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine wirkt sich jedoch weiterhin auf die deutsche Wirtschaft aus. Es drohen weitere Störungen in den Lieferketten und Versorgungsengpässe beim Gas. Das sorgt für Unsicherheiten bei vielen Unternehmen und Beschäftigten“, nennt die Regierung die Gründe für diese Maßnahme.
Mit der Verordnung solle sichergestellt werden, dass auch über den 30. September 2022 hinaus Beschäftigungsverhältnisse aufrechterhalten sowie Arbeitslosigkeit und gegebenenfalls Insolvenzen vermieden würden.
„Das Bundeskabinett hat zudem eine Formulierungshilfe für einen vom Deutschen Bundestag einzubringenden Gesetzentwurf beschlossen. Ziel ist es die Bundesregierung in die Lage zu versetzen, auch nach dem 30. September 2022 Sonderregelungen für das Kurzarbeitergeld im Wege einer Verordnung umfassend und kurzfristig erlassen zu können. Die Verordnungsermächtigung soll bis 30. Juni 2023 gelten“, heißt es aus Berlin weiter.