Zum 1. Januar 2023 können sogenannte Midijobber bis zu 2.000 Euro monatlich verdienen.
Bis zu dieser Grenze müssen die Arbeitnehmer geringere Beiträge in die Sozialversicherungen einzahlen, so dass das Nettogehalt steigt.
„Midijobs sind Beschäftigungsverhältnisse, bei denen sich die monatlichen Bruttolöhne zwischen 520,1 Euro und 2.000 Euro bewegen. Zum 1. Oktober 2022 hatte die Bundesregierung die Midijob-Grenze bereits auf 1.600 Euro angehoben. Im Zuge der Entlastungspakete wurde die Grenze noch einmal ausgeweitet“, informiert die Bundesregierung.
Auch, wer einen Midijob hat, muss grundsätzlich in die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung einzahlen. Die Beiträge seien jedoch im Vergleich zu regulär Beschäftigten stark reduziert, heißt es aus Berlin. Deshalb würden Geringverdiener durch die Anhebung der Einkommensgrenze entlastet, weil sie nicht die Sozialversicherungsbeiträge in voller Höhe bezahlten.
Arbeitnehmer, die nur knapp über 500 Euro monatlich verdienen, zahlen in diesem sogenannten Übergangsbereich nicht mehr wie bisher 10% Sozialversicherungsbeiträge, sondern null. Bis zu einem Einkommen von 2000 Euro steigen sie schrittweise auf den vollen Arbeitnehmeranteil an.
Obwohl Midijobber geringere Sozialversicherungsbeiträge leisten, haben sie dennoch Anspruch auf volle Leitungen der Sozialversicherungen.
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