So wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Lohnbuchhaltung aus

by ina

Das Wachstumschancengesetz (WachStG), das bereits im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde, soll nun Ende März nach einigen Anpassungen auch den Bundesrat passieren.

Es bringt einige Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit sich. Hier die wichtigsten Punkte:

Erhöhung der Pauschalen

Reisekosten

  1. Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen steigt von 24 auf 28 Euro für 8 Stunden und von 12 auf 14 Euro für 4 Stunden.
  2. Die Übernachtungspauschale steigt von 20 auf 23 Euro pro Tag.

Fahrtkosten

  1. Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt von 0,30 auf 0,38 € pro Kilometer.
  2. Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw steigt von 0,30 auf 0,38 Euro pro Kilometer.

Abschaffung der Fünftelregelung

  1. Die Fünftelregelung, die bisher bei der Versteuerung von Abfindungen und Entschädigungen angewendet wurde, wird abgeschafft.
  2. Seit 1. Januar 2024 werden Abfindungen und Entschädigungen in voller Höhe als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.

Erhöhung des Versorgungsfreibetrags

Der Versorgungsfreibetrag für Renten und Pensionen steigt von 1.757 auf 2.000 Euro pro Monat.

Weitere Änderungen

Anhebung der Sachbezugswerte

Die Sachbezugswerte für die Nutzung von arbeitgeberseits zur Verfügung gestellte Fahrzeuge und Wohnungen werden erhöht.

Änderungen bei der Steuerfreiheit von Sachzuwendungen

Die Freigrenze für Sachzuwendungen anlässlich von Betriebsfeiern und Weihnachtsfeiern steigt von 60 auf 75 Euro pro Person und Jahr.

Cookie-Einstellungen