Die EU-Verordnung (EU) 2024/886 bringt eine Revolution im europäischen Zahlungsverkehr: Sie macht Echtzeitüberweisungen (Instant Payments) zum Standard und führt die Empfängerprüfung (Verification of Payee – VOP) EU-weit verpflichtend ein. Für Unternehmen im gesamten SEPA-Raum bedeutet dies eine fundamentale Umstellung und neue Chancen – insbesondere mit dem Stichtag 9. Oktober 2025 für das verpflichtende Anbieten von Echtzeitüberweisungen durch Zahlungsdienstleister.
Die Kernpunkte der Verordnung (EU) 2024/886
Die Verordnung 2024/886, die am 8. April 2024 in Kraft trat und die sogenannte SEPA-Verordnung (EU) Nr. 260/2012 ändert, zielt darauf ab, den Zahlungsverkehr in Euro schneller, sicherer und transparenter zu gestalten.
- Pflicht zur Echtzeitüberweisung (Instant Payments)
Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister (Banken, Sparkassen etc.) in den Euro-Mitgliedstaaten ihren Kunden aktiv das Senden von Echtzeitüberweisungen in Euro ermöglichen.
Definition: Das Geld muss innerhalb von 10 Sekunden auf dem Konto des Empfängers gutgeschrieben werden – und das 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr.
Gleiche Kosten: Die Entgelte für Instant Payments dürfen nicht höher sein als die Gebühren für herkömmliche SEPA-Überweisungen.
Kein Betragslimit mehr: Zukünftig entfallen die bisher üblichen Betragsbegrenzungen für Echtzeitüberweisungen (wie 100.000 Euro).
- Obligatorische Empfängerprüfung (Verification of Payee – VOP)
Ebenfalls bis zum 9. Oktober 2025 müssen Zahlungsdienstleister die Empfängerprüfung für ihre Kunden anbieten.
Funktionsweise: Bei einer Überweisung (sowohl Standard als auch Echtzeit) wird der vom Zahler eingegebene Empfängername mit dem Namen abgeglichen, der beim Zahlungsempfängerkonto zur angegebenen IBAN hinterlegt ist.
Schutz vor Fehlern und Betrug: Das System meldet dem Zahler, ob eine Übereinstimmung (“Match”), eine geringfügige Abweichung (“Close Match”) oder keine Übereinstimmung (“No Match”) vorliegt.
Haftungsverschiebung: Wenn ein Zahlungsdienstleister ein “Match” bestätigt und die Überweisung trotzdem fehlerhaft ist, kann der Zahlungsdienstleister unter bestimmten Bedingungen haften.
Die Bedeutung für Unternehmen ab 9. Oktober 2025
Die Verordnung (EU) 2024/886 beeinflusst Geschäftsprozesse, Cashflow und die Betrugsprävention maßgeblich.
Besseres Cash-Management durch Instant Payments
Für Unternehmen bedeutet die verpflichtende Verfügbarkeit von Instant Payments:
Sofortige Liquidität: Eingehende Zahlungen stehen sekundenschnell zur Verfügung, was die Planungssicherheit und den Cashflow signifikant verbessert.
Schnellere Lieferketten: Zahlungen an Lieferanten können sofort ausgeführt werden, was Wartezeiten reduziert und die Logistik beschleunigt.
Optimierter E-Commerce: Im Online-Handel und bei digitalen Dienstleistungen kann die Ware oder Dienstleistung unmittelbar nach Zahlungseingang freigeschaltet oder versendet werden.
Notwendige IT-Anpassungen
Unternehmen, die eigene Buchhaltungs- oder ERP-Systeme mit direktem Zahlungsverkehr (z.B. über EBICS oder spezielle Software) nutzen, müssen prüfen:
Anbindung: Unterstützen Ihre Schnittstellen und Zahlungsverkehrssoftware die Echtzeitverarbeitung von Zahlungen?
Datenmanagement: Können Sie die Informationen zur Empfängerprüfung anzeigen und verarbeiten, die Ihnen Ihre Bank liefert?
Fazit und Handlungsbedarf
Die EU-Verordnung 2024/886 ändert einiges im europäischen Zahlungsverkehr. Der Stichtag 9. Oktober 2025 markiert den Zeitpunkt, ab dem Unternehmen nicht nur schneller bezahlen können, sondern auch von einer neuen Sicherheitsebene profitieren.
Unternehmen sollten jetzt ihre internen Prozesse überprüfen, die Kommunikation der Bankverbindungen optimieren und ihre IT-Systeme für die Echtzeitzahlungen vorbereiten. So nutzen Sie die neuen regulatorischen Vorgaben, um Ihre Liquidität zu steigern und Ihre Zahlungssicherheit zu verbessern.