Wir haben wichtige Änderungen im kommenden Jahr zusammengestellt, die gerade für KMU und deren Beschäftigte wichtig werden könnten.
Anpassungen bei der Einkommensteuer
Grundfreibetrag: Der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, wird im Jahr 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Nur Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Einkommensteuer. Diese Erhöhung dient dazu, eine „heimliche“ Steuererhöhung durch das inflationsbedingte Steigen der Einkommen zu verhindern.
Spitzensteuersatz: Der Spitzensatz der Einkommensteuer liegt weiterhin bei 42 Prozent. Ab 2026 gilt er jedoch erst ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro, was einer Verschiebung der Schwelle um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.
Steuerfreie Zusatzleistungen
Aktivrente: Personen, die das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sollen bis zu 2.000 Euro steuerfrei zusätzlich verdienen können.
Teilzeitaufstockungsprämie: Arbeitnehmer in Teilzeit, die ihre Stunden erhöhen, können eine steuerfreie Prämie von bis zu 4.500 Euro erhalten, um einen Anreiz zur Arbeitszeiterhöhung zu schaffen.
Mindestlöhne und Minijobs
Gesetzlicher Mindestlohn: Die unterste Lohngrenze steigt 2026 auf 13,90 Euro pro Stunde.
Minijob-Grenze: In direkter Folge des steigenden Mindestlohns wird auch die monatliche Verdienstgrenze für nicht versicherungspflichtige Minijobs zum 1. Januar angehoben: Sie liegt dann bei 603 Euro (zuvor 556 Euro).
Mindestausbildungsvergütung (MAV): Auszubildende im ersten Lehrjahr, die ab dem 1. Januar 2026 ihre Lehre beginnen, erhalten mindestens 724 Euro brutto, was einer Steigerung von 6,2 Prozent entspricht.
Branchen- und Spezialregelungen
Branchenmindestlöhne: Mehrere Gewerke sehen höhere Lohnuntergrenzen vor, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen:
- Dachdeckerhandwerk: Der Mindestlohn 1 (ungelernt) steigt auf 14,96 Euro und der Mindestlohn 2 (gelernt) auf zunächst 16,60 Euro (ab 1. Januar).
- Gebäudereiniger-Handwerk: Beschäftigte der Lohngruppe 1 erhalten ab Januar mindestens 15 Euro pro Stunde, für Glas- und Fassadenreiniger steigt der Lohn auf 18,40 Euro.
- Gerüstbauer: Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,35 Euro.
- Elektrohandwerke: Die Branchenlohnuntergrenze steigt ab 1. Januar auf 14,93 Euro
Betriebsrente (bAV): Ein neues Gesetz soll kleinen Betrieben die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge erleichtern, um die bAV für Angestellte mit kleineren und mittleren Einkommen zugänglicher zu machen.
Rentenanpassung: Die Rentnerinnen und Rentner können sich voraussichtlich auf eine Rentenerhöhung von geschätzten 3,7 Prozent ab dem 1. Juli 2026 einstellen.
Weitere voraussichtliche Änderungen 2026
Pendlerpauschale
Die Pendler- bzw. Entfernungspauschale soll vereinheitlicht werden: Künftig können Pendler 38 Cent pro Kilometer als Werbungskosten absetzen, und zwar ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Industriestrompreis
Die Bundesregierung strebt einen staatlich subventionierten Industriestrompreis von ca. fünf Cent pro Kilowattstunde für energieintensive Unternehmen an, der allerdings noch der Zustimmung der EU-Kommission bedarf.
Agrardiesel-Subvention
Land- und Forstwirtschaftsbetriebe erhalten die Zuschüsse für Diesel-Kraftstoff zurück und können sich 21,48 Cent pro Liter von der Energiesteuer erstatten lassen.
Gewerbeabfallverordnung (Novelle):
Die geplante dritte Novelle zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll voraussichtlich ab Juli 2026 gelten. Vorgesehen sind unter anderem eine Kennzeichnung von Sammelbehältnissen nach Abfallart und die getrennte Sammlung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.
Gastronomie
Der Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar auf sieben Prozent gesenkt werden (für Getränke bleibt er bei 19 Prozent).
Digitalisierung der Steuerbescheide
Finanzämter dürfen Steuerbescheide ab 2026 standardmäßig digital bereitstellen, ohne die bisher erforderliche Einwilligung des Steuerzahlers. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen, die elektronisch abgeben. Die Einspruchsfrist beginnt am dritten Tag nach der digitalen Bereitstellung.
Elektronischer Berufsausweis
Für bestimmte Gesundheitshandwerke (z. B. Augenoptiker, Hörakustiker) wird ab dem 1. Januar 2026 die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Dies erfordert den persönlichen Elektronischen Berufsausweis (eBA) für qualifizierte Mitarbeiter und eine Institutionskarte (SMC-B) für die Betriebsstätte.
Entgelttransparenzgesetz (Reform)
Basierend auf einer EU-Richtlinie muss das Gesetz bis Juni 2026 angepasst werden. Arbeitgeber müssen künftig u. a. bereits im Bewerbungsprozess Angaben zum Einstiegsgehalt oder einer Gehaltsspanne machen, und die Beweislast bei Entgeltdiskriminierung liegt beim Arbeitgeber.

