In seiner letzten Sitzung des Jahres 2025 hat das Bundeskabinett den Entwurf für das Steueränderungsgesetz 2025 sowie das sogenannte „Cuxhaven-Gesetz“ verabschiedet. Das Paket zielt darauf ab, die Folgen der Krisenjahre abzumildern, den Wohlstand zu sichern und gezielte Impulse für Wachstum und soziale Gerechtigkeit zu setzen.
Pendlerpauschale: Mobilität wird ab dem ersten Kilometer belohnt
Ein Kernpunkt der Reform ist die Neugestaltung der Entfernungspauschale. Ab dem 1. Januar 2026 wird diese einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer angehoben. Bisher griff dieser erhöhte Satz erst ab dem 21. Kilometer.
Die finanziellen Auswirkungen im Überblick (bei einer 5-Tage-Woche):
5 km Arbeitsweg: + 88 Euro zusätzliche Werbungskosten/Jahr
10 km Arbeitsweg: + 176 Euro zusätzliche Werbungskosten/Jahr
20 km Arbeitsweg: + 352 Euro zusätzliche Werbungskosten/Jahr
Insgesamt beläuft sich die Entlastung für Steuerzahler auf rund 1,1 Mrd. Euro im Jahr 2026 und steigt ab 2027 auf jährlich 1,9 Mrd. Euro. Ergänzend dazu wird die Mobilitätsprämie für Geringverdiener entfristet, um die Förderung dauerhaft zu sichern.
Gastronomie & Verpflegung: Rückkehr zum ermäßigten Steuersatz
Um die Gastronomiebranche zu stärken und die Preise für Verbraucher stabil zu halten, sinkt der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (exklusive Getränke) zum 1. Januar 2026 von 19 % auf 7 %.
Davon profitieren nicht nur klassische Restaurants, sondern auch Bäckereien und Metzgereien, Catering-Anbieter Verpflegung in Kitas, Schulen und Krankenhäusern. Diese Maßnahme bedeutet eine jährliche Entlastung von insgesamt 3,6 Milliarden Euro.
Agrardiesel: Entlastung für die Landwirtschaft
Im Rahmen des parallel beschlossenen „Cuxhaven-Gesetzes“ wird die Steuerentlastung für Agrardiesel vollständig wiedereingeführt.
Ziel: Finanzielle Stabilität und Planungssicherheit für land- und forstwirtschaftliche Betriebe.
Effekt: Sicherung regionaler Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze im ländlichen Raum.
Bürokratieabbau und Rechtssicherheit
Neben den direkten Finanzhilfen enthält das Gesetz technische Anpassungen zur Modernisierung der Verwaltung:
- Digitale Steuerbescheide: Die elektronische Bekanntgabe bei Vorsteuer-Vergütungsanträgen wird zum Regelfall (Wegfall des Zustimmungserfordernisses).
- Zentrale Zollabwicklung: Neue Rechtsgrundlagen sichern die ordnungsgemäße Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer.
- Investitionsförderung: Die Aktualisierung der De-minimis-Regeln schafft Rechtsklarheit bei der Forschungszulage und der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau (§ 7b EStG).

