Rund 77 Millionen Krankschreibungen gibt es laut GKV-Spitzenverband alljährlich in deutschen Unternehmen.
Arbeitnehmer müssen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber bislang meist bis zum vierten Tag der Erkrankung vorlegen. Die Krankenkasse bekam die Informationen nach spätestens drei Tagen vom Versicherten. Ab 2022 soll der ganze Prozess digital organisiert werden.
Vertragsärzte müssen bereits seit 1. Oktober 2021 die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung elektronisch direkt an die entsprechende Krankenkasse schicken. Mitarbeiter müssen also keinen „gelben Schein“ mehr dort abgeben, wohl aber beim Arbeitgeber. Der Arzt ist deshalb zur Ausgabe der Bescheinigung sowohl digital als auch in Papierform verpflichtet.
Ab 1. Januar können, ab 1. Juli 2022 müssen auch die Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung der Krankenkasse entgegennehmen. Stehen die Daten dort zur Verfügung, müssen die Unternehmen sie dort proaktiv abrufen. Darüber hinaus müssen sich Arbeitnehmer weiterhin unverzüglich im Unternehmen krank melden.
In der digitalen Abwicklung der Krankmeldung ergeben sich vor allem zwei große Vorteile: Sie geht zum einen schnell und sicher an Arbeitgeber und Krankenversicherer. Außerdem müssen sich Arbeitnehmer nicht mehr um die Übermittlung der Bescheinigung kümmern.
Eine wichtige Änderung gibt es bei Minijobbern: Bislang war Unternehmen deren Krankenversicherung gar nicht bekannt. Doch die müssen Arbeitgeber bei der Einstellung nun wissen, um auch für sie die digitale Krankmeldung zu erhalten.
Ausnahmen vom neuen Verfahren gibt es bei privat Krankenversicherten: Deren Versicherungen nehmen nicht am digitalen Verfahren teil. Dort bleibt alles beim Alten.