Die Möglichkeit für Arbeitgeber, ihren Mitarbeitenden eine steuer- und sozialversicherungsfreie Corona-Sonderzahlung zu gewähren, wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.
Der Gesamtbetrag von 1500 Euro bleibt bestehen und darf trotz Fristverlängerung nicht überschritten werden.
Die Idee der Sonderzahlung: Sie soll eine Prämie für Beschäftigte sein, die in der Corona-Pandemie besonders belastet sind. Deshalb kann sie nur zusätzlich zu Lohn und Gehalt gewährt werden. Arbeitgeber aller Branchen können diese Sonderzahlungen an die Arbeitnehmer leisten. Sie sollten aber mit der Corona-Krise in Zusammenhang stehen.
Die Höhe der Zahlung ist nicht von der Dauer der Beschäftigung abhängig, auch Arbeitnehmer in Teilzeit oder in Minijobs dürfen sie in voller Höhe bekommen. Für Minijobber wirkt sie sich nicht auf die Verdienstgrenze aus. Selbst auf das Kurzarbeitergeld hat die Zahlung keinen Einfluss.
Für Arbeitgeber, die eine Corona-Sonderzahlung leisten, ist wichtig, dass sie sie im Lohnkonto nachprüfbar ausweisen, nicht aber auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Fragen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung rund um die Corona-Sonderzahlung an Ihre Mitarbeiter haben.