Der Mindestlohn steigt: 14,60 Euro bis 2027 – alle Details zur Erhöhung!

by ina

Das Bundeskabinett hat die lang erwartete Mindestlohn-Erhöhung offiziell auf den Weg gebracht. Wir schauen uns die beschlossene schrittweise Steigerung bis 2027 genauer an.

In zwei Schritten zu 14,60 Euro pro Stunde

Die Bundesregierung setzt die Empfehlung der Mindestlohnkommission um und erhöht die gesetzliche Lohnuntergrenze in zwei Stufen. Diese Anpassung, die per Verordnung ohne weitere parlamentarische Abstimmung in Kraft tritt, sieht folgende Werte vor:

– 1. Stufe (ab 1. Januar 2026): Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.
– 2. Stufe (ab 1. Januar 2027): Der Mindestlohn erhöht sich erneut auf 14,60 Euro pro Stunde.

Aktueller Stand: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro.

Die finanzielle Belastung: Planen Sie jetzt die Mehrkosten

Die Erhöhung basiert auf einer Verordnung der Bundesregierung und ist verbindlich. Die Lohnkostensteigerung ist erheblich und erfordert eine frühzeitige Anpassung der Kalkulationen, insbesondere in Branchen mit hohem Anteil an Mindestlohnempfängern (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung).

Die geplanten Steigerungen im Überblick:

Gültig abMindestlohn pro StundeSteigerung (aktuell 12,82 €)
1. Januar 202613,90 Euro+ 1,08 Euro
1. Januar 202714,60 Euro+ 1,78 Euro

Die Regierung selbst schätzt die zusätzlichen Lohnkosten für die gesamte Arbeitgeberschaft auf:

– Rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2026
– Weitere 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2027.

Dies sind Summen, die besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Liquiditätsengpässe stellen können.

Kritik aus der Wirtschaft: Politischer Druck und Kostenverteilung

Die Entscheidung der Mindestlohnkommission war aus Unternehmersicht hochumstritten. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den als “politischen Druck” empfundenen Einfluss auf die Verhandlungen, der von der Forderung mancher Parteien nach 15 Euro befeuert wurde.

Die Arbeitgeberverbände weisen darauf hin, dass diese Steigerungen in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeit zu einer kumulierten Belastung führen, da auch andere Betriebskosten (Energie, Material) massiv gestiegen sind.

O-Ton: Bundesarbeitsministerin Bas betonte zwar, dass die zweistufige Anhebung den Unternehmen erlaube, die steigenden Kosten “verantwortungsvoll über zwei Jahre zu verteilen”. Für viele Betriebe bedeutet dies jedoch lediglich eine gestreckte Finanzierung von unvermeidbaren Mehrkosten.

Strategien zur Kostenbewältigung: Preise und Produktivität

Wie können Unternehmen die Mehrausgaben von 5,6 Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren bewältigen?

  1. Preisanpassung (Überwälzung): Die Regierung prognostiziert, dass Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen könnten. Für Unternehmen ist die Preiskalkulation der direkteste Weg, die erhöhten Personalkosten aufzufangen.
  2. Effizienzsteigerung: Um die Kostensteigerung abzufedern, müssen Betriebe zwingend in Automatisierung und Digitalisierung investieren, um die Produktivität pro Arbeitsstunde zu erhöhen und den Personalbedarf zu optimieren.
  3. Lohnstruktur-Analyse: Die Erhöhung der Untergrenze auf 14,60 Euro kann zu einer Kompression der Lohnstruktur führen. Unternehmen müssen prüfen, wie sie die Löhne von Fachkräften, die knapp über dem neuen Mindestlohn liegen, anpassen, um die Motivation und das Lohngefälle zu erhalten.

Die Mindestlohnerhöhung ist politisch gewollt und unumkehrbar. Unternehmer sind jetzt gefordert, ihre Finanzplanung schnellstmöglich an die neuen Lohnstandards anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und eine gesunde Lohnstruktur zu sichern.

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