Die Verdienstgrenze für Minijobs wird sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat erhöhen.
Dieser Schritt ist eine Folge der fortschreitenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Minijob-Regelung ist dynamisch und eng an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.
Wie berechnet sich die neue Grenze?
Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr fest, sondern variabel und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Formel zur Berechnung ist einfach: Die Grenze ergibt sich aus einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn.
Da die Mindestlohnkommission die genaue Höhe des Mindestlohns für 2026 erst Ende 2025 festlegen wird, basieren die 603 Euro auf Schätzungen. Der Mindestlohn im Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen, was die Minijob-Grenze bereits auf 556 Euro angehoben hat. Die kommende Anhebung auf geschätzt 13,92 Euro im Jahr 2026 würde dann die 603-Euro-Grenze ergeben (13,92 €/Stunde × 10 Stunden/Woche × 4,333 Wochen/Monat).
Was bedeutet das für Minijobber und Arbeitgeber?
Für Arbeitnehmer in einem Minijob bedeutet der Anstieg, dass sie künftig mehr verdienen können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Ein Minijob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Arbeitnehmer jedoch auf Antrag befreien lassen. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, ein steuer- und abgabenfreies Zusatzeinkommen zu erzielen, sei es für Studierende, Rentner, Hausfrauen/-männer oder als Zweitjob.
Auch für Arbeitgeber bringt die Anpassung Vorteile. Sie können ihren Minijobbern ein höheres Gehalt zahlen, was die Attraktivität des Arbeitsplatzes steigert und die Bindung der Mitarbeiter verbessern kann. Gleichzeitig bleiben die Pauschalbeiträge für den Arbeitgeber kalkulierbar: pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (falls keine Befreiung vorliegt), Umlagen für Mutterschaft und Insolvenzgeld.
Die fortlaufende Anpassung soll verhindern, dass Minijobber trotz Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um nicht über die Geringfügigkeitsgrenze zu fallen. Dies sichert nicht nur das Einkommen der Arbeitnehmer, sondern auch die Planbarkeit für die Arbeitgeber.
Entwicklung der Minijob-Grenze
Jahr | Mindestlohn (brutto pro Stunde) | Minijob-Grenze (brutto pro Monat) |
2023 | 12,00 € | 520,00 € |
2024 | 12,41 € | 538,00 € |
2025 | 12,82 € | 556,00 € |
2026 | voraussichtlich 13,92 € | 603,00 € |
Hinweis: Die Werte für 2026 sind vorläufig und hängen von der finalen Entscheidung der Mindestlohnkommission ab.