Frührentner dürfen ab 2023 unbegrenzt hinzuverdienen

by ina

In der gesetzlichen Rentenversicherung werden mit dem 8. SGB IV-Änderungsgesetz die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei vorgezogenen Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten zum 1. Januar 2023 grundlegend reformiert.

Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt, bei Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstgrenzen deutlich angehoben. Das teilt die Bundesregierung mit. Auch bei der Künstlersozialversicherung soll es Änderungen geben.

Mit dem Wegfall der Hinzuverdienstgrenze solle der Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand flexibler gestaltet werden, heißt es aus Berlin. Ab kommendem Jahr können Rentnerinnen und Rentner also unbegrenzt neben der vorgezogenen Altersrente dazuverdienen, ohne dass die gekürzt wird. Schon während der vergangenen Jahre mit Corona-Pandemie war die Hinzuverdienstgrenze von früher 6.300 auf 46.060 Euro jährlich angehoben worden. Rentner im regulären Rentenalter dürfen ohnehin unbegrenzt hinzuverdienen.

Erweiterungen in der Künstlersozialversicherung

Im Künstlersozialversicherungsgesetz ist geplant, die Befreiungsmöglichkeiten zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung für Berufsanfänger zu erweitern. Auch werden die Regelungen für einen Zuverdienst aufgrund von nicht-künstlerischen selbständigen Tätigkeiten an die Regelungen zu einer zusätzlichen abhängigen Beschäftigung angepasst. Die vorgesehene Regelung knüpft an den Schwerpunkt der Tätigkeit an und löst die pandemiebedingt befristet erhöhten Zuverdienstregelungen ab.

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