Nun wird es also konkret: Wenn in der zweiten Jahreshälfte ´22 der Mindestlohn auf 12 Euro steigt, wie es die Ampel-Koalition plant, dann verschiebt sich auch die Lohnobergrenze für Minijobber von 450 auf 520 Euro im Monat.
Damit können sie weiterhin mindestens zehn Stunden wöchentlich arbeiten. Diese Regelung tritt zum 1. Oktober dieses Jahres in Kraft. Verschoben wird auch die Verdiensthöchstgrenze für Midijobber – für Menschen also, die zwar mehr als im Minijob verdienen, aber bislang höchstens 1300 Euro im Monat. Die Grenze soll künftig auf monatlich bis zu 1600 Euro angehoben werden.
Weil schlichtweg das Personal fehlt – grundsätzlich und während der Corona-Pandemie im Speziellen – hat der Gesetzgeber außerdem bereits in 2020 und 2021 die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Altersvollrentner angepasst. Durften Rentner in früheren Zeiten 6300 Euro im Jahr hinzuverdienen, vervielfacht sich dieser Betrag 2022 auf 46.060 Euro jährlich, ohne dass die Altersvollrentner Kürzungen bei der Altersrente hinnehmen müssen.
Kritik an Minijob-Grenze
Insbesondere die Gewerkschaften kritisieren die Anhebung der Minijob-Grenze parallel zum Mindestlohn. Damit könnten immer mehr Arbeitsplätze in nicht sozial- und rentenversicherungspflichtigen Minijobs umgewandelt werden, die zudem vom Kurzarbeitergeld ausgeschlossen sind.