Was ändert sich im August 2024?

by ina

Auch in diesem August stehen wieder etliche Gesetzesänderungen an.

Wir haben das aus unserer Sicht Wichtigste zusammengefasst, was für Unternehmen, aber auch Privatleute interessant sein könnte.

Digitale Verwaltung durch Onlinezugangsänderungsgesetz

Bürgerinnen und Bürger werden mehr Services der Verwaltung digital nutzen können. Unternehmensleistungen sollen „digital only“ werden: Nach Ablauf von fünf Jahren unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen werden ausschließlich elektronisch angeboten, wenn sie der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts dienen. Für die Wirtschaft ergibt sich damit laut Bundesregierung eine Entlastung von jährlich rund 60 Millionen Euro. Unternehmen können zukünftig alle Anträge über ein Konto stellen.

BAföG-Reform

Die Grundbedarfssätze steigen um fünf Prozent, die Freibeträge um insgesamt 5,25 Prozent und die Wohnkostenpauschale für Studierende sowie Schülerinnen und Schüler von 360 auf 380 Euro. Unter bestimmten Bedingungen kommen außerdem höhere Freibeträge und eine einmalige Studienstarthilfe von 1.000 Euro dazu. Premiere hat das Flexibilitätssemester: Damit besteht einmalig die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen für ein Semester über die Förderungshöchstdauer hinaus BAföG zu bekommen.

Anspruch auf außerbetriebliche Ausbildung

Wer trotz großer Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet, hat ab 1. August 2024 Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung. Arbeitsagenturen können auf Antrag Fahrt- und Unterkunftskosten für ein- bis sechswöchige Berufsorientierungspraktika übernehmen. Den Mobilitätszuschuss können Auszubildende erhalten, die umziehen mussten, da ihre Ausbildung weitab von zuhause stattfindet.

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