Was bringt das geplante Konjunkturpaket für Unternehmen?

by ina

Das Konjunkturpaket der Bundesregierung soll in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden. Was die 130-Milliarden-Finanzspritze den Unternehmen bringt, dafür nennen wir Ihnen hier einige Beispiele.

Reduzierte Mehrwertsteuer

Um die Inlandsnachfrage anzukurbeln, hat die Regierung beschlossen, die Mehrwertsteuer ab 1. Juli und bis zum Ende dieses Jahres zu senken – von 19 auf 16 Prozent bzw. von sieben auf fünf Prozent beim ermäßigten Mehrwertsteuersatz.

Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz, der für Speisen in der Gastronomie gilt, sinkt um zwei Prozentpunkte auf fünf Prozent. Von der Steuererleichterung profitieren Restaurants, Cafés und Bars ab dem 1. Juli 2020.

Lohnnebenkosten

Als Folge der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in den Sozialversicherungen (z.B. durch die Zahlung des Kurzarbeitergeldes aus den Rücklagen der Arbeitslosenversicherung). Damit durch diesen starken Ausgabenzuwachs nicht die Lohnnebenkosten der Unternehmen steigen, sieht das Konjunkturpaket eine „Sozialgarantie 2021“ vor. Zuschüsse aus dem Bundeshalt sollen dafür sorgen, dass die Sozialversicherungsbeiträge maximal 40 Prozent betragen.

Überbrückungshilfen

Überbrückungshilfen über maximal 25 Mrd. Euro plant die Bundesregierung für stark belastete Unternehmen (z.B. Hotels, Gastronomie, Clubs, Bars, Reisebüros, Schausteller etc.).  Vorgesehen ist die Erstattung der fixen Betriebskosten in einer Höhe bis zu 150.000 Euro für drei Monate.

Verlustrücktrag

Mit dem geplanten „Verlustrücktrag“ soll es Unternehmen erleichtert werden, Verluste in der Corona-Krise schon in diesem Jahr mit Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Damit verbessern sie nachhaltig ihre Liquidität.

Körperschaftsteuerrecht modernisieren und Zulagen zu Forschung & Entwicklung

Das Konjunkturpaket sieht vor, das geltende Körperschaftsteuerrecht zu modernisieren. Ziel ist es, für die Unternehmen bessere Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.  Zu den Maßnahmen zählen beispielsweise ein Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.

Ein Zukunftspaket zur Unterstützung von Unternehmen in Forschung und Entwicklung über 50 Milliarden will die Regierung bis 2025 auflegen. Es sieht unter anderem vor, die steuerliche Forschungszulage zu erweitern, die Gelder für Künstliche Intelligenz zu erhöhen und den Ausbau des Mobilfunkstandards 5G zu beschleunigen.

EEG-Umlage

Entlastet werden die Unternehmen auch bei den Stromkosten: Der Bund gewährt Zuschüsse, so dass die EEG-Umlage von 6,756 Cent/kWh im nächsten Jahr auf 6,5 Cent/kWh und 2022 auf 6,0 Cent/kWh gesenkt werden kann.

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