Das Jahr 2025 bringt zahlreiche gesetzliche Neuerungen mit sich, die sowohl private Haushalte als auch Unternehmen betreffen. Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen.
Anhebung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag, ab dem Einkommen steuerpflichtig wird, wird angehoben. Der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird, steigt 2025 auf 12.096 Euro (+312 Euro). 2026 ist eine weitere Anhebung auf 12.348 Euro geplant.
Solidaritätszuschlag: Durch die Erhöhung der Freigrenze fällt bis zu einer Gesamtjahressteuer von 19.950 Euro bzw. 39.900 Euro bei Eheleuten / Personen in eingetragener Lebenspartnerschaft kein Solidaritätszuschlag mehr an.
Kinderfreibeträge, Kindergeld und Kinderkrankengeld: Die Freibeträge steigen um 60 Euro auf 6.672 Euro. Das Kindergeld wird wohl von 250 auf 255 Euro pro Kind erhöht, der Kindersofortzuschlag von 20 auf 25 Euro angehoben. Das Kinderkrankengeld an jährlich 15 Arbeitstagen pro Kind wird verlängert. Alleinerziehende Eltern haben weiterhin einen Anspruch von 30 Arbeitstagen anstatt 20 Arbeitstagen. Bei einer medizinisch notwendigen Mitaufnahme im Krankenhaus haben Begleitpersonen eines Kindes bis zum zwölften Lebensjahr einen unbegrenzten Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Wegfall der ermäßigten Besteuerung im Lohnsteuerabzugsverfahren: Ab 1. Januar 2025 dürfen mehrjährige Bezüge nicht mehr im Rahmen der sogenannten Fünftelregelung ermäßigt besteuert werden. Stattdessen werden entsprechende Bezüge auf der Lohnsteuerbescheinigung 2025 in den Zeilen 9 (ausschließlich für Versorgungsbezüge) bzw. Zeile 10 gesondert ausgewiesen. Die ermäßigte Besteuerung kann dann durch einen gesonderten Antrag im Rahmen der Einkommensteuerjahresveranlagung beim Finanzamt beantragt werden. (Quelle)
Anhebung des Mindestlohns: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 auf 12,82 Euro.
Krankenversicherung: Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung wird 2025 um 0,8 Prozentpunkte auf durchschnittlich 2,5 Prozent angehoben. Zuständig ist die jeweilige Krankenversicherung, so dass die Beträge schwanken können. Bei Erhöhungen haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht.
Weitere Änderungen, zu denen Sie alle Informationen in unserem Blog finden:
Wenn Sie Fragen zu diesen Themen haben, stehen wir Ihnen auch 2025 gerne persönlich zur Verfügung.
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