Nun ist sie also tatsächlich da: Das Bundeszentralamt für Steuern teilt ab Novemer 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu. Beantragt werden muss sie nicht. Die Nummer bleibt für die gesamte Zeit der wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht.
Was ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?
Ähnlich wie die Steueridentifikationsnummer natürlicher Personen dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer der eindeutigen Zuordnung von Steuerpflichtigen. Maßgeblicher Unterschied: Sie bezieht sich nicht auf natürliche (Privat-)Personen, sondern auf wirtschaftlich Tätige. Dazu gehören wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, AGs) und Personenvereinigungen.
Zukünftig soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer unter anderem im Unternehmensdatenregister gelistet werden, das sämtliche Stammdaten eines Unternehmens enthalten soll. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, da die Informationen so zentral gesammelt und nicht mehr wie aktuell auf verschiedene Register (Handelsregister, Transparenzregister, …) verteilt werden.
Wie erfolgt die Vergabe der Identifikationsnummer?
Das Bundeszentralamt für Steuern informiert: „Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine Umsatzsteuer-Identnummer (USt-IdNr.) vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr. Falls Sie bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.“
Wem die USt-IdNr. nicht mehr vorliegt, der kann ab November 2024 eine elektronische Mitteilung der W-IdNr. veranlassen. Die entsprechende Internetseite dafür gibt das Amt noch bekannt.
Mitteilung über Elster
Wer keine USt-IdNr. besitzen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnimmt, erhält die Wirtschafts-Identikationsnummer über das Online-Finanzamt Elster. Dafür müssen Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Unternehmen mit Steuerberater bzw. „Empfangsbevollmächtigtem ohne Einschränkung“ haben es noch einfacher: Der Steuerberater erhält die Wirtschafts-Identifikationsnummer per Elster.
Zusammenfassung
Neugründungen: Bei Neugründungen wird die W-IdNr. automatisch bei der steuerlichen Erfassung vergeben.
Bestehende Unternehmen: Bestehende Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. ebenfalls automatisch, allerdings verteilt sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum bis voraussichtlich 2026.