Sommer, Ferien, Nebenjob: Was Schüler und Studenten steuerlich beachten sollten

by ina

Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schüler und Studenten nutzen die freie Zeit, um ihr erstes eigenes Geld zu verdienen. Ob im Café, im Einzelhandel, in der Produktion oder als Unterstützung im Büro: Ein Ferienjob ist eine gute Gelegenheit, Berufserfahrung zu sammeln und die Haushaltskasse aufzubessern.

Doch mit dem ersten Gehalt kommen auch die ersten Fragen: Muss ich Steuern zahlen? Was passiert mit Kindergeld und Krankenversicherung? Und lohnt sich vielleicht sogar schon eine Steuererklärung? Wir geben einen Überblick, worauf Familien und junge Arbeitnehmer achten sollten.

Ferienjob: Muss ich als Schüler oder Student Steuern zahlen?

Grundsätzlich gilt: Auch Schüler und Studenten können steuerpflichtig sein – entscheidend ist, wie viel verdient wird und welche Art von Beschäftigung vorliegt. Entscheidend ist unter anderem der steuerliche Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro). Einkommensteuer fällt grundsätzlich erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen nach Abzug möglicher Freibeträge und Kosten darüber liegt.

Viele klassische Ferienjobs bleiben in der Praxis steuerlich unproblematisch. Zwar kann der Arbeitgeber unter Umständen zunächst Lohnsteuer einbehalten, häufig lässt die sich aber über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen, wenn das Jahreseinkommen unterhalb der steuerlichen Grenzen bleibt.

Gerade bei mehreren Jobs im Jahr oder höheren Einkünften lohnt sich ein genauer Blick.

Minijob: Die beliebte Variante für Schüler und Studenten

Viele junge Arbeitnehmer starten mit einem Minijob. Der Vorteil: Die Regeln sind vergleichsweise einfach: Bei einem Minijob gilt eine gesetzliche monatliche Verdienstgrenze (2026: 603 Euro). Wer innerhalb dieser Grenze bleibt, muss in der Regel keine Einkommensteuer zahlen, wenn der Arbeitgeber die pauschale Besteuerung übernimmt.

Wichtig zu wissen:

  • Der Minijob muss korrekt angemeldet sein.
  • Es gelten arbeitsrechtliche Vorgaben, zum Beispiel zum Mindestlohn.
  • Auch Minijobber erwerben grundsätzlich Rentenversicherungsansprüche – eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Gerade Familien sollten vor Beginn des Jobs prüfen, welche Beschäftigungsform am besten passt.

Kurzfristige Ferienjobs: Ideal für die Sommermonate

Eine weitere typische Variante ist die kurzfristige Beschäftigung – also ein Job, der von Anfang an zeitlich begrenzt ist. Das kann besonders für Schüler und Studenten interessant sein, die nur während der Sommerferien arbeiten möchten. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus dieser Beschäftigung an. Wichtig: Das gilt nur, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und die Grenze von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr eingehalten wird.

Entscheidend sind also:

  1. die Dauer der Beschäftigung,
  2. die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr,
  3. weitere Jobs oder Beschäftigungen.

Wer mehrere Ferienjobs kombiniert, sollte die Grenzen im Auge behalten.

Hat der Nebenjob Auswirkungen auf das Kindergeld?

Eine der häufigsten Fragen von Eltern lautet: „Verlieren wir das Kindergeld, wenn unser Kind in den Ferien arbeitet?“

Die gute Nachricht: Während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums spielt die Höhe des Nebenverdienstes für den Kindergeldanspruch in der Regel keine Rolle mehr. Anders kann es beispielsweise nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder bei weiteren Ausbildungen aussehen. Dann können Arbeitszeiten und Beschäftigungsumfang relevant werden.

Krankenversicherung und Sozialversicherung: Worauf Studenten achten sollten

Bei Studenten ist neben der Steuer auch die Krankenversicherung ein wichtiges Thema. Wer über die Familie gesetzlich mitversichert ist, sollte prüfen, ob der Nebenverdienst Auswirkungen auf die Familienversicherung haben kann. Für die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung gelten Einkommensgrenzen: 2026 liegt sie grundsätzlich bei einem regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommen von 535 Euro. Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich.

Außerdem gelten besondere Regeln für Werkstudenten. Während des Semesters dürfen Werkstudenten regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg erhalten bleibt. Wird diese Grenze überschritten, kann die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden. Für die vorlesungsfreie Zeit gelten Ausnahmen.

Hier kommt es also unter anderem darauf an:

  1. wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird,
  2. ob während des Semesters oder ausschließlich in den Semesterferien gearbeitet wird,
  3. welche Beschäftigungsart vorliegt.

Eine kurze Prüfung vor Jobbeginn kann spätere Überraschungen vermeiden.

Die erste Steuererklärung: Früher starten kann sich lohnen

Viele junge Menschen denken: „Ich verdiene doch noch nicht viel – eine Steuererklärung brauche ich nicht.“ Das stimmt nicht immer.

Eine freiwillige Steuererklärung kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel:

  1. Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde.
  2. hohe Ausbildungskosten entstanden sind. Gerade bei einem Zweitstudium oder einer weiteren Ausbildung können Ausbildungskosten steuerlich besonders interessant sein.
  3. Fahrtkosten angefallen sind
  4. Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur gekauft wurden.

Außerdem lernen Schüler und Studenten früh den Umgang mit wichtigen finanziellen Themen – ein Vorteil für den späteren Berufsstart.

Tipps für Eltern und junge Arbeitnehmer

Vor dem Start in den Ferienjob sollten Familien folgende Punkte klären:

✔ Welche Beschäftigungsform liegt vor?
✔ Wird die Minijob-Grenze eingehalten?
✔ Gibt es Auswirkungen auf Krankenversicherung oder Kindergeld?
✔ Wurden Lohnabrechnungen und Nachweise aufbewahrt?
✔ Könnte sich eine Steuererklärung lohnen?

Eine gute Vorbereitung spart später Aufwand.

Unser Fazit: Ferienjob genießen – aber die Regeln kennen

Ein Sommerjob ist für Schüler und Studenten eine wertvolle Erfahrung: eigenes Einkommen, mehr Selbstständigkeit und erste Einblicke ins Berufsleben. Die steuerlichen Fragen sind meist gut lösbar – wichtig ist nur, die passenden Rahmenbedingungen zu kennen.

Unsere Steuerkanzlei in Haan unterstützt Familien, Schüler, Studenten und Berufseinsteiger gerne dabei, den Überblick zu behalten – vom ersten Nebenjob bis zur ersten Steuererklärung.

Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.