Beschlossen: Renten steigen in Ost und West um 4,57 Prozent

by ina

Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch, 24. April 2024, die Rentenwertbestimmungsverordnung 2024 beschlossen.

Damit werden die gesetzlichen Renten in den alten und neuen Ländern zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent steigen. Voraussetzung: Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Bereits im letzten Jahr hatte der aktuelle Rentenwert (Ost) aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern den West-Wert erreicht. Jetzt erfolgt die Anpassung der Renten zum ersten Mal bundeseinheitlich. Gleichzeitig treten zum 1. Juli Verbesserungen für Erwerbsminderungs-Rentnerinnen und -Rentner in Kraft.

Renten steigen in Ost und West einheitlich

„Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung beträgt 4,72 Prozent. Sie basiert auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Darüber hinaus wird die beitragspflichtige Entgeltentwicklung der Versicherten berücksichtigt, die für die Einnahmesituation der gesetzlichen Rentenversicherung entscheidend ist“, erläutert das Bundesarbeitsministerium.

Neben der Lohnentwicklung werde durch den Nachhaltigkeitsfaktor die Entwicklung des zahlenmäßigen Verhältnisses von Rentenbeziehenden zu Beitragszahlenden bei der Anpassung der Renten berücksichtigt. In diesem Jahr wirke sich der Nachhaltigkeitsfaktor demografiebedingt mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus, weshalb das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken würde. Da der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung unverändert geblieben sei, wirke sich der sogenannte Beitragssatzfaktor in diesem Jahr nicht auf die Rentenanpassung aus.

Renten knapp über Mindestsicherungsniveau

„Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das – derzeit nur bis zum 1. Juli 2025 geltende – Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird“, heißt es aus dem Ministerium weiter.

Damit ergebe sich eine Anhebung des aktuellen Rentenwerts von gegenwärtig 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Dies entspreche einer Rentenanpassung von 4,57 Prozent sowohl in den alten als auch in den neuen Ländern. Für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet die Rentenanpassung einen Anstieg um 77,40 Euro im Monat.

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