<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Lohn- und Gehaltsabrechnung Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
	<atom:link href="https://am-buero.de/category/lohn-und-gehaltsabrechnung/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link></link>
	<description>Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung</description>
	<lastBuildDate>Mon, 06 Jul 2026 13:02:59 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.0.4</generator>

<image>
	<url>https://am-buero.de/wp-content/uploads/2026/03/cropped-Favicon-1-32x32.png</url>
	<title>Lohn- und Gehaltsabrechnung Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
	<link></link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Sommer, Ferien, Nebenjob: Was Schüler und Studenten steuerlich beachten sollten</title>
		<link>https://am-buero.de/sommer-ferien-nebenjob-was-schueler-und-studenten-steuerlich-beachten-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 06 Jul 2026 12:50:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<category><![CDATA[Steuerberatung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74557</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/sommer-ferien-nebenjob-was-schueler-und-studenten-steuerlich-beachten-sollten/">Sommer, Ferien, Nebenjob: Was Schüler und Studenten steuerlich beachten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper" id="wpb-content-root"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p><em>Die Sommerferien stehen vor der Tür – und viele Schüler und Studenten nutzen die freie Zeit, um ihr erstes eigenes Geld zu verdienen. Ob im Café, im Einzelhandel, in der Produktion oder als Unterstützung im Büro: Ein Ferienjob ist eine gute Gelegenheit, Berufserfahrung zu sammeln und die Haushaltskasse aufzubessern.</em></p>
<p>Doch mit dem ersten Gehalt kommen auch die ersten Fragen: Muss ich Steuern zahlen? Was passiert mit Kindergeld und Krankenversicherung? Und lohnt sich vielleicht sogar schon eine Steuererklärung? Wir geben einen Überblick, worauf Familien und junge Arbeitnehmer achten sollten.</p>
<h2>Ferienjob: Muss ich als Schüler oder Student Steuern zahlen?</h2>
<p>Grundsätzlich gilt: Auch Schüler und Studenten können steuerpflichtig sein – entscheidend ist, wie viel verdient wird und welche Art von Beschäftigung vorliegt. Entscheidend ist unter anderem der steuerliche Grundfreibetrag (2026: 12.348 Euro). Einkommensteuer fällt grundsätzlich erst an, wenn das zu versteuernde Einkommen nach Abzug möglicher Freibeträge und Kosten darüber liegt.</p>
<p>Viele klassische Ferienjobs bleiben in der Praxis steuerlich unproblematisch. Zwar kann der Arbeitgeber unter Umständen zunächst Lohnsteuer einbehalten, häufig lässt die sich aber über eine freiwillige Steuererklärung zurückholen, wenn das Jahreseinkommen unterhalb der steuerlichen Grenzen bleibt.</p>
<p>Gerade bei mehreren Jobs im Jahr oder höheren Einkünften lohnt sich ein genauer Blick.</p>
<h3>Minijob: Die beliebte Variante für Schüler und Studenten</h3>
<p>Viele junge Arbeitnehmer starten mit einem <strong>Minijob</strong>. Der Vorteil: Die Regeln sind vergleichsweise einfach: Bei einem Minijob gilt eine gesetzliche monatliche Verdienstgrenze (2026: 603 Euro). Wer innerhalb dieser Grenze bleibt, muss in der Regel keine Einkommensteuer zahlen, wenn der Arbeitgeber die pauschale Besteuerung übernimmt.</p>
<p>Wichtig zu wissen:</p>
<ul>
<li>Der Minijob muss korrekt angemeldet sein.</li>
<li>Es gelten arbeitsrechtliche Vorgaben, zum Beispiel zum Mindestlohn.</li>
<li>Auch Minijobber erwerben grundsätzlich Rentenversicherungsansprüche – eine Befreiung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.</li>
</ul>
<p>Gerade Familien sollten vor Beginn des Jobs prüfen, welche Beschäftigungsform am besten passt.</p>
<h3>Kurzfristige Ferienjobs: Ideal für die Sommermonate</h3>
<p>Eine weitere typische Variante ist die <strong>kurzfristige Beschäftigung</strong> – also ein Job, der von Anfang an zeitlich begrenzt ist. Das kann besonders für Schüler und Studenten interessant sein, die nur während der Sommerferien arbeiten möchten. Unter bestimmten Voraussetzungen fallen keine Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus dieser Beschäftigung an. Wichtig: Das gilt nur, wenn die Beschäftigung nicht berufsmäßig ausgeübt wird und die Grenze von maximal drei Monaten oder 70 Arbeitstagen pro Jahr eingehalten wird.</p>
<p>Entscheidend sind also:</p>
<ol>
<li>die Dauer der Beschäftigung,</li>
<li>die Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr,</li>
<li>weitere Jobs oder Beschäftigungen.</li>
</ol>
<p>Wer mehrere Ferienjobs kombiniert, sollte die Grenzen im Auge behalten.</p>
<h3>Hat der Nebenjob Auswirkungen auf das Kindergeld?</h3>
<p>Eine der häufigsten Fragen von Eltern lautet: <em>„Verlieren wir das Kindergeld, wenn unser Kind in den Ferien arbeitet?“</em></p>
<p>Die gute Nachricht: Während der ersten Ausbildung oder des ersten Studiums spielt die Höhe des Nebenverdienstes für den Kindergeldanspruch in der Regel keine Rolle mehr. Anders kann es beispielsweise nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung oder bei weiteren Ausbildungen aussehen. Dann können Arbeitszeiten und Beschäftigungsumfang relevant werden.</p>
<h3>Krankenversicherung und Sozialversicherung: Worauf Studenten achten sollten</h3>
<p>Bei Studenten ist neben der Steuer auch die <strong>Krankenversicherung</strong> ein wichtiges Thema. Wer über die Familie gesetzlich mitversichert ist, sollte prüfen, ob der Nebenverdienst Auswirkungen auf die Familienversicherung haben kann. Für die beitragsfreie gesetzliche Familienversicherung gelten Einkommensgrenzen: 2026 liegt sie grundsätzlich bei einem regelmäßigen monatlichen Gesamteinkommen von 535 Euro. Bei einem Minijob gilt die Minijob-Grenze von 603 Euro monatlich.</p>
<p>Außerdem gelten besondere Regeln für <strong>Werkstudenten</strong>. Während des Semesters dürfen Werkstudenten regelmäßig höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit das Werkstudentenprivileg erhalten bleibt. Wird diese Grenze überschritten, kann die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig werden. Für die vorlesungsfreie Zeit gelten Ausnahmen.</p>
<p>Hier kommt es also unter anderem darauf an:</p>
<ol>
<li>wie viele Stunden pro Woche gearbeitet wird,</li>
<li>ob während des Semesters oder ausschließlich in den Semesterferien gearbeitet wird,</li>
<li>welche Beschäftigungsart vorliegt.</li>
</ol>
<p>Eine kurze Prüfung vor Jobbeginn kann spätere Überraschungen vermeiden.</p>
<h3>Die erste Steuererklärung: Früher starten kann sich lohnen</h3>
<p>Viele junge Menschen denken: „Ich verdiene doch noch nicht viel – eine Steuererklärung brauche ich nicht.“ Das stimmt nicht immer.</p>
<p>Eine freiwillige Steuererklärung kann sinnvoll sein, wenn zum Beispiel:</p>
<ol>
<li>Lohnsteuer vom Arbeitgeber einbehalten wurde.</li>
<li>hohe Ausbildungskosten entstanden sind. Gerade bei einem Zweitstudium oder einer weiteren Ausbildung können Ausbildungskosten steuerlich besonders interessant sein.</li>
<li>Fahrtkosten angefallen sind</li>
<li>Arbeitsmittel wie Laptop oder Fachliteratur gekauft wurden.</li>
</ol>
<p>Außerdem lernen Schüler und Studenten früh den Umgang mit wichtigen finanziellen Themen – ein Vorteil für den späteren Berufsstart.</p>
<h3>Tipps für Eltern und junge Arbeitnehmer</h3>
<p>Vor dem Start in den Ferienjob sollten Familien folgende Punkte klären:</p>
<p><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Welche Beschäftigungsform liegt vor?<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Wird die Minijob-Grenze eingehalten?<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Gibt es Auswirkungen auf Krankenversicherung oder Kindergeld?<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Wurden Lohnabrechnungen und Nachweise aufbewahrt?<br />
<img src="https://s.w.org/images/core/emoji/17.0.2/72x72/2714.png" alt="✔" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Könnte sich eine Steuererklärung lohnen?</p>
<p>Eine gute Vorbereitung spart später Aufwand.</p>
<h3>Unser Fazit: Ferienjob genießen – aber die Regeln kennen</h3>
<p>Ein Sommerjob ist für Schüler und Studenten eine wertvolle Erfahrung: eigenes Einkommen, mehr Selbstständigkeit und erste Einblicke ins Berufsleben. Die steuerlichen Fragen sind meist gut lösbar – wichtig ist nur, die passenden Rahmenbedingungen zu kennen.</p>
<p>Unsere Steuerkanzlei in Haan unterstützt Familien, Schüler, Studenten und Berufseinsteiger gerne dabei, den Überblick zu behalten – vom ersten Nebenjob bis zur ersten Steuererklärung.</p>
<p><em>Sprechen Sie uns gerne an – wir beraten Sie persönlich und verständlich.</em></p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/sommer-ferien-nebenjob-was-schueler-und-studenten-steuerlich-beachten-sollten/">Sommer, Ferien, Nebenjob: Was Schüler und Studenten steuerlich beachten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was sich 2026 ändert</title>
		<link>https://am-buero.de/was-sich-2026-aendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Nov 2025 11:42:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74167</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/was-sich-2026-aendert/">Was sich 2026 ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper" id="wpb-content-root"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Wir haben wichtige Änderungen im kommenden Jahr zusammengestellt, die gerade für KMU und deren Beschäftigte wichtig werden könnten.</p>
<h2>Anpassungen bei der Einkommensteuer</h2>
<p><strong>Grundfreibetrag:</strong> Der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, wird im Jahr 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Nur Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Einkommensteuer. Diese Erhöhung dient dazu, eine „heimliche“ Steuererhöhung durch das inflationsbedingte Steigen der Einkommen zu verhindern.</p>
<p><strong>Spitzensteuersatz:</strong> Der Spitzensatz der Einkommensteuer liegt weiterhin bei 42 Prozent. Ab 2026 gilt er jedoch erst ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro, was einer Verschiebung der Schwelle um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.</p>
<h3>Steuerfreie Zusatzleistungen</h3>
<p class="wp-block-paragraph"><strong>Aktivrente:</strong> Personen, die das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sollen bis zu 2.000 Euro steuerfrei zusätzlich verdienen können.</p>
<p><strong>Teilzeitaufstockungsprämie:</strong> Arbeitnehmer in Teilzeit, die ihre Stunden erhöhen, können eine steuerfreie Prämie von bis <strong>zu 4.500 Euro</strong> erhalten, um einen Anreiz zur Arbeitszeiterhöhung zu schaffen.</p>
<p><!-- /wp:post-content --></p>
<h2><!-- wp:paragraph -->Mindestlöhne und Minijobs</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gesetzlicher Mindestlohn:</strong> Die unterste Lohngrenze steigt 2026 auf <strong>13,90 Euro</strong> pro Stunde.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Minijob-Grenze:</strong> In direkter Folge des steigenden Mindestlohns wird auch die monatliche Verdienstgrenze für nicht versicherungspflichtige Minijobs zum 1. Januar angehoben: Sie liegt dann bei <strong>603 Euro</strong> (zuvor 556 Euro).</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Mindestausbildungsvergütung (MAV):</strong> Auszubildende im ersten Lehrjahr, die ab dem 1. Januar 2026 ihre Lehre beginnen, erhalten mindestens <strong>724 Euro</strong> brutto, was einer Steigerung von 6,2 Prozent entspricht.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<h2>Branchen- und Spezialregelungen</h2>
<p><strong>Branchenmindestlöhne:</strong> Mehrere Gewerke sehen höhere Lohnuntergrenzen vor, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen:</p>
<ol>
<li><strong>Dachdeckerhandwerk:</strong> Der Mindestlohn 1 (ungelernt) steigt auf <strong>14,96 Euro</strong> und der Mindestlohn 2 (gelernt) auf zunächst <strong>16,60 Euro</strong> (ab 1. Januar).</li>
<li><strong>Gebäudereiniger-Handwerk:</strong> Beschäftigte der Lohngruppe 1 erhalten ab Januar mindestens 15 Euro pro Stunde, für Glas- und Fassadenreiniger steigt der Lohn auf 18,40 Euro.</li>
<li><strong>Gerüstbauer:</strong> Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,35 Euro.</li>
<li><strong>Elektrohandwerke:</strong> Die Branchenlohnuntergrenze steigt ab 1. Januar auf 14,93 Euro</li>
</ol>
<p><strong>Betriebsrente (bAV): </strong>Ein neues Gesetz soll kleinen Betrieben die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge erleichtern, um die bAV für Angestellte mit kleineren und mittleren Einkommen zugänglicher zu machen.</p>
<p><strong>Rentenanpassung:</strong> Die Rentnerinnen und Rentner können sich voraussichtlich auf eine Rentenerhöhung von geschätzten <strong>3,7 Prozent</strong> ab dem 1. Juli 2026 einstellen.</p>
<h2>Weitere voraussichtliche Änderungen 2026</h2>
<p><strong>Pendlerpauschale</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die Pendler- bzw. Entfernungspauschale soll vereinheitlicht werden: Künftig können Pendler <strong>38 Cent pro Kilometer</strong> als Werbungskosten absetzen, und zwar <strong>ab dem ersten Kilometer</strong>. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Industriestrompreis</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die Bundesregierung strebt einen staatlich subventionierten Industriestrompreis von ca. <strong>fünf Cent pro Kilowattstunde</strong> für energieintensive Unternehmen an, der allerdings noch der Zustimmung der EU-Kommission bedarf.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Agrardiesel-Subvention</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Land- und Forstwirtschaftsbetriebe erhalten die Zuschüsse für Diesel-Kraftstoff zurück und können sich <strong>21,48 Cent pro Liter</strong> von der Energiesteuer erstatten lassen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gewerbeabfallverordnung (Novelle):</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die geplante dritte Novelle zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll voraussichtlich ab <strong>Juli 2026</strong> gelten. Vorgesehen sind unter anderem eine Kennzeichnung von Sammelbehältnissen nach Abfallart und die getrennte Sammlung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gastronomie </strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Der Umsatzsteuersatz für <strong>Speisen</strong> in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar auf <strong>sieben Prozent</strong> gesenkt werden (für Getränke bleibt er bei 19 Prozent).</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Digitalisierung der Steuerbescheide</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Finanzämter dürfen Steuerbescheide ab 2026 <strong>standardmäßig digital</strong> bereitstellen, ohne die bisher erforderliche Einwilligung des Steuerzahlers. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen, die elektronisch abgeben. Die Einspruchsfrist beginnt am dritten Tag nach der digitalen Bereitstellung.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Elektronischer Berufsausweis</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Für bestimmte <strong>Gesundheitshandwerke</strong> (z. B. Augenoptiker, Hörakustiker) wird ab dem 1. Januar 2026 die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Dies erfordert den <strong>persönlichen Elektronischen Berufsausweis (eBA)</strong> für qualifizierte Mitarbeiter und eine Institutionskarte (SMC-B) für die Betriebsstätte.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Entgelttransparenzgesetz (Reform)</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Basierend auf einer EU-Richtlinie muss das Gesetz bis Juni 2026 angepasst werden. Arbeitgeber müssen künftig u. a. bereits im Bewerbungsprozess Angaben zum <strong>Einstiegsgehalt</strong> oder einer Gehaltsspanne machen, und die <strong>Beweislast</strong> bei Entgeltdiskriminierung liegt beim Arbeitgeber.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --> </p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/was-sich-2026-aendert/">Was sich 2026 ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Teilzeit erweitern: Ab 2026 steuerfreie Zuschläge geplant</title>
		<link>https://am-buero.de/teilzeit-erweitern-ab-2026-steuerfreie-zuschlaege-geplant/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 10 Nov 2025 14:16:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74161</guid>

					<description><![CDATA[<p>Arbeitskräftemangel bei hoher Auslastung? Ab 2026 soll eine besondere Prämie Teilzeitkräfte dafür belohnen, wenn sie ihre Wochenstunden erhöhen. Welche positiven Effekte sich dadurch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben könnten. Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ihre Aufträge mit dem vorhandenen Teilzeitpersonal zu bewältigen, haben meist zwei Optionen: Entweder neues Personal einstellen – was oft kostspielig ist – [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/teilzeit-erweitern-ab-2026-steuerfreie-zuschlaege-geplant/">Teilzeit erweitern: Ab 2026 steuerfreie Zuschläge geplant</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Arbeitskräftemangel bei hoher Auslastung? Ab 2026 soll eine besondere Prämie Teilzeitkräfte dafür belohnen, wenn sie ihre Wochenstunden erhöhen. Welche positiven Effekte sich dadurch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben könnten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die Schwierigkeiten haben, ihre Aufträge mit dem vorhandenen Teilzeitpersonal zu bewältigen, haben meist zwei Optionen: Entweder neues Personal einstellen – was oft kostspielig ist – oder ihre bestehenden Teilzeitkräfte motivieren, mehr zu arbeiten. Für letzteres ist eine steuerfreie Prämie in Planung, die ab Januar 2026 unter bestimmten Bedingungen bis zu 4.500 Euro betragen kann.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was die Aufstockungsprämie bewirken soll</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Diese steuerfreie Prämie soll Anreize schaffen, die Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten zu erhöhen. Damit würden Arbeitgeber auf eine Erweiterung der vorhandenen Kapazitäten setzen, ohne zusätzliche Mitarbeiter einstellen zu müssen. Voraussetzung ist, dass diese Prämie ab 2026 nur zusätzlich zum regulären Lohn gewährt wird und nicht durch Gehaltsumwandlungen ersetzt wird.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Beispiel: Ein Mitarbeiter mit 20 Wochenstunden steigert seine Arbeitszeit um fünf Stunden, der Arbeitgeber zahlt ihm eine Zusatzprämie von 1.125 Euro – diese Prämie wäre steuerfrei.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Höchstgrenze und Dauer der Arbeitszeiterhöhung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die steuerfreie Prämie ist abhängig von der Anzahl der zusätzlich geleisteten Wochenstunden, mit einem Maximalbetrag von 225 Euro pro zusätzlicher Stunde und einer Obergrenze von 4.500 Euro. Die Mehrarbeit muss dauerhaft sein, also mindestens 24 Monate bestehen. Sollte die Arbeitszeit innerhalb dieser Zeit wieder reduziert werden, verliert die Prämie rückwirkend ihre Steuerfreiheit.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Missbrauch vorbeugen</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Damit kein mehrfaches Hin- und Her der Arbeitsstunden genutzt wird, sind Einschränkungen vorgesehen: Wird die Arbeitszeit innerhalb der letzten zwölf Monate vor Erhalt der Prämie reduziert und anschließend wieder erhöht, entfällt der Steuerfreibetrag. Eine Ausnahme gilt, wenn die Reduzierung vor dem 1. Juli 2025 erfolgt ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Weitere steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Hinweise</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Prämie wird nicht dem Progressionsvorbehalt unterworfen, das heißt, sie beeinflusst nicht den Steuersatz für weitere Einkünfte. Dagegen bleibt das reguläre erhöhte Gehalt steuerpflichtig. Aktuell ist außerdem vorgesehen, dass auf die Prämie keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/teilzeit-erweitern-ab-2026-steuerfreie-zuschlaege-geplant/">Teilzeit erweitern: Ab 2026 steuerfreie Zuschläge geplant</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Mindestlohn steigt: 14,60 Euro bis 2027 – alle Details zur Erhöhung!</title>
		<link>https://am-buero.de/der-mindestlohn-steigt-1460-euro-bis-2027-alle-details-zur-erhoehung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 30 Oct 2025 11:05:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74156</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Bundeskabinett hat die lang erwartete Mindestlohn-Erhöhung offiziell auf den Weg gebracht. Wir schauen uns die beschlossene schrittweise Steigerung bis 2027 genauer an. In zwei Schritten zu 14,60 Euro pro Stunde Die Bundesregierung setzt die Empfehlung der Mindestlohnkommission um und erhöht die gesetzliche Lohnuntergrenze in zwei Stufen. Diese Anpassung, die per Verordnung ohne weitere parlamentarische [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/der-mindestlohn-steigt-1460-euro-bis-2027-alle-details-zur-erhoehung/">Der Mindestlohn steigt: 14,60 Euro bis 2027 – alle Details zur Erhöhung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Bundeskabinett hat die lang erwartete Mindestlohn-Erhöhung offiziell auf den Weg gebracht. Wir schauen uns die beschlossene schrittweise Steigerung bis 2027 genauer an.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>In zwei Schritten zu 14,60 Euro pro Stunde</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Bundesregierung setzt die Empfehlung der Mindestlohnkommission um und erhöht die gesetzliche Lohnuntergrenze in zwei Stufen. Diese Anpassung, die per Verordnung ohne weitere parlamentarische Abstimmung in Kraft tritt, sieht folgende Werte vor:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8211; 1. Stufe (ab 1. Januar 2026): Der Mindestlohn steigt von aktuell 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde.<br>&#8211; 2. Stufe (ab 1. Januar 2027): Der Mindestlohn erhöht sich erneut auf 14,60 Euro pro Stunde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Aktueller Stand: Der gesetzliche Mindestlohn beträgt derzeit 12,82 Euro.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Die finanzielle Belastung: Planen Sie jetzt die Mehrkosten</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Erhöhung basiert auf einer Verordnung der Bundesregierung und ist verbindlich. Die Lohnkostensteigerung ist erheblich und erfordert eine frühzeitige Anpassung der Kalkulationen, insbesondere in Branchen mit hohem Anteil an Mindestlohnempfängern (z. B. Gastronomie, Einzelhandel, Reinigung).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die geplanten Steigerungen im Überblick:</p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td><strong>Gültig ab</strong></td><td><strong>Mindestlohn pro Stunde</strong></td><td><strong>Steigerung (aktuell 12,82 €)</strong></td></tr></thead><tbody><tr><td><strong>1. Januar 2026</strong></td><td><strong>13,90 Euro</strong></td><td><strong>+ 1,08 Euro</strong></td></tr><tr><td><strong>1. Januar 2027</strong></td><td><strong>14,60 Euro</strong></td><td><strong>+ 1,78 Euro</strong></td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph">Die Regierung selbst schätzt die zusätzlichen Lohnkosten für die gesamte Arbeitgeberschaft auf:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8211; Rund 2,2 Milliarden Euro im Jahr 2026<br>&#8211; Weitere 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2027.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies sind Summen, die besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) vor Liquiditätsengpässe stellen können.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Kritik aus der Wirtschaft: Politischer Druck und Kostenverteilung</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Entscheidung der Mindestlohnkommission war aus Unternehmersicht hochumstritten. Die Kritik richtete sich vor allem gegen den als &#8220;politischen Druck&#8221; empfundenen Einfluss auf die Verhandlungen, der von der Forderung mancher Parteien nach 15 Euro befeuert wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Arbeitgeberverbände weisen darauf hin, dass diese Steigerungen in einer ohnehin wirtschaftlich angespannten Zeit zu einer kumulierten Belastung führen, da auch andere Betriebskosten (Energie, Material) massiv gestiegen sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">O-Ton: Bundesarbeitsministerin Bas betonte zwar, dass die zweistufige Anhebung den Unternehmen erlaube, die steigenden Kosten &#8220;verantwortungsvoll über zwei Jahre zu verteilen&#8221;. Für viele Betriebe bedeutet dies jedoch lediglich eine gestreckte Finanzierung von unvermeidbaren Mehrkosten.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Strategien zur Kostenbewältigung: Preise und Produktivität</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Wie können Unternehmen die Mehrausgaben von 5,6 Milliarden Euro in den nächsten zwei Jahren bewältigen?</p>



<ol start="1" class="wp-block-list">
<li>Preisanpassung (Überwälzung): Die Regierung prognostiziert, dass Preise für einzelne Waren und Dienstleistungen moderat steigen könnten. Für Unternehmen ist die Preiskalkulation der direkteste Weg, die erhöhten Personalkosten aufzufangen.</li>



<li>Effizienzsteigerung: Um die Kostensteigerung abzufedern, müssen Betriebe zwingend in Automatisierung und Digitalisierung investieren, um die Produktivität pro Arbeitsstunde zu erhöhen und den Personalbedarf zu optimieren.</li>



<li>Lohnstruktur-Analyse: Die Erhöhung der Untergrenze auf 14,60 Euro kann zu einer Kompression der Lohnstruktur führen. Unternehmen müssen prüfen, wie sie die Löhne von Fachkräften, die knapp über dem neuen Mindestlohn liegen, anpassen, um die Motivation und das Lohngefälle zu erhalten.</li>
</ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die Mindestlohnerhöhung ist politisch gewollt und unumkehrbar. Unternehmer sind jetzt gefordert, ihre Finanzplanung schnellstmöglich an die neuen Lohnstandards anzupassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben und eine gesunde Lohnstruktur zu sichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/der-mindestlohn-steigt-1460-euro-bis-2027-alle-details-zur-erhoehung/">Der Mindestlohn steigt: 14,60 Euro bis 2027 – alle Details zur Erhöhung!</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Der Minijob 2026: Nächste Stufe der Verdienstanpassung kommt</title>
		<link>https://am-buero.de/der-minijob-2026-naechste-stufe-der-verdienstanpassung-kommt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Aug 2025 22:17:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74115</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Verdienstgrenze für Minijobs wird sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat erhöhen. Dieser Schritt ist eine Folge der fortschreitenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Minijob-Regelung ist dynamisch und eng an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt. Wie berechnet sich die neue Grenze? Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/der-minijob-2026-naechste-stufe-der-verdienstanpassung-kommt/">Der Minijob 2026: Nächste Stufe der Verdienstanpassung kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Verdienstgrenze für Minijobs wird sich im Jahr 2026 voraussichtlich auf 603 Euro pro Monat erhöhen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dieser Schritt ist eine Folge der fortschreitenden Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns. Die Minijob-Regelung ist dynamisch und eng an die Entwicklung des Mindestlohns gekoppelt.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Wie berechnet sich die neue Grenze?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Minijob-Verdienstgrenze ist seit dem 1. Oktober 2022 nicht mehr fest, sondern variabel und richtet sich nach dem gesetzlichen Mindestlohn. Die Formel zur Berechnung ist einfach: Die Grenze ergibt sich aus einer Wochenarbeitszeit von <strong>10 Stunden zum Mindestlohn</strong>.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Da die Mindestlohnkommission die genaue Höhe des Mindestlohns für 2026 erst Ende 2025 festlegen wird, basieren die 603 Euro auf Schätzungen. Der Mindestlohn im Januar 2025 von 12,41 Euro auf 12,82 Euro pro Stunde gestiegen, was die Minijob-Grenze bereits auf 556 Euro angehoben hat. Die kommende Anhebung auf geschätzt 13,92 Euro im Jahr 2026 würde dann die 603-Euro-Grenze ergeben (13,92 €/Stunde × 10 Stunden/Woche × 4,333 Wochen/Monat).</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Was bedeutet das für Minijobber und Arbeitgeber?</strong></p>



<p class="wp-block-paragraph">Für <strong>Arbeitnehmer</strong> in einem Minijob bedeutet der Anstieg, dass sie künftig mehr verdienen können, ohne in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen. Ein Minijob bleibt grundsätzlich sozialversicherungsfrei, mit Ausnahme der Rentenversicherung. Von der Rentenversicherungspflicht können sich Arbeitnehmer jedoch auf Antrag befreien lassen. Dies bietet eine attraktive Möglichkeit, ein steuer- und abgabenfreies Zusatzeinkommen zu erzielen, sei es für Studierende, Rentner, Hausfrauen/-männer oder als Zweitjob.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auch für <strong>Arbeitgeber</strong> bringt die Anpassung Vorteile. Sie können ihren Minijobbern ein höheres Gehalt zahlen, was die Attraktivität des Arbeitsplatzes steigert und die Bindung der Mitarbeiter verbessern kann. Gleichzeitig bleiben die Pauschalbeiträge für den Arbeitgeber kalkulierbar: pauschale Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung (falls keine Befreiung vorliegt), Umlagen für Mutterschaft und Insolvenzgeld.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die fortlaufende Anpassung soll verhindern, dass Minijobber trotz Lohnerhöhungen ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um nicht über die Geringfügigkeitsgrenze zu fallen. Dies sichert nicht nur das Einkommen der Arbeitnehmer, sondern auch die Planbarkeit für die Arbeitgeber.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><strong>Entwicklung der Minijob-Grenze</strong></p>



<figure class="wp-block-table"><table class="has-fixed-layout"><thead><tr><td>Jahr</td><td>Mindestlohn (brutto pro Stunde)</td><td>Minijob-Grenze (brutto pro Monat)</td></tr></thead><tbody><tr><td>2023</td><td>12,00 €</td><td>520,00 €</td></tr><tr><td>2024</td><td>12,41 €</td><td>538,00 €</td></tr><tr><td>2025</td><td>12,82 €</td><td>556,00 €</td></tr><tr><td><strong>2026</strong></td><td><em>voraussichtlich 13,92 €</em></td><td><strong>603,00 €</strong></td></tr></tbody></table></figure>



<p class="wp-block-paragraph"><em>Hinweis: Die Werte für 2026 sind vorläufig und hängen von der finalen Entscheidung der Mindestlohnkommission ab.</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/der-minijob-2026-naechste-stufe-der-verdienstanpassung-kommt/">Der Minijob 2026: Nächste Stufe der Verdienstanpassung kommt</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</title>
		<link>https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2024 14:27:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73938</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Regeln für Minijobs ändern sich ab Januar 2025. Wir haben die Fakten zusammengestellt. Die Höhe des Einkommens, das bei einer geringfügigen Beschäftigung wie dem Minijob verdient werden darf, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Bis zu der Grenze ist der Minijob weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Da der Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,40 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/">So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regeln für Minijobs ändern sich ab Januar 2025. Wir haben die Fakten zusammengestellt.</p>
<p>Die Höhe des Einkommens, das bei einer geringfügigen Beschäftigung wie dem Minijob verdient werden darf, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Bis zu der Grenze ist der Minijob weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Da der Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,40 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt, erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Sie liegt dann bei 556 Euro im Monat statt wie bisher bei 538 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 6.672 Euro. Die maximale Arbeitszeit wird von der Erhöhung nicht wesentlich beeinflusst. Die erlaubte Arbeitszeit pro Monat sinkt allerdings, wenn der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Für Arbeitgeber und Minijobber empfiehlt es sich also, spätestens Anfang Januar 2025 genau auszurechnen, wie viele Stunden monatlich im geringfügigen Arbeitsverhältnis des Minijobs gearbeitet werden darf.</p>
<p>Im Jahr 2025 erhöhen sich auch die die Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner. Für einen Minijob neben der Altersrente gelten aber andere Regelungen als für Renten wegen einer Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten. Das teilt die Minijob-Zentrale mit.</p>
<h2>Altersrente und Minijob</h2>
<p>Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, ab der bei einem zusätzlichen Einkommen die Rentenzahlungen gekürzt würden. So können auch Rentner einen Minijob machen und erhalten weiterhin die volle Rente. „Wichtig ist lediglich, die generellen Regelungen für Minijobs zu beachten, wie zum Beispiel die Verdienstgrenze pro Monat“, betont die Minijob-Zentrale.</p>
<h3>Erwerbsminderungsrente mit besonderen Regelungen</h3>
<p>Bei der Erwerbsminderungsrente gelten besondere Hinzuverdienstregeln, die je nach Art der Erwerbsminderungsrente variieren. Die Minijob-Zentrale informiert:</p>
<p><strong>Teilweise Erwerbsminderung</strong></p>
<p>Ab 2025 soll die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung von mindestens 37.117,50 auf 39.322,50 Euro steigen. Diese Grenze orientiert sich am höchsten Einkommen, das in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde. Deshalb kann die individuelle Verdienstgrenze für jede Rentnerin und jeden Rentner unterschiedlich hoch sein.</p>
<p><strong>Volle Erwerbsminderung</strong></p>
<p>„Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße wird aus dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet und ändert sich jährlich zum 1. Januar. Aktuell liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 18.558,75 Euro. Im Jahr 2025 soll die jährliche Hinzuverdienstgrenze voraussichtlich auf 19.661,25 Euro steigen.“</p>
<p>Ein Minijob mit Verdienstgrenze sei laut Minijob-Zentrale deshalb sowohl bei teilweiser Erwerbsminderung als auch bei voller Erwerbsminderung ohne Kürzung der Rente möglich. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung müssten Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenzen der Rentenart beachten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/">So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erstattung im Berufsbildungsverfahren richtet sich nach geltenden Tarifen</title>
		<link>https://am-buero.de/erstattung-im-berufsbildungsverfahren-richtet-sich-nach-geltenden-tarifen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 06 Jun 2024 07:54:22 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73839</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mal wieder etwas zum Thema „Löhne und Gehälter“. SOKA-Bau teilt aktuell mit: „In den Bau-Tarifverhandlungen konnte in den vergangenen Wochen keine Einigung erzielt werden. Einige Baubetriebe sind in der Zwischenzeit aufgrund von Tarifempfehlungen der Landesverbände unter anderem dazu übergegangen, ihren Auszubildenden bereits jetzt höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass sich die Erstattungsansprüche [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/erstattung-im-berufsbildungsverfahren-richtet-sich-nach-geltenden-tarifen/">Erstattung im Berufsbildungsverfahren richtet sich nach geltenden Tarifen</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Mal wieder etwas zum Thema „<a href="https://am-buero.de/lohn-und-gehaltsabrechnung/">Löhne und Gehälter</a>“.</p>
<p>SOKA-Bau teilt aktuell mit: „In den Bau-Tarifverhandlungen konnte in den vergangenen Wochen keine Einigung erzielt werden. Einige Baubetriebe sind in der Zwischenzeit aufgrund von Tarifempfehlungen der Landesverbände unter anderem dazu übergegangen, ihren Auszubildenden bereits jetzt höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass sich die Erstattungsansprüche der Betriebe im Berufsbildungsverfahren bis zu einem neuen Tarifabschluss nach den bisher gültigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen richten. Wir möchten die Ausbildungsbetriebe bitten, gegebenenfalls Korrekturmeldungen für die Vormonate abzugeben, sobald ein Tarifabschluss erzielt wurde.“</p>
<p>Hintergrund: Am Berufsbildungsverfahren können alle Betriebe des Baugewerbes teilnehmen, die gegenüber der Sozialkasse gemäß Tarifvertrag meldepflichtig sind. Die Kasse erstattet die Ausbildungsvergütung und das Wegegeld im tariflich festgesetzten Umfang.</p>
<p>SOKA-BAU ist die Dachmarke, unter der die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) vertreten werden. Die ULAK und die ZVK sichern Urlaubsansprüche, schließen Versorgungslücken und unterstützen finanziell die Berufsbildung. „Beide Organisationen sind Non-Profit-Organisationen, die sich für das Wohl der Beschäftigten in der Bauwirtschaft einsetzen“, hebt SOKA-Bau hervor.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/erstattung-im-berufsbildungsverfahren-richtet-sich-nach-geltenden-tarifen/">Erstattung im Berufsbildungsverfahren richtet sich nach geltenden Tarifen</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>So wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Lohnbuchhaltung aus</title>
		<link>https://am-buero.de/so-wirkt-sich-das-wachstumschancengesetz-auf-die-lohnbuchhaltung-aus/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Mar 2024 10:15:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73753</guid>

					<description><![CDATA[<p>Das Wachstumschancengesetz (WachStG), das bereits im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde, soll nun Ende März nach einigen Anpassungen auch den Bundesrat passieren. Es bringt einige Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit sich. Hier die wichtigsten Punkte: Erhöhung der Pauschalen Reisekosten Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen steigt von 24 auf 28 Euro für 8 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-wirkt-sich-das-wachstumschancengesetz-auf-die-lohnbuchhaltung-aus/">So wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Lohnbuchhaltung aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das Wachstumschancengesetz (WachStG), das bereits im Herbst 2023 im Bundestag verabschiedet wurde, soll nun Ende März nach einigen Anpassungen auch den Bundesrat passieren.</p>
<p>Es bringt einige Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung mit sich. Hier die wichtigsten Punkte:</p>
<h3><strong>Erhöhung der Pauschalen</strong></h3>
<h4>Reisekosten</h4>
<ol>
<li>Die Pauschale für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen steigt von 24 auf 28 Euro für 8 Stunden und von 12 auf 14 Euro für 4 Stunden.</li>
<li>Die Übernachtungspauschale steigt von 20 auf 23 Euro pro Tag.</li>
</ol>
<h4>Fahrtkosten</h4>
<ol>
<li>Die Entfernungspauschale für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steigt von 0,30 auf 0,38 € pro Kilometer.</li>
<li>Die Kilometerpauschale für Dienstreisen mit dem eigenen Pkw steigt von 0,30 auf 0,38 Euro pro Kilometer.</li>
</ol>
<h3><strong>Abschaffung der Fünftelregelung</strong></h3>
<ol>
<li>Die Fünftelregelung, die bisher bei der Versteuerung von Abfindungen und Entschädigungen angewendet wurde, wird abgeschafft.</li>
<li>Seit 1. Januar 2024 werden Abfindungen und Entschädigungen in voller Höhe als steuerpflichtiges Einkommen behandelt.</li>
</ol>
<h3><strong>Erhöhung des Versorgungsfreibetrags</strong></h3>
<p>Der Versorgungsfreibetrag für Renten und Pensionen steigt von 1.757 auf 2.000 Euro pro Monat.</p>
<h3><strong>Weitere Änderungen</strong></h3>
<h4>Anhebung der Sachbezugswerte</h4>
<p>Die Sachbezugswerte für die Nutzung von arbeitgeberseits zur Verfügung gestellte Fahrzeuge und Wohnungen werden erhöht.</p>
<h4>Änderungen bei der Steuerfreiheit von Sachzuwendungen</h4>
<p>Die Freigrenze für Sachzuwendungen anlässlich von Betriebsfeiern und Weihnachtsfeiern steigt von 60 auf 75 Euro pro Person und Jahr.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-wirkt-sich-das-wachstumschancengesetz-auf-die-lohnbuchhaltung-aus/">So wirkt sich das Wachstumschancengesetz auf die Lohnbuchhaltung aus</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das ändert sich 2024</title>
		<link>https://am-buero.de/das-aendert-sich-2024/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 03 Jan 2024 13:53:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73709</guid>

					<description><![CDATA[<p>Mit Beginn des Jahres 2024 verändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Das hat auch Einfluss auf die Unternehmen. Wir nennen Beispiele. Finanzen Zukunftsfinanzierungsgesetz Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/das-aendert-sich-2024/">Das ändert sich 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Mit Beginn des Jahres 2024 verändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Das hat auch Einfluss auf die Unternehmen. Wir nennen Beispiele.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Finanzen</h2>



<h4 class="wp-block-heading">Zukunftsfinanzierungsgesetz</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Steuerregelungen sollen die Möglichkeiten zur&nbsp;Mitarbeiterkapitalbeteiligung&nbsp;verbessern: Der steuerfreie Höchstbetrag steigt von 1.400 EUR auf 2.000 EUR pro Jahr. Außerdem profitieren mehr Unternehmen von günstigen steuerrechtlichen Regelungen bei Mitarbeiterkapital:&nbsp;Nicht nur Neugründungen können künftig die Vorteile nutzen, sondern auch bestehende kleine und mittelständische Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weitere Änderungen ab 2024 für Unternehmen:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li>  begrenzte Wiedereinführung der&nbsp;<strong>degressiven Abschreibung</strong>&nbsp;für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden</li>



<li>  Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe vierteljährlicher&nbsp;<strong>Umsatzsteuervoranmeldungen</strong> steigt von 1.000 auf 2.000 Euro.</li>



<li>  höhere Grenze für die&nbsp;<strong>Buchführungspflicht</strong>: Unternehmen müssen bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 Euro Umsatz machen (bisher 600.00 Euro) oder wenn sie mehr als 80.000 Euro Gewinn machen (bisher 60.000 Euro)</li>



<li>  verbesserter steuerlicher Verlustabzug und&nbsp;<strong>Verlustrücktrag: </strong>Der Verlustrücktrag wird ab 2024 auf drei Jahre erweitert. Die Erhöhung des Höchstbetrags bleibt dauerhaft.</li>



<li>  <strong>GWG</strong>-Grenze steigt auf 1.000 Euro, Grenze der Sammelposten auf 5.000 Euro</li>



<li>  <strong>Freigrenze für Kundengeschenke</strong>, die Unternehmen pro Jahr als Betriebsausgaben absetzen können, steigt von 35 Euro pro Person auf 50 Euro.</li>



<li> <strong>Verpflegungsmehraufwand</strong> erhöht: Die Halbtagespauschale steigt ab 2024 von 14 auf 15,00 Euro, die Pauschale für den vollen Tag von 28 auf 30 Euro.</li>
</ul>



<h2 class="wp-block-heading">Arbeit/Personal</h2>



<h4 class="wp-block-heading">Mindestlohn steigt</h4>



<p class="wp-block-paragraph">In den kommenden beiden Jahren steigt der <a href="https://am-buero.de/lohn-und-gehaltsabrechnung/">gesetzliche Mindestlohn</a>. Ab Januar 2024 steigt die unterste Lohngrenze von 12 auf 12,41 Euro brutto je Stunde, 2025 auf 12,82 Euro. </p>



<h4 class="wp-block-heading">Minijobber können mehr verdienen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen, da auch der Mindestlohn steigt. Ziel ist es, dass Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können, was sonst bei höherem Mindestlohn nicht möglich wäre.</p>



<h4 class="wp-block-heading">Eingliederungszuschuss für Arbeitssuchende verlängert</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Unternehmen, die Arbeitssuchende einstellen, die stärkere Unterstützung benötigen –&nbsp;zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit, Behinderung oder höheren Alters – können weiterhin bis zu 36 Monate einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung gilt jetzt bis Ende 2028.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Soziales</h2>



<h4 class="wp-block-heading">Mehr Inklusion in Unternehmen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Für mehr gesellschaftliche Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung stärker in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, geändert. Die Details finden Sie beim <a href="https://www.bmas.de/DE/Service/Gesetze-und-Gesetzesvorhaben/gesetz-zur-foerderung-eines-inklusiven-arbeitsmarktes.html">Bundesarbeitsministerium</a>.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Energie</h2>



<h4 class="wp-block-heading">Strompreispaket für produzierende Unternehmen</h4>



<p class="wp-block-paragraph">Die Stromsteuer sinkt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-weit zulässigen Mindestwert. Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die rund 350 am stärksten im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten einen Ausgleich für die Kosten des deutschen CO<sub>2</sub>-Emissionshandels. Auch die Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Quelle u.a.: <a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/neuregelungen-januar-2024-2250794#tar-1">Bundesregierung</a></p>



<pre class="wp-block-code"><code></code></pre>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/das-aendert-sich-2024/">Das ändert sich 2024</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Was sich 2024 bei Mindestlohn, Mini- und Midijob ändert</title>
		<link>https://am-buero.de/was-sich-2024-bei-mindestlohn-mini-und-midijob-aendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Nov 2023 09:13:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73702</guid>

					<description><![CDATA[<p>Wir können zwar auch nicht in die Zukunft schauen, doch einige Veränderungen für 2024 stehen auf jeden Fall schon fest. Wir haben die Änderungen bei Mindestlohn, Minijob und Midijob zusammengetragen. Mindestlohn 2024 Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der gilt für alle Beschäftigungen, also sowohl [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/was-sich-2024-bei-mindestlohn-mini-und-midijob-aendert/">Was sich 2024 bei Mindestlohn, Mini- und Midijob ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Wir können zwar auch nicht in die Zukunft schauen, doch einige Veränderungen für 2024 stehen auf jeden Fall schon fest. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir haben die Änderungen bei Mindestlohn, Minijob und Midijob zusammengetragen.</p>


<h2>Mindestlohn 2024</h2>


<p class="wp-block-paragraph">Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der gilt für alle Beschäftigungen, also sowohl für Haupttätigkeiten mit Versicherungspflicht als auch für Minijobs. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Mindestlöhne, die sogar noch über 12,41 Euro liegen.</p>


<h2>Minijob-Grenze</h2>


<p class="wp-block-paragraph">Auch der Betrag, der monatlich in Minijobs verdient werden darf, steigt, weil er sich an den Mindestlohn anpasst. Daher dürfen Minijobber ab Januar 2024 dann 538 statt wie bisher 520 Euro monatlich erhalten. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.456 Euro. An der Stundenzahl, die im Minijob monatlich gearbeitet werden darf, ändert sich nicht und liegt auch 2024 bei etwa 43 Stunden.</p>


<h2>Midijobs</h2>


<p class="wp-block-paragraph">Weil sich der Mindestlohn und die Minijob-Grenze verschieben, hat das auch Auswirkungen auf Midijobs. Die Verdienstuntergrenze im Übergangsbereich erhöht sich auf 538,01 Euro. Nach obenhin bleibt die Grenze für Midijobs bei höchstens 2.000 Euro. Auf Midijobs werden Sozialversicherungsabgaben gezahlt, für den Arbeitnehmer sind die aber niedriger als bei einer normalen Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wenn Sie <a href="https://am-buero.de/lohn-und-gehaltsabrechnung/">Fragen zum Thema</a> haben, <a href="https://am-buero.de/kontakt/">sprechen</a> Sie uns gerne an.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/was-sich-2024-bei-mindestlohn-mini-und-midijob-aendert/">Was sich 2024 bei Mindestlohn, Mini- und Midijob ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
