Was sich 2024 bei Mindestlohn, Mini- und Midijob ändert

by ina

Wir können zwar auch nicht in die Zukunft schauen, doch einige Veränderungen für 2024 stehen auf jeden Fall schon fest.

Wir haben die Änderungen bei Mindestlohn, Minijob und Midijob zusammengetragen.

Mindestlohn 2024

Ab 1. Januar 2024 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12 auf 12,41 Euro brutto pro Stunde. Der gilt für alle Beschäftigungen, also sowohl für Haupttätigkeiten mit Versicherungspflicht als auch für Minijobs. Darüber hinaus gibt es branchenspezifische Mindestlöhne, die sogar noch über 12,41 Euro liegen.

Minijob-Grenze

Auch der Betrag, der monatlich in Minijobs verdient werden darf, steigt, weil er sich an den Mindestlohn anpasst. Daher dürfen Minijobber ab Januar 2024 dann 538 statt wie bisher 520 Euro monatlich erhalten. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.456 Euro. An der Stundenzahl, die im Minijob monatlich gearbeitet werden darf, ändert sich nicht und liegt auch 2024 bei etwa 43 Stunden.

Midijobs

Weil sich der Mindestlohn und die Minijob-Grenze verschieben, hat das auch Auswirkungen auf Midijobs. Die Verdienstuntergrenze im Übergangsbereich erhöht sich auf 538,01 Euro. Nach obenhin bleibt die Grenze für Midijobs bei höchstens 2.000 Euro. Auf Midijobs werden Sozialversicherungsabgaben gezahlt, für den Arbeitnehmer sind die aber niedriger als bei einer normalen Teil- oder Vollzeitbeschäftigung.

Wenn Sie Fragen zum Thema haben, sprechen Sie uns gerne an.

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