Erstattung im Berufsbildungsverfahren richtet sich nach geltenden Tarifen

by ina

Mal wieder etwas zum Thema „Löhne und Gehälter“.

SOKA-Bau teilt aktuell mit: „In den Bau-Tarifverhandlungen konnte in den vergangenen Wochen keine Einigung erzielt werden. Einige Baubetriebe sind in der Zwischenzeit aufgrund von Tarifempfehlungen der Landesverbände unter anderem dazu übergegangen, ihren Auszubildenden bereits jetzt höhere Ausbildungsvergütungen zu zahlen. Wir weisen darauf hin, dass sich die Erstattungsansprüche der Betriebe im Berufsbildungsverfahren bis zu einem neuen Tarifabschluss nach den bisher gültigen tarifvertraglichen Ausbildungsvergütungen richten. Wir möchten die Ausbildungsbetriebe bitten, gegebenenfalls Korrekturmeldungen für die Vormonate abzugeben, sobald ein Tarifabschluss erzielt wurde.“

Hintergrund: Am Berufsbildungsverfahren können alle Betriebe des Baugewerbes teilnehmen, die gegenüber der Sozialkasse gemäß Tarifvertrag meldepflichtig sind. Die Kasse erstattet die Ausbildungsvergütung und das Wegegeld im tariflich festgesetzten Umfang.

SOKA-BAU ist die Dachmarke, unter der die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) und die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK) vertreten werden. Die ULAK und die ZVK sichern Urlaubsansprüche, schließen Versorgungslücken und unterstützen finanziell die Berufsbildung. „Beide Organisationen sind Non-Profit-Organisationen, die sich für das Wohl der Beschäftigten in der Bauwirtschaft einsetzen“, hebt SOKA-Bau hervor.

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