Mit Beginn des Jahres 2021 ist das Gesetz „Digitale Rentenübersicht“ in Kraft getreten, das den Menschen dabei helfen soll, sich leichter einen Überblick über ihre künftigen Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Altersvorsorge zu verschaffen.
Ein geplantes Online-Portal für die digitale Rentenübersicht soll ab 2023 individuell informieren, „wie es um die eigene Alterssicherung steht“, teilte die Bundesregierung am 1. Januar mit. „Wir wollen den Kenntnisstand der Bürgerinnen und Bürger über ihre eigene Altersvorsorge verbessern“, hatte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil dazu erklärt. „Mit der digitalen Rentenübersicht kann künftig jeder auf einen Blick sehen, wie es um die eigene Absicherung im Alter steht.“
Wie viel Geld steht im Alter zur Verfügung?
Mit der Digitalen Rentenübersicht soll es auch Laien möglich werden, sich einen Gesamtüberblick über die Ansprüche aus gesetzlicher, privater und betrieblicher Vorsorge zu verschaffen. Dafür, so teilte die Bundesregierung mit, werde eine „Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht“ bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Sie solle ein Portal entwickeln, über das mit Hilfe der persönlichen Steuer-Identifikationsnummer die Übersicht abgerufen werden könne.
„Die individuellen Daten werden nur für die Abfrage zusammengeführt. Anschließend können sie freiwillig in einem Nutzerkonto gespeichert werden – ansonsten werden sie gelöscht. Das Angebot soll ab Herbst 2023 zur Verfügung stehen“, heißt es in der Information vom 1.1.2021.
Portal allerdings erst ab 2023 nutzbar
Allerdings hat die Entwicklung des Online-Portals einigen Vorlauf: Ab Oktober 2022 ist es den Trägern von Altersvorsorgeleistungen möglich, sich freiwillig in einem ersten Schritt an dem Projekt zu beteiligen. 2023 wird dies dann verpflichtend. „Dann müssen alle Anbieter ihre Informationen zur Verfügung stellen – zu privaten Riester- oder Rürup-Renten, Betriebsrenten oder Lebensversicherungen“, heißt es auf www.bundesregierung.de