Fachkräftemangel – so bleiben Sie als Unternehmen attraktiv

by ina

Mitarbeiter ans Unternehmen zu binden, ist heute angesichts riesigen Fachkräftemangels fast schon die einzige Überlebenschance.

Deshalb sollte der Arbeitsplatz auch finanziell gut ausgestattet sein. Gehaltserhöhungen sind aber oft nicht möglich. Eine Alternative sind zusätzliche Bezüge, die die Beschäftigten nicht oder pauschal versteuern müssen. 

Zu den Bezügen, die für die Beschäftigten steuerfrei sind, gehören Sachbezüge. Darunter fallen unter anderem Fahrtkostenzuschüsse, Jobticket und seit einiger Zeit zum Beispiel das 49-Euro-Deutschlandticket. Aber auch Arbeitgeberbeiträge zur Kinderbetreuung oder Zuschüsse zum Beitrag im Fitnessstudio zählen dazu. Zu den steuerfreien Einkommensextras gehören zudem zertifizierte Gesundheitskurse und Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung – allerdings höchstens 600 Euro jährlich zusätzlich zu Lohn und Gehalt. Darauf bezahlen die Beschäftigten weder Einkommenssteuer noch Sozialversicherung. Seit vergangenem Jahr ist der Betrag, den der Arbeitgeber zuschießen darf, von 44 auf 50 Euro im Monat gestiegen. Aufpassen müssen Unternehmen und Beschäftigte bei reinen Geldgeschenken: Die sind normal zu versteuern.

Interessant können für die Arbeitnehmer auch pauschal versteuerte Bezüge sein, bei denen der pauschale niedriger ausfällt als der persönliche Steuersatz. Bei der Lohnsteuerpauschalierung hängt die Lohnsteuer nicht von der Höhe des Lohnes bzw. Gehaltes ab, sondern das Einkommen wird mit einem festgelegten Prozentsatz versteuert. Diese Pauschalbesteuerung ist vor allem dann interessant, wenn die Differenz zwischen ihm und dem persönlichen Steuersatz der Beschäftigten besonders groß ist. Beispiele dafür sind Mahlzeiten, die die Beschäftigten im Unternehmen unentgeltlich oder verbilligt erhalten, Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten des Arbeitnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsplatz oder Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen bei Dienstreisen.

Der Vorteil der steuerfreien oder pauschal versteuerten Bezüge liegt sowohl beim Arbeitgeber als auch beim Arbeitnehmer: Unternehmen und Beschäftigte senken ihre Sozialversicherungsbeiträge, Beschäftigte sparen darüber hinaus Steuern.

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