Hilfe für Unternehmen mit Problemen durch Ukraine-Krieg

by ina

Seit über vier Monaten hält der Krieg Russlands gegen die Ukraine an.

Das hat zum Teil massive Auswirkungen auch auf KMU in Deutschland und ganz Europa, zum Beispiel, weil Absatzmärkte und Lieferketten gestört sind oder die Energiepreise in die Höhe schnellen. Auf der anderen Seite können Geflüchtete wertvolle Arbeitskräfte für Unternehmen sein. Wir nennen Hilfsangebote.

Das Bundesfinanzministerium informiert: Ist ein Unternehmen vom Krieg Russlands gegen die Ukraine oder von den Sanktionen gegen den Aggressor betroffen, steht ihm das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung. Das Programm UBR 2022 ist bis zum 31. Dezember 2022 befristet. Die KfW schreibt dazu:

„Mit dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 fördern wir alles, was für Ihre unternehmerische Tätigkeit notwendig ist. Dazu zählen

  •     Anschaffungen wie Maschinen und Ausstattung (Investitionen)
  •     alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter oder Warenlager (Betriebsmittel)
  •     Übernahmen und Beteiligungen.“ Details

Informationen zur Ukraine-Krise speziell für Handwerksbetriebe sind unter anderem auf der Themenseite des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) zu finden.

Für Unternehmen, die Aufträge für den Bund abwickeln, wurde kürzlich die Stoffpreisgleitklausel bis Ende dieses Jahres verlängert. Details

Weil Lieferketten durch den Krieg vielfach unterbrochen sind und globale Materiallieferungen dadurch immer schwieriger werden, wurde die sogenannte  Supply Chain Resilience Platform initiiert. Die Plattform soll Geschäftspartner zusammenzubringen und dadurch internationale Lieferketten sichern. Unternehmen können sich dort registrieren und mit ihrem Profil nach geeigneten Kunden oder Lieferanten suchen – interessant auch für KMU.

Beschäftigung Geflüchteter

Wenn Sie als Unternehmer Geflüchtete einstellen möchten, stellt sich häufig die Frage nach der passenden Qualifikation. IHK und Handwerkskammern bieten aus diesem Grund Geflüchteten aus der Ukraine einen Erstberatungs-Check an, dessen Ergebnis im Formular „Check der ausländischen Berufsqualifikationen“ – Ergebnis der Erstberatung“ festgehalten wird.

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