Was zählt zum regelmäßigen Arbeitsentgelt, was sind variable Arbeitsentgeltbestandteile? Wichtig ist das bei der Frage, ob ein Mitarbeiter in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder freiwillig versichert (versicherungsfrei) ist. Frei in der Wahl seiner Krankenversicherung (GKV oder PKV) ist er dann, wenn das Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2018: 59.400 €) liegt. Der GKV-Spitzenverband als Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland hat vor kurzem noch einmal Fragen zu variablen Entgeltbestandteilen bei der Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts geklärt.
Generelle Krankenversicherungspflicht
Vorauszuschicken ist, dass in Deutschland eine generelle Krankenversicherungspflicht besteht. Wenn das zu erwartende Entgelt des Folgejahres aber oberhalb der Jahresentgeltgrenze liegt, kann ein Arbeitnehmer frei wählen, ob er weiterhin freiwillig (und nicht pflichtversichert) in der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt oder sich in einer privaten Krankenversicherung versichern möchte.
Jahresarbeitsentgelt ohne jährliche Einmalzahlungen
Die Knappschaft Bahn See informiert auf Ihrer Website über die jüngsten Hinweise des GKV zur Bemessung des Jahresarbeitsentgeltes: „Arbeitnehmer sind krankenversicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt. Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt gehören alle laufenden und einmaligen Zahlungen, wenn sie mit hinreichender Sicherheit mindestens einmal jährlich erwartet werden können.“ Diese Zahlungen müssen nicht schriftlich vereinbart sein, es reicht eine mündliche Zusage oder Gewohnheitsrecht (z.B. bei Urlaub- oder Weihnachtsgeld). Das bedeutet, dass variable und in ihrer Höhe nicht klar vorhersehbare Arbeitsentgeltbestandteile, die von der Mitarbeiterleistung oder vom Unternehmenserfolg abhängen und nur einmal im Jahr ausgezahlt werden, nicht dem Jahresarbeitsentgelt zugerechnet werden.
Anders sieht es hingegen bei veränderlichen Bestandteilen von Lohn oder Gehalt aus, die monatlich gezahlt werden und einen wesentlichen Teil des Arbeitsentgelts ausmachen. Denkbar sind hier beispielsweise variable und leistungsbezogene Einkünfte im Einzelhandel oder bei Tätigkeiten auf Provisionsbasis. Sie kommen regelmäßig zu einem fest vereinbarten Einkommen (Fixum) hinzu und sind deshalb dem Jahresarbeitsentgelt hinzuzurechnen. Da die Höhe des variablen Anteils im Vorfeld nicht exakt geschätzt werden kann, wird sie für die Frage der Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Krankenversicherung geschätzt.