Dem Geld hinterherrennen, wenn die Leistung längst erbracht ist, ist für jeden Unternehmer mehr als ärgerlich. Wie Sie richtig mahnen, beschreiben wir in diesem Beitrag.
Eine gute Nachricht zum richtigen Mahnen vorweg: Sie sind nicht verpflichtet, einen Kunden dreimal an seine Zahlungsverpflichtung zu erinnern. Ohne jegliche Mahnung kommen Geschäftskunden in Verzug, wenn sie 30 Tage, nachdem ihnen die Rechnung zugegangen und fällig ist, nicht gezahlt haben. Bei Privatkunden gestaltet sich das etwas anders: Sie müssen sie auf der Rechnung explizit auf die Frist und den Zahlungsverzug aufmerksam machen. In beiden Fällen können Sie auch einen anderen Fälligkeitstermin vertraglich vereinbaren, ab dem der Verzug bei noch ausstehender Zahlung beginnt.
Richtig mahnen – darauf sollten Sie achten
Wollen Sie ein anderes Zahlungsziel als die gesetzlichen 30 Tage vereinbaren, müssen Sie das in Ihren Geschäftsbedingungen oder in einem separaten Vertrag regeln. Dann ist der Schuldner ab dem Folgetag des vereinbarten Termins in Verzug. Auftraggeber aus der Privatwirtschaft dürfen ihrerseits in der Regel höchstens ein Zahlungsziel von 60 Tagen setzen, bei öffentlichen Kunden sind es meist sogar nur 30 Tage.
Als Ausgleich für den Verzug kann der Gläubiger gegenüber dem Schuldner Verzugszinsen geltend machen – gegenüber Privatkunden fünf Prozentpunkte, gegenüber Geschäftskunden sogar neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Außerdem kann der Gläubiger wegen der verspäteten Zahlung pauschal 40 Euro vom Schuldner fordern. Dieser zahlt im Zweifelsfall auch Rechtsanwalts- und Gerichtskosten des Gläubigers, sollten sie im weiteren Verlauf des Verfahrens anfallen.
Ein gerichtliches Mahnverfahren können Sie übrigens schon ab dem Zeitpunkt des Verzugs anstrengen. Vordrucke dafür gibt es zum Beispiel im Internet. Am einfachsten geht das mittlerweile online über https://www.online-mahnantrag.de/
Sprechen Sie mit Ihren Kunden
Unabhängig davon, ob Sie es müssen oder nicht: Sprechen Sie mit Ihren Kunden, bevor Sie rechtliche Schritte einleiten. Der bürokratische Aufwand, den ein Mahnverfahren für Sie mit sich bringt, ist groß. Versuchen Sie lieber zunächst, im persönlichen Kontakt auf den Verzug aufmerksam zu machen und praktikable Lösungen zu finden.