Seit 1. April 2023: Geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023

by ina

Das Bundesfinanzministerium hat informiert, dass es im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder geänderte Programmablaufpläne für den Lohnsteuerabzug 2023 bekannt gemacht hat.

Die berücksichtigen die Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.260 Euro durch das Jahressteuergesetzes 2022. Weitere Änderungen gegenüber den am 18. November 2022 bekannt gemachten Programmablaufpläne gibt es nicht. Die geänderten Programmablaufpläne sind ab dem 1. April 2023 anzuwenden.

Wichtige Downloads zum Thema finden Sie HIER, darin

  • der geänderte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer für 2023 und
  • der geänderte Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen für 2023 zur manuellen Berechnung der Lohnsteuer (einschließlich der Berechnung des Solidaritätszuschlags und der Bemessungsgrundlage für die Kirchenlohnsteuer).

Quelle: Bundesministerium der Finanzen

Cookie-Einstellungen