SOKA-Bau: Neue Beitrags- und Umlagefälligkeit

by ina

SOKA-BAU (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft und der Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) und die Bundesagentur für Arbeit haben mitgeteilt, dass die Fälligkeit von Sozialkassenbeitrag und Winterbeschäftigungsumlage um acht Tage nach hinten verschoben wird.

Bereits der Beitrag für die April-Meldung war erstmals erst zum 28.05.2021 fällig. Die Verschiebung soll für mehr Flexibilität bringen, laut SOKA-Bau

  1. „einen einheitlichen Termin zur Zahlung von Beiträgen an verschiedene Institutionen (z. B. SOKA-BAU, Bundesagentur für Arbeit, Krankenkassen)
  2. mehr Zeit für etwaige Meldungskorrekturen
  3. die Reduzierung von zusätzlichen Überweisungen und den damit verbundenen Kosten.

Der 28. eines Folgemonats als neuer Fälligkeitstermin gilt gleichermaßen für den von SOKA-BAU erhobenen Sozialkassenbeitrag als auch für die Winterbeschäftigungsumlage, die SOKA-BAU im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit einzieht. „Bitte reichen Sie Ihre Meldungen unverändert bis zum 15. des Folgemonats bei SOKA-BAU ein und zahlen Sie die Beiträge bis zum 28. des Folgemonats“, heißt es dort. Der Einzug per Lastschrift wird spätestens für die Mai-Meldung (Fälligkeit: 28.6.2021) automatisch angepasst.

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