Bauabzugsteuer 2026: So sichern Sie Ihren Cashflow mit der Freistellungsbescheinigung

by ina

In der Baubranche ist die Freistellungsbescheinigung (FSB) nach § 48b EStG das wichtigste Dokument, um den Cashflow zu sichern und Haftungsrisiken zu vermeiden. Ohne dieses Papier muss der Auftraggeber einen Teil der Rechnungssumme direkt an das Finanzamt abführen.

Das müssen Sie (Stand 1/2026) als Unternehmer wissen:

Was ist die Bauabzugsteuer?

Grundsätzlich ist jeder unternehmerisch tätige Auftraggeber verpflichtet, bei Bauleistungen 15 Prozent des Rechnungsbetrages (inkl. Umsatzsteuer) einzubehalten und an das Finanzamt des Bauunternehmers abzuführen. Dies dient der Bekämpfung von Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung.

Die Freistellungsbescheinigung hebelt diese Pflicht aus: Legt der Bauunternehmer eine gültige FSB vor, darf der Auftraggeber den vollen Rechnungsbetrag an ihn auszahlen.

Wichtige Regeln für Auftraggeber (Leistungsempfänger)

Wenn Sie Bauleistungen für Ihr Unternehmen einkaufen (z. B. Hallenbau, Reparaturen im Ladenlokal, Installation einer PV-Anlage), sind Sie in der Pflicht:

Prüfungspflicht: Sie müssen die FSB nicht nur erhalten, sondern deren Gültigkeit aktiv prüfen. Dies geschieht online über das Dienstleistungsportal des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).

Haftungsfalle: Wenn Sie trotz fehlender oder abgelaufener FSB den vollen Betrag auszahlen, haften Sie persönlich für die 15 Prozent Steuer. Das Finanzamt fordert diesen Betrag dann von Ihnen zurück.

Bagatellgrenzen: Der Steuerabzug entfällt, wenn die Gegenleistung im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich nicht mehr als 5.000 € beträgt. Für Vermieter, die ausschließlich steuerfreie Wohnungsvermietung betreiben, liegt diese Grenze bei 15.000 €.

Archivierung: Die Kopie der FSB (bei unbefristeten) oder das Original (bei projektbezogenen Bescheinigungen) muss sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

Wichtige Regeln für Bauunternehmer (Leistende)

Wenn Sie selbst Bauleistungen erbringen, ist die FSB Ihre “Visitenkarte”:

Antragstellung: Die FSB wird formlos beim zuständigen Finanzamt beantragt. Seit August 2025 erfolgt die Bearbeitung weitgehend maschinell.

Gültigkeit: In der Regel ist die Bescheinigung für maximal drei Jahre gültig (bei Neugründungen oft nur 1 Jahr).

Rechtzeitige Erneuerung: Stellen Sie den Folgeantrag idealerweise sechs Monate vor Ablauf der alten Bescheinigung. Seit 2025 gibt es keine direkte Aushändigung mehr im Finanzamt (keine Sofort-Mitnahme bei persönlichem Erscheinen).

Folgen bei Fehlen: Ohne FSB erhalten Sie nur 85 Prozent Ihres Geldes. Die einbehaltenen 15 Prozent werden zwar auf Ihre Steuerlast angerechnet, fehlen Ihnen aber sofort als Liquidität.

Zusammenfassung: Checkliste 2026

Thema Auftraggeber (Kunde) Auftragnehmer (Bauhandwerk)
Aktion FSB anfordern & online prüfen. FSB beim Finanzamt beantragen.
Prüfung Sicherheitsnummer im BZSt-Portal abfragen. Gültigkeitsdatum im Blick behalten.
Zahlung Volle Zahlung nur bei gültiger FSB. Kopie der FSB jeder Rechnung beifügen.
Risiko Haftung für 15 % der Rechnungssumme. Massive Liquiditätsverluste (Cashflow).

 

Wichtig: Auch Kleinunternehmer und Landwirte fallen unter die Regelung, wenn sie Bauleistungen für ihren Betrieb empfangen!

Wir haben einen Entwurf für das Anschreiben an Ihr zuständiges Finanzamt erstellt. Da der Prozess im Jahr 2026 weitgehend automatisiert abläuft, ist es wichtig, die Steuernummer und den Grund (z. B. Neuantrag oder Verlängerung) klar zu nennen.

Entwurf: Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung

Absender: [Ihr Vor- und Nachname / Firmenname] [Ihre Straße und Hausnummer] [Ihre PLZ und Ihr Ort]

An das: Finanzamt [Name des Finanzamts] [Straße des Finanzamts] [PLZ und Ort des Finanzamts]

Datum: [Aktuelles Datum, z. B. 05.01.2026]

Betreff: Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG Steuernummer: [Ihre Steuernummer eintragen]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Abs. 1 Satz 1 EStG für mein Unternehmen.

[ ] Es handelt sich um einen Neuantrag, da ich meine gewerbliche Tätigkeit im Baugewerbe aufgenommen habe.

[ ] Es handelt sich um einen Folgeantrag, da meine aktuelle Bescheinigung am [Datum des Ablaufs] ungültig wird.

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