Überbrückungshilfe bis Dezember 2020

by ina

Die Überbrückungshilfe im Zuge der Corona-Pandemie wird bis Dezember fortgesetzt – unter vereinfachten Zugangsbedingungen und erweiterter Förderung.

Mit dem Hilfsprogramm unterstützt der Staat kleine und mittelständische Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler mit Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind. Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden. Schwer von der Pandemie betroffene Unternehmen können für vier Monate bis zu 200.000 Euro Förderung bekommen.

„Wir lassen gerade die Unternehmen, die durch behördliche Anordnungen oder Hygiene- und Abstandsregeln weiter geschlossen sind oder nur mit halber Kraft fahren können, nicht allein“, betonte zuletzt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Im verlängerten Programm werde die Begrenzung der Förderung für Unternehmen bis zehn Beschäftigte auf maximal 15.000 Euro  gestrichen. Höhere Fördersätze gebe es auch für Unternehmen, die weiterhin praktisch vollständig stilllägen. Unternehmen, deren Umsatz um 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr eingebrochen sei, könnten Überbrückungshilfe beantragen. Der Staat übernimmt jetzt bis zu 90 Prozent der Fixkosten.

„Es bleibt dabei, dass die Überbrückungshilfe für Unternehmen aus allen Branchen offen steht, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesfinanz- und -wirtschaftsministeriums. Und weiter: „Um besonders die Unternehmen, bei denen das Geschäft durch behördliche Einschränkungen oder Hygiene- und Abstandsregeln immer noch stark beeinträchtigt ist, noch besser zu erreichen, werden folgende Änderungen am Programm vorgenommen:

  1. Flexibilisierung der Eintrittsschwelle: Zur Antragstellung berechtigt sind künftig Antragsteller, die entweder

– einen Umsatzeinbruch von mindestens 50% in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmonaten oder
– einen Umsatzeinbruch von mindestens 30% im Durchschnitt in den Monaten April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum verzeichnet haben.

  1. Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge von 9.000 Euro bzw. 15.000 Euro.
  2. Erhöhung der Fördersätze. Künftig werden erstattet

– 90% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzeinbruch (bisher 80% der Fixkosten),
– 60% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch zwischen 50% und 70% (bisher 50% der Fixkosten),
– 40% der Fixkosten bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 30% (bisher bei mehr als 40% Umsatzeinbruch).

  1. Die Personalkostenpauschale von 10% der förderfähigen Kosten wird auf 20% erhöht.
  2. Bei der Schlussabrechnung sollen künftig Nachzahlungen ebenso möglich sein wie Rückforderungen.“

Auch das neue Programm kann digital beantragt und bearbeitet werden. Die Antragstellung erfolgt über einen „prüfenden Dritten“ (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Rechtsanwalt). Durch diese Vorprüfung können die Anträge zügig beschieden und die Hilfen schnell ausgezahlt werden. Die Antragsbearbeitung und die Auszahlung erfolgen über die Bewilligungsstellen der Bundesländer.

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