Unternehmen müssen bis zum 30. September Corona-Wirtschaftshilfen schlussabrechnen

by ina

Gerade schwappt zwar wieder eine neue Corona-Welle durchs Land. Doch das Bundeswirtschaftsministerium ruft zur Schlussabrechnung für Corona-Wirtschaftshilfen auf.

Die können laut einer Mitteilung aus Berlin noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Dies ist die letzte Fristverlängerung. Derzeit sind noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann.

Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden von Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen coronabedingten Umsatzrückgängen durch mehr als 63 Milliarden Euro aus Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Von Beginn an war aber ein späterer Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. (Quelle)

Frist zur Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen

Bislang sind laut Ministerium rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden. Bis zum endgültigen Abgabetermin am 30. September 2024 stehen noch rund 300.000 einzureichende Schlussabrechnungs-Pakete aus. Die Bewilligungsstellen der Länder haben über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 Prozent) oder eine Nachzahlung (41 Prozent) gewährt. Rund 24 Prozent der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.

Die Schlussabrechnung muss unbedingt durch einen prüfenden Dritten – also Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer sowie Rechtsanwälte – im Namen des Antragstellenden über das digitale Antragsportal eingereicht werden. Alle wichtigen Informationen unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/DE/FAQ/Schlussabrechnung/schlussabrechnung.html.

 

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