Unterstützung für Unternehmen in der Corona-Pandemie

by ina

Wegen der Corona-Pandemie gibt es bereits zahlreiche Maßnahmen, die die Unternehmen in der Krise unterstützen sollen.

Kurzarbeitergeld

Unternehmen können Kurzarbeitergeld künftig unter erleichterten Zugangsvoraussetzungen erhalten, die Anpassungen der Regelung soll bis Anfang April erfolgen:

  1. Absenkung des Quorums der von Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten im Betrieb auf bis zu 10 Prozent
  2. teilweiser oder vollständiger Verzicht auf Aufbau negativer Arbeitszeitsalden
  3. Kurzarbeitergeld auch für Leiharbeitnehmer
  4. Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit

Informationen und Onlineanträge: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-uebersicht-kurzarbeitergeldformen

Steuerliche Liquiditätshilfe für Unternehmen

  1. Die Gewährung von Stundungen wird erleichtert. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Damit wird die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.
  2. Vorauszahlungen können leichter angepasst werden. Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert.
    Sie haben ggf. die Möglichkeit zur Herabsetzung der Gewerbesteuer und –Vorauszahlung, falls von Nöten. Dies gilt aber nur für die Vorauszahlungen 2020. Dazu beachten Sie bitte folgende Information der Industrie- und Handelskammer Köln:
    https://www.ihk-koeln.de/Herabsetzung_von_Steuervorauszahlungen.AxCMS
  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist

Entschädigung für Personalkosten bei Beschäftigten in Quarantäne

Bei einem Tätigkeitsverbot z.B. wegen Quarantäne können Unternehmen Entschädigung beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind der Landschaftsverband Rheinland (Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf) und der Landschaftsverband Westfalen Lippe (Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster). Ausführliche Informationen unter https://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/soziale_entschaedigung/taetigkeitsverbot/taetigkeitsverbot.jsp

Kontakt zum Landschaftsverband Rheinland: LVR-Servicenummer: 0221 809-5444

Finanzhilfen – Fördermittel für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf:

Zur Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs stehen mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe erweiterte Förderinstrumente zur Verfügung.

  1. KfW-und ERP-Kredite https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html
  2. Hotline der KfW für gewerbliche Kredite: 0800 539 9001

Hilfen des Landes NRW

Für die Überbrückung von Liquiditätsengpässen stehen den Unternehmen in Nordrhein-Westfalen verschiedene öffentliche Finanzierungsangebote zur Verfügung.

Angebot der NRW.Bank

Auch das Land Nordrhein-Westfalen und die landeseigene NRW.Bank informieren über Fördermöglichkeiten. Unternehmen in NRW, die wirtschaftlich vom Corona-Virus betroffen sind, steht die NRW.Bank zur Seite. Das Service-Center der NRW.BANK berät Sie unter 0211-91741 4800 kostenlos zu den passenden Förderprogrammen z. B. bei Produktionsengpässen oder Lieferschwierigkeiten.

Bürgschaftsbank NRW

Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch die Bürgschaftsbank NRW https://www.bb-nrw.de/de/index.html (bis 2,5 Mio. Euro) und das Landesbürgschaftsprogramm https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html (ab 2,5 Mio. Euro, auch Großunternehmen) besichert werden. Auf den jeweiligen Internetseiten finden Sie weiterführende Informationen sowie Ansprechpartner.

Die Bürgschaftsbank ermöglicht eine 72-Stunden-Expressbürgschaft.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann online über das Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken gestellt werden https://finanzierungsportal.ermoeglicher.de/ .

Mikromezzaninfond Deutschland

Weiterhin bietet das Wirtschaftsministeriums NRW betroffenen Unternehmen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen aufgrund des Coronavirus u.a. den „Mikromezzaninfonds Deutschland“ an. Dieser kann ohne Einschaltung der Hausbank und ohne Sicherheiten stille Beteiligungen eingehen (max. 75.000 €). Weitere Informationen dazu erhalten Sie auf https://www.kbg-nrw.de/de/produkte/mikromezzaninfonds/ .

Hilfe der Industrie- und Handelskammer NRW

Auf der Seite der IHK NRW http://www.ihk-nrw.de/beitrag/informationen-hilfsangebote-ihks-nrw-coronavirus finden Sie weiterführende Informationen und Hilfsangebote der IHKs in NRW zum Coronavirus.

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