EU schützt geografische Angaben für Handwerk und Industrie

by ina

Die EU-Kommission hat in einer Pressemitteilung am 13. April 2022 mitgeteilt, dass neue geografische Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte wie etwa Messerschmiedewaren aus Solingen künftig Regionen und Hersteller im europa- und weltweiten Wettbewerb stärken sollen.

Dazu hat sie einen entsprechenden Rahmen zum Schutz des geistigen Eigentums vorgeschlagen. „Europa verfügt über ein außergewöhnliches Erbe an handwerklichen und industriellen Produkten von Weltruf. Es ist an der Zeit, diesen Herstellern – wie Lebensmittel- und Weinerzeugern – ein neues Recht des geistigen Eigentums zu verleihen, das das Vertrauen in ihre Produkte sowie deren Sichtbarkeit erhöht, indem es für ihre Authentizität und ihren Ruf bürgt“, sagte dazu EU-Binnenmarktkommissar Thierry Breton. Die Initiative werde zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie zur Entwicklung des Tourismus auch in den ländlicheren oder wirtschaftlich schwächeren Gebieten beitragen.

Mit dem neuen Verordnungsvorschlag sollen Hersteller ihre handwerklichen und industriellen Produkte, die mit ihrer Region assoziiert werden, sowie ihr traditionelles Know-how schützen können – in Europa und darüber hinaus. Durch den in der Verordnung vorgesehenen Schutz der Produktbezeichnung auf europäischer Ebene könnten die Verbraucherinnen und Verbraucher laut Kommission die Qualität solcher Produkte leichter erkennen und fundiertere Entscheidungen treffen. Sie werde in den europäischen Regionen dazu beitragen, Qualifikationen und Arbeitsplätze zu fördern, anzuziehen und zu erhalten und so zur wirtschaftlichen Entwicklung der Regionen beitragen.

Im Vorschlag werden traditionelle handwerkliche und industrielle Produkte mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen gleichgestellt, für die bereits geschützte geografische Angaben existieren.

Der Kommissionsvorschlag sieht Folgendes vor:

  •     Einführung eines EU-weiten Schutzes geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte
  •     Ermöglichung einer einfachen und kostengünstigen Eintragung geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produktedurch Einführung eines zweistufigen Antragsverfahrens
  •     Vollständige Kompatibilität mit dem internationalen Schutz des geistigen Eigentums
  •     Unterstützung der Entwicklung von Europas ländlichen Gebieten und Regionen

Die Kommission erläutert zum Hintergrund: „Nach dem derzeitigen Unionsrecht sind geografische Angaben für landwirtschaftliche Produkte, Lebensmittel und Weine geschützt. Mit dem heutigen Vorschlag würde ein ergänzendes Schutzsystem geschaffen, das sowohl auf ein hohes Maß an Schutz des geistigen Eigentums, eine bessere Information der Verbraucher und eine Ankurbelung der wirtschaftlichen Erholung der Regionen abzielt. Das neue System bietet dasselbe Schutzniveau wie die geltenden geografischen Angaben, berücksichtigt jedoch die Andersartigkeit handwerklicher und industrieller Produkte.“

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