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	<title>Allgemein Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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	<description>Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung</description>
	<lastBuildDate>Mon, 23 Mar 2026 12:28:25 +0000</lastBuildDate>
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	<title>Allgemein Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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		<title>Eine spannende Veränderung: Neue Wege für Anja Müller Betriebswirtschaftliche Beratung</title>
		<link>https://am-buero.de/eine-spannende-veraenderung-neue-wege-fuer-anja-mueller-betriebswirtschaftliche-beratung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Mar 2026 12:27:34 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/eine-spannende-veraenderung-neue-wege-fuer-anja-mueller-betriebswirtschaftliche-beratung/">Eine spannende Veränderung: Neue Wege für Anja Müller Betriebswirtschaftliche Beratung</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			<p>Liebe Leserinnen, liebe Leser,</p>
<p>heute wende ich mich mit einer Nachricht an Sie, die mir sehr am Herzen liegt. Wie viele von Ihnen wissen, begleite ich meine Kunden und ihre Projekte mit dem<strong> Büro Anja Müller Betriebswirtschaftliche Beratung in Haan</strong> seit vielen Jahren mit großer Leidenschaft.</p>
<p>Doch auch für mich kommt irgendwann die Zeit, den Blick in Richtung Zukunft zu lenken. Um sicherzustellen, dass sowohl meine Kunden als auch mein geschätztes Team langfristig in den besten Händen sind, habe ich eine wichtige Entscheidung getroffen:</p>
<p><strong>Zum 1. April 2026 übergebe ich mein Business an Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Markus Miklis von der Kanzlei Miklis.</strong></p>
<p><strong>Warum dieser Schritt?</strong></p>
<p>Mir ist es wichtig, den Übergang vorausschauend und in aller Ruhe zu gestalten. Markus Miklis (www.kanzleimiklis.de) teilt meine Werte von Zuverlässigkeit und hoher Qualität. Besonders wichtig war mir bei dieser Entscheidung, dass meine Mitarbeiterinnen weiterhin einen sicheren und modernen Arbeitsplatz haben – und das ist bei Markus Miklis absolut gewährleistet.</p>
<p><strong>Was ändert sich für meine Kunden?</strong></p>
<p>Die kurze Antwort: <strong>Für sie bleibt die gewohnte Qualität erhalten!</strong></p>
<p><strong>Ansprechpartnerinnen:</strong> Ich bleibe noch einige Jahre als Prokuristin in der Kanzlei Miklis tätig. Auch mein Team bleibt an Bord, gemeinsam stehen wir unseren Kunden weiterhin wie gewohnt zur Seite.<br />
<strong style="color: initial;">Kontinuität:</strong><span style="color: initial;"> Laufende Projekte und Vereinbarungen werden nahtlos weitergeführt.<br />
</span><strong style="color: initial;">Neue Synergien:</strong><span style="color: initial;"> Durch die Anbindung an die Kanzlei Miklis profitieren Sie künftig von noch breiterer Expertise rund um Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung.</span></p>
<p>Ich werde den Übergang also noch eine Zeit lang begleiten, bevor ich mich in ein paar Jahren endgültig verabschiede.</p>
<p>Ich danke allen Kunden, Geschäftspartner und Freunden von Herzen für das Vertrauen, das sie mir über die Jahre geschenkt haben. Ich bin fest davon überzeugt, dass diese neue Konstellation für uns alle ein Gewinn ist und freue mich auf die weitere Zusammenarbeit unter neuem Dach.</p>
<p>Herzliche Grüße,</p>
<p>Ihre Anja Müller</p>
<p><span style="font-size: revert; color: initial;"></p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div></span></p>
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			</item>
		<item>
		<title>So behandeln Sie Auslagen in der Rechnung richtig</title>
		<link>https://am-buero.de/so-behandeln-sie-auslagen-in-der-rechnung-richtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:25:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-behandeln-sie-auslagen-in-der-rechnung-richtig/">So behandeln Sie Auslagen in der Rechnung richtig</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p>Im Tagesgeschäft entstehen bei Projekt- oder Beratungsleistungen häufig zusätzliche Kosten – etwa durch Reisen, Unterkunft oder Verpflegung. Diese sogenannten Auslagen müssen Unternehmen bei der Rechnungsstellung korrekt erfassen und umsatzsteuerlich richtig einordnen. Entscheidend ist dabei, wie sie an den Auftraggeber weitergegeben werden.</p>
<h2>Abrechnungsmodelle für Auslagen</h2>
<p>In der Praxis haben sich drei Abrechnungsvarianten etabliert:</p>
<ol>
<li>Auslagen als umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung zur Hauptleistung</li>
<li>Einbeziehung der Kosten in den vereinbarten Gesamtpreis</li>
<li>Separate Weiterbelastung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen</li>
</ol>
<ol>
<li><strong> Nebenleistung zur Hauptleistung</strong></li>
</ol>
<p>Sind die zusätzlichen Aufwendungen Bestandteil des Leistungsumfangs, folgt ihre steuerliche Behandlung automatisch der Hauptleistung. Das bedeutet: Wird die Hauptleistung mit 19% Umsatzsteuer berechnet, sind auch die Auslagen mit 19 % zu versteuern. Bei einer Leistung mit ermäßigtem Steuersatz (7%) gilt dieser ebenso für die Nebenkosten.</p>
<p>Zu den häufigsten Positionen zählen Fahrten zum Kunden, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kommunikationskosten sowie Porto und Versandmaterial. Die Originalbelege verbleiben beim leistenden Unternehmen und berechtigen – sofern Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt – zum Abzug der Vorsteuer sowie zur Anerkennung der Betriebsausgabe.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Einpreisung im Gesamthonorar</strong></li>
</ol>
<p>Um Diskussionen über die Angemessenheit einzelner Auslagen zu vermeiden, empfiehlt sich häufig eine pauschale Kalkulation aller Nebenkosten innerhalb des Angebotspreises.</p>
<p>Die Rechnung an den Kunden weist dann keinen separaten Auslagenanteil mehr aus; sämtliche Aufwendungen sind bereits im Honorar enthalten. Für den Unternehmer bestehen dennoch Abzugs- und Vorsteueransprüche auf Basis der vorliegenden Originalbelege.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Eigenständige Weiterbelastung von Auslagen</strong></li>
</ol>
<p>Wer Auslagen unabhängig von der eigentlichen Leistung weiterberechnet, muss diese in einer gesonderten Rechnung ausweisen. Dabei gilt: Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten in belegter Höhe abgerechnet werden. Der anzuwendende Umsatzsteuersatz (19% oder 7%) ist separat auszuweisen. Werden Originalbelege an den Auftraggeber übergeben, müssen diese auf dessen Namen lauten, da nur dann ein Vorsteuerabzug möglich ist.</p>
<p>Die steuerliche Behandlung der Auslagen hängt also unmittelbar von ihrer vertraglichen Einordnung ab. Unternehmen sollten bereits in der Angebotsphase definieren, wie Reise- oder Nebenkosten abgerechnet werden. Klare Vereinbarungen und saubere Belegführung gewährleisten Rechtssicherheit und vermeiden spätere Korrekturen in der Umsatzsteuer.</p>
<h2>Praxisbeispiel: Beratungsreise mit Reisekosten</h2>
<p>Ein Beratungsunternehmen schließt mit einem Kunden einen Vertrag über eine betriebswirtschaftliche Analyse und ein anschließendes Strategieworkshop-Paket ab. Vereinbart ist ein Tagessatz von 1.500 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem übernimmt der Kunde die Reisekosten.</p>
<p>Im Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Termin entstehen folgende Kosten:</p>
<p>&#8211; Bahnfahrt zum Kunden: 120 Euro brutto (19% Umsatzsteuer)​<br />
&#8211; Hotelübernachtung: 107 Euro brutto (7% Umsatzsteuer)​<br />
&#8211; Parkgebühren und ÖPNV: 30 Euro brutto (19% Umsatzsteuer)</p>
<p>Das Beratungsunternehmen wählt nun die Abrechnungsvariante „Nebenkosten als Nebenleistung zur Hauptleistung“ und stellt dem Kunden eine einheitliche Rechnung.</p>
<p><strong>Umsetzung in der Rechnung</strong></p>
<p>In der Rechnung können die Positionen beispielsweise so zusammengefasst werden:</p>
<p>&#8211; Beratungsleistung: 1.500 Euro netto<br />
&#8211; Reisekostenpauschale (für Bahn, Hotel, lokale Transporte): 220 Euro netto (interne Umrechnung aus den Bruttobeträgen)</p>
<p>Da die Beratung der Regelbesteuerung von 19% unterliegt, werden sowohl die Beratungsleistung als auch die Reisekosten mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet. Es spielt dabei keine Rolle, dass einzelne Kosten (z. B. die Hotelübernachtung) ursprünglich dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterlagen.</p>
<p>Das Beratungsunternehmen behält alle Originalbelege, macht die Vorsteuer in voller Höhe geltend und setzt die Reisekosten zugleich als Betriebsausgabe an. Der Kunde erhält eine transparente Rechnung mit einheitlichem Steuersatz und kann – sofern vorsteuerabzugsberechtigt – die ausgewiesene Umsatzsteuer vollständig als Vorsteuer abziehen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
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			</item>
		<item>
		<title>Die 5 teuersten Buchhaltungsfehler, die KMU um jeden Preis vermeiden sollten</title>
		<link>https://am-buero.de/die-5-teuersten-buchhaltungsfehler-die-kmu-um-jeden-preis-vermeiden-sollten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 15 Jul 2025 22:12:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann eine fehlerhafte Buchhaltung verheerende finanzielle Folgen haben. Von unnötigen Steuernachzahlungen bis hin zu Liquiditätsengpässen – die Liste der potenziellen Probleme ist lang. Doch welche Fehler sind die teuersten und wie können Sie sie vermeiden? Hier sind die Top 5 der kostspieligsten Buchhaltungsfehler, die KMU unbedingt umgehen sollten. [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/die-5-teuersten-buchhaltungsfehler-die-kmu-um-jeden-preis-vermeiden-sollten/">Die 5 teuersten Buchhaltungsfehler, die KMU um jeden Preis vermeiden sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) kann eine fehlerhafte Buchhaltung verheerende finanzielle Folgen haben. </p>



<p>Von unnötigen Steuernachzahlungen bis hin zu Liquiditätsengpässen – die Liste der potenziellen Probleme ist lang. Doch welche Fehler sind die teuersten und wie können Sie sie vermeiden? Hier sind die Top 5 der kostspieligsten Buchhaltungsfehler, die KMU unbedingt umgehen sollten.</p>



<p><strong>1. Fehler bei der Erfassung von Auslandsbestellungen und der Umsatzsteuerbehandlung</strong></p>



<p><strong>Problem:</strong> Der internationale Handel bietet große Chancen, birgt aber auch komplexe steuerliche Fallstricke. Viele KMU machen Fehler bei der korrekten Abwicklung von Auslandsbestellungen, insbesondere bei der Umsatzsteuer. Ob es sich um den innergemeinschaftlichen Erwerb, Reverse-Charge-Verfahren bei Dienstleistungen aus dem Ausland oder die korrekte Deklaration von Importen handelt – hier lauern teure Fehler. Falsche oder fehlende UID-Nummern bei Geschäftspartnern, nicht beachtete Lieferschwellen oder eine fehlerhafte Rechnungsausstellung können zu Steuernachzahlungen, Zinsen und Bußgeldern führen.</p>



<p><strong>Kostenfaktor:</strong> Hohe Steuernachzahlungen, Säumniszuschläge, Zinsen und mögliche Bußgelder.</p>



<p><strong>Lösung:</strong> Informieren Sie sich umfassend über die internationalen Umsatzsteuerregelungen oder arbeiten Sie eng mit einem auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater zusammen. Überprüfen Sie immer die Gültigkeit der UID-Nummern Ihrer Geschäftspartner und dokumentieren Sie alle relevanten Daten sorgfältig.</p>



<p><strong>2. Inkonsistente oder fehlerhafte Behandlung von Anlagevermögen</strong></p>



<p><strong>Problem:</strong> Immobilien und Fahrzeuge sind oft die größten Posten im Anlagevermögen eines KMU. Fehler bei der Aktivierung, Abschreibung oder der Behandlung von Instandhaltungskosten versus aktivierungspflichtige Investitionen sind weit verbreitet. Eine falsche Abschreibung (z.B. zu hohe oder zu niedrige Sätze, fehlerhafte Nutzungsdauer) führt zu einer falschen Gewinnermittlung und somit zu fehlerhaften Steuerzahlungen. Auch die private Nutzung von Firmenfahrzeugen, wenn nicht korrekt versteuert, kann teuer werden.</p>



<p><strong>Kostenfaktor:</strong> Falsche Gewinnermittlung, Steuernachzahlungen, Zinsen und das Risiko einer Betriebsprüfung.</p>



<p><strong>Lösung:</strong> Dokumentieren Sie Anschaffung und Nutzung von Immobilien und Fahrzeugen detailliert. Stellen Sie sicher, dass die Abschreibungen gemäß den gesetzlichen Vorschriften (AfA-Tabellen) erfolgen. Klären Sie die Besteuerung der privaten Nutzung von Firmenfahrzeugen (z.B. 1%-Regelung oder Fahrtenbuch) mit Ihrem Steuerberater ab.</p>



<p><strong>3. Falsche Abgrenzung und Dokumentation bei Dienstreisen</strong></p>



<p><strong>Problem</strong>: Dienstreisen sind ein klassischer Posten, bei dem Fehler passieren. Die korrekte Erfassung von Reisekosten wie Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwand (VMA) und Reisenebenkosten ist komplex. Oft werden Pauschalen falsch angesetzt, Belege fehlen oder private Anteile nicht korrekt abgegrenzt. Auch die Dokumentation der Reisezwecke und -daten ist oft lückenhaft. Dies kann dazu führen, dass Betriebsausgaben nicht anerkannt werden oder der Vorsteuerabzug versagt wird.</p>



<p><strong>Kostenfaktor:</strong> Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben, höhere Steuerlast und unnötiger Verwaltungsaufwand.</p>



<p><strong>Lösung:</strong> Führen Sie detaillierte Reisekostenabrechnungen. Erfassen Sie Reisezweck, Datum, Ort und Teilnehmer präzise. Nutzen Sie die gesetzlich zulässigen Pauschalen und stellen Sie sicher, dass alle Belege vollständig und ordnungsgemäß vorhanden sind. Moderne Reisekosten-Apps können hier eine große Hilfe sein.</p>



<p><strong>4. Falsche Erfassung geringwertiger Wirtschaftsgüter (GWG)</strong></p>



<p><strong>Problem:</strong> Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) sind Wirtschaftsgüter, die selbstständig nutzbar sind und deren Anschaffungskosten einen bestimmten Betrag nicht übersteigen. Viele KMU machen Fehler bei der korrekten Behandlung: Entweder werden GWG fälschlicherweise abgeschrieben statt sofort als Aufwand erfasst, oder es wird ein Sammelposten gebildet, obwohl eine Sofortabschreibung möglich wäre. Dies führt zu unnötiger Komplexität in der Buchhaltung und einer falschen Darstellung des Jahresergebnisses.</p>



<p><strong>Kostenfaktor:</strong> Unnötiger Buchhaltungsaufwand, fehlerhafte Gewinnermittlung, mögliche Fehler bei Betriebsprüfungen.</p>



<p><strong>Lösung:</strong> Halten Sie sich strikt an die aktuellen GWG-Grenzen. Nutzen Sie die Option der Sofortabschreibung für GWG bis zu 800 Euro netto (Stand 2025). Über 800 Euro und bis 2.500 Euro netto kann ein Sammelposten über 5 Jahre gebildet werden. Bilden Sie sich und Ihre Mitarbeiter regelmäßig fort, um die aktuellen Regelungen zu kennen.</p>



<p><strong>5. Fehlende oder falsche steuerliche Behandlung von Gutscheinen</strong></p>



<p><strong>Problem:</strong> Gutscheine werden von KMU gerne als Marketinginstrument oder Mitarbeiterprämie eingesetzt. Doch ihre steuerliche Behandlung ist oft komplex und wird häufig falsch gehandhabt. Ob es sich um Sachbezug, Barlohn oder eine Aufmerksamkeit handelt, hängt von der Art des Gutscheins (Geldkarte, zweckgebundener Sachbezug) und dem Wert ab. Eine falsche Behandlung kann zu Nachforderungen bei der Lohnsteuer und Sozialversicherung führen.</p>



<p><strong>Kostenfaktor:</strong> Nachzahlungen bei Lohnsteuer und Sozialversicherung, Säumniszuschläge und mögliche Betriebsprüfungen.</p>



<p><strong>Lösung:</strong> Unterscheiden Sie klar zwischen zweckgebundenen Gutscheinen (Sachbezug) und Geldkarten. Beachten Sie die Freigrenzen und Freibeträge für Sachbezüge und Aufmerksamkeiten. Ziehen Sie im Zweifel Ihren Steuerberater hinzu, um die korrekte steuerliche Würdigung sicherzustellen und teure Fehler zu vermeiden.</p>



<p>Die Buchhaltung ist das Nervensystem jedes Unternehmens. Fehler in diesem Bereich können nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch die Glaubwürdigkeit und den Ruf Ihres KMU schädigen. Nehmen Sie die Buchhaltung ernst und investieren Sie in das notwendige Know-how oder die entsprechende Unterstützung.</p>



<p>Haben Sie Fragen zur speziellen Buchung laufender Geschäftsvorfälle? &nbsp;Wir unterstützen Sie gern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/die-5-teuersten-buchhaltungsfehler-die-kmu-um-jeden-preis-vermeiden-sollten/">Die 5 teuersten Buchhaltungsfehler, die KMU um jeden Preis vermeiden sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Trumps Zölle und die Liquiditätsplanung: Wie Unternehmen sich vorbereiten sollten</title>
		<link>https://am-buero.de/trumps-zoelle-und-die-liquiditaetsplanung-wie-unternehmen-sich-vorbereiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 May 2025 11:40:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/trumps-zoelle-und-die-liquiditaetsplanung-wie-unternehmen-sich-vorbereiten/">Trumps Zölle und die Liquiditätsplanung: Wie Unternehmen sich vorbereiten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			<p>Nichts Genaues weiß man nicht – so lässt sich wohl aktuell die Handelspolitik des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump zusammenfassen. Derzeit legen seine angekündigten Zölle für die Europäische Union zwar weitgehend eine Pause ein. Dennoch sollten Unternehmen sie bei ihrer Liquiditätsplanung mit einem proaktiven, detaillierten und szenariobasierten Ansatz berücksichtigen. Flexibilität kann in dieser Lage entscheidend werden.</p>
<ol>
<li>
<h2>Informationsbeschaffung und Analyse der Betroffenheit</h2>
</li>
</ol>
<p>Verfolgen Sie Handelsnachrichten, offizielle Verlautbarungen (z.B. von US-Behörden wie dem USTR, EU-Kommission), Mitteilungen von Branchenverbänden und Fachanalysen sehr genau.</p>
<p><em>Exporte in die USA:</em> Welche Ihrer Produkte unterliegen bei der Einfuhr in die USA bereits Zöllen oder könnten von neuen/erhöhten Zöllen betroffen sein? Dies ist der häufigste Fall.</p>
<p><em>Retaliatorische Maßnahmen:</em> Welche Zölle könnte die EU (oder andere Handelspartner) als Reaktion auf US-Maßnahmen erheben, die wiederum Ihre Importe aus anderen Ländern oder Ihre Exporte in diese Länder verteuern?</p>
<p><em>Lieferkette:</em> Sind Ihre wichtigen Lieferanten von US-Zöllen betroffen und könnten diese Kosten an Sie weitergeben?</p>
<p><em>Kunden:</em> Sind Ihre Kunden betroffen, was deren Zahlungsfähigkeit oder Nachfrage beeinflussen könnte?</p>
<p><em>Wettbewerb:</em> Wie sind Ihre Wettbewerber betroffen? Ergeben sich Vor- oder Nachteile?</p>
<ol start="2">
<li>
<h2>Quantifizierung der direkten Auswirkungen auf den Cashflow</h2>
</li>
</ol>
<p><strong>Zollerhöhungen als direkte Kosten (Cash Out)</strong></p>
<p><em>Importseitig (falls zutreffend):</em> Kalkulieren Sie die zusätzlichen Zollkosten für Ihre Importe und planen Sie diese als direkte Auszahlungen ein.</p>
<p><em>Exportseitig (Ihre Produkte in die USA):<br />
</em><em>Kostenübernahme:</em> Wenn Sie die Zölle tragen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, planen Sie diese als Margenreduktion oder direkte zusätzliche Kosten (z.B. &#8220;Zollaufwand USA&#8221;) ein, die Ihren Cashflow aus dem Verkaufserlös mindern.</p>
<p><em>Preiserhöhung:</em> Wenn Sie die Zölle an US-Kunden weitergeben, analysieren Sie die Preiselastizität. Ein höherer Preis könnte zu geringeren Absatzmengen und damit zu geringeren Einzahlungen führen.</p>
<p><em>Zeitliche Planung der Zollzahlungen:</em> Zölle werden meist bei Einfuhr fällig. Dies muss im kurzfristigen Liquiditätsplan berücksichtigt werden.</p>
<p><em>Veränderte Einzahlungen aus Exporten:</em> Modellieren Sie mögliche Absatzrückgänge oder niedrigere Verkaufspreise (Netto nach Zoll) für Exporte in die USA.</p>
<ol start="3">
<li>
<h2>Berücksichtigung der indirekten Auswirkungen</h2>
</li>
</ol>
<p><em>Lagerbestände:</em> Müssen Sie Lagerbestände erhöhen, um sich vor Lieferengpässen oder Preiserhöhungen zu schützen (kurzfristiger Cash Out)? Oder führen Zölle zu Ladenhütern (Kapitalbindung)?</p>
<p><em>Forderungen:</em> Könnten sich Zahlungsziele Ihrer US-Kunden verlängern, wenn diese durch Zölle belastet sind? Planen Sie höhere Forderungslaufzeiten oder Ausfallrisiken ein.</p>
<p><em>Verbindlichkeiten:</em> Könnten Ihre Lieferanten aufgrund eigener Belastungen kürzere Zahlungsziele fordern?</p>
<p><em>Supply Chain Kosten:</em> Kalkulieren Sie mögliche Kosten für die Suche und Qualifizierung neuer Lieferanten, falls bestehende Lieferketten durch Zölle unrentabel werden.</p>
<p><em>Währungsschwankungen:</em> Handelspolitische Spannungen können zu Volatilität bei Wechselkursen (z.B. EUR/USD) führen. Berücksichtigen Sie Währungssicherungsstrategien und deren Kosten sowie mögliche Auswirkungen von Kursänderungen auf Ihre Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung.</p>
<ol start="4">
<li>
<h2>Szenarioplanung und Stresstests</h2>
</li>
</ol>
<p>Entwickeln Sie verschiedene Szenarien:</p>
<p><u>Best-Case:</u> Keine oder minimale Zölle, Ausnahmeregelungen für Ihre Produkte.<br />
<u>Worst-Case:</u> Hohe Zölle auf viele Ihrer Schlüsselprodukte/Inputs, starke retaliatorische Maßnahmen.<br />
<u>Realistisches Szenario:</u> Basierend auf den wahrscheinlichsten Ankündigungen.</p>
<p>Quantifizieren Sie für jedes Szenario die Auswirkungen auf Umsatz, Kosten, Working Capital und den gesamten Cashflow. Führen Sie Stresstests durch: Wie lange reicht Ihre Liquidität, wenn bestimmte negative Ereignisse (z.B. 20% Zölle auf Hauptexportprodukt) eintreten?</p>
<ol start="5">
<li>
<h2>Auswirkungen auf Finanzierungskosten und Erträge</h2>
</li>
</ol>
<p><em>Finanzierungskosten: </em>Zölle und gestörtes Working Capital können Ihren Bedarf an Betriebsmittelfinanzierung erhöhen und eine erhöhte Unsicherheit im internationalen Handel und potenzielle Margenrückgänge können von Banken als höheres Geschäftsrisiko eingestuft werden. Dies könnte zu höheren Zinsaufschlägen (Risk Premiums) auf Kredite sowie strengeren Kreditkonditionen (Covenants) oder geringerer Kreditverfügbarkeit führen.</p>
<p><em>Planung:</em> Kalkulieren Sie in Ihren Szenarien potenziell höhere Zinskosten für bestehende variable Kredite oder für neu aufzunehmende Finanzierungen ein. Sprechen Sie proaktiv mit Ihren Banken über die Situation und Ihre Gegenmaßnahmen.</p>
<p><em>Erträge aus kurzfristigen Anlagen: </em>Die Auswirkungen von Zollpolitiken auf die allgemeinen Zinserträge aus kurzfristigen Anlagen sind eher indirekt. Eine stark protektionistische Politik könnte das globale Wirtschaftswachstum dämpfen, was Zentralbanken wiederum zu Zinssenkungen veranlassen könnte (wodurch Erträge sinken). Umgekehrt könnte eine Überhitzung oder Inflationsdruck in einzelnen Wirtschaftsräumen auch zu Zinssteigerungen führen.</p>
<p><em>Fokus:</em> Der primäre Fokus bei der Liquiditätsplanung im Kontext von Zöllen liegt auf der Sicherung der operativen Liquidität und der Deckung von Mehrkosten, weniger auf der Optimierung von Anlageerträgen. Die Sicherheit und Verfügbarkeit von Liquidität hat Vorrang. Wenn mehr Liquidität als Puffer oder für Zollzahlungen vorgehalten werden muss, steht weniger für ertragreichere Anlagen zur Verfügung.</p>
<ol start="6">
<li>
<h2>Anpassung der Liquiditätsplanung und Maßnahmen</h2>
</li>
</ol>
<p>Was folgt aus alle dem für Ihre <a href="https://am-buero.de/buchfuehrung/">Liquiditätsplanung</a>? Sie muss auf jeden Fall dynamischer und kurzfristiger überprüfbar werden. Planen Sie höhere Liquiditätspuffer ein, um auf unvorhergesehene Zollzahlungen oder Absatzschwankungen reagieren zu können. Und bedenken Sie schon heute Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Risiken senken können. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Preisanpassungsklauseln in Verträgen, eine intensiveres Kostenmanagements und durchdachte Währungssicherungsstrategien.</p>
<p>Die Liquiditätsplanung wird in Zeiten unsicherer Märkte unter anderem durch Trumps Zollpolitik zu einem zentralen Instrument des Risikomanagements, wobei ein besonderes Augenmerk auf erhöhte Kosten, veränderte Zahlungsströme und potenziell steigende Finanzierungskosten durch eine höhere Risikoprämie gelegt werden muss. Die Ertragsseite kurzfristiger Anlagen ist sekundär, es sei denn, es ergeben sich drastische Änderungen im allgemeinen Zinsniveau als Folge der Handelspolitik.</p>
<p>Sie haben Fragen? <a href="https://am-buero.de/kontakt/">Dann rufen Sie uns bitte an</a>. Wir beraten Sie gerne.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/trumps-zoelle-und-die-liquiditaetsplanung-wie-unternehmen-sich-vorbereiten/">Trumps Zölle und die Liquiditätsplanung: Wie Unternehmen sich vorbereiten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Pflicht zur Offenlegung einer Bilanz: Ein Leitfaden für Unternehmen</title>
		<link>https://am-buero.de/die-pflicht-zur-offenlegung-einer-bilanz-leitfaden-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2025 07:56:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/die-pflicht-zur-offenlegung-einer-bilanz-leitfaden-fuer-unternehmen/">Die Pflicht zur Offenlegung einer Bilanz: Ein Leitfaden für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			<p>Die Bilanz ist ein zentrales Element des Rechnungswesens und liefert ein detailliertes Bild der Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalstruktur eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.</p>
<p>Sie ist nicht nur ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Unternehmensleitung, sondern auch eine entscheidende Informationsquelle für externe Stakeholder wie Investoren, Gläubiger, Finanzbehörden und die breite Öffentlichkeit. Deshalb sieht der Gesetzgeber eine Pflicht zur Offenlegung der Bilanz und weiterer Rechnungslegungsunterlagen für bestimmte Unternehmen vor.</p>
<p>Diese Offenlegungspflicht dient der Transparenz und dem Schutz der Stakeholder. Wir beleuchten die Pflichten zur Offenlegung einer Bilanz in Deutschland, aber auch, was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten.</p>
<h2>Rechtliche Grundlagen der Bilanzierungspflicht</h2>
<p>Die Pflicht zur Bilanzierung und Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert. Die wichtigsten Rechtsquellen sind:</p>
<ul>
<li>    <strong>Handelsgesetzbuch (HGB):</strong> Das HGB bildet das Kernstück des deutschen Handelsrechts und enthält in den §§ 238 ff. die grundlegenden Vorschriften zur Buchführungspflicht und zur Aufstellung des Jahresabschlusses, zu dem auch die Bilanz gehört. Insbesondere die §§ 242 ff. HGB regeln die Bestandteile und die Gliederung der Bilanz.</li>
<li>    <strong>Publikationsgesetz (PublG):</strong> Das PublG konkretisiert die Offenlegungspflichten für bestimmte Unternehmen und legt den Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen sowie die Fristen und den Ort der Offenlegung fest.</li>
<li>    <strong>Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG):</strong> Das GmbHG enthält in § 42 Abs. 3 spezifische Regelungen zur Offenlegung des Jahresabschlusses von GmbHs.</li>
<li>    <strong>Aktiengesetz (AktG):</strong> Das AktG sieht in § 325 ff. ähnliche Offenlegungspflichten für Aktiengesellschaften (AGs) vor.</li>
<li>    <strong>Kleine- und Mittelgroße Kapitalgesellschaften-Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (KMU-BilRUG):</strong> Dieses Gesetz hat die europäischen Bilanzrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt und zu einigen Vereinfachungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geführt.</li>
</ul>
<p>Diese Gesetze definieren, welche Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet sind und welche Anforderungen an die Aufstellung und Offenlegung der Bilanz gestellt werden.</p>
<p><strong>Wer ist zur Offenlegung einer Bilanz verpflichtet?</strong></p>
<p>Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, einschließlich der Bilanz, trifft primär Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften.</p>
<p><strong>Kapitalgesellschaften:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH):</strong> Eine GmbH ist grundsätzlich zur Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet (§ 42 Abs. 3 GmbHG i.V.m. PublG).</li>
<li>    <strong>Aktiengesellschaften (AG):</strong> Auch Aktiengesellschaften unterliegen der Offenlegungspflicht gemäß § 325 ff. AktG i.V.m. PublG.</li>
<li>    <strong>Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA):</strong> Für KGaA gelten ähnliche Offenlegungspflichten wie für Aktiengesellschaften.</li>
<li>    <strong>Europäische Gesellschaften (SE):</strong> Auch SE sind in der Regel zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet.</li>
</ul>
<p><strong>Personenhandelsgesellschaften:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG):</strong> Diese Gesellschaftsformen sind grundsätzlich nicht direkt zur Offenlegung verpflichtet. Allerdings greift die Offenlegungspflicht, wenn keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (sogenannte § 264a HGB-Fälle). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG auftritt (GmbH &amp; Co. KG). In solchen Fällen wird die KG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und unterliegt den Offenlegungspflichten.</li>
</ul>
<p><strong>Einzelunternehmen und GbR:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):</strong> Diese Rechtsformen sind in der Regel nicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen buchführungspflichtig sein und einen Jahresabschluss erstellen müssen, der jedoch nicht öffentlich offengelegt wird. Die Buchführungspflicht für Einzelkaufleute und GbR kann sich aus § 238 HGB ergeben, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten (z.B. Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen).</li>
</ul>
<p>Die genauen Kriterien, die zur Offenlegungspflicht führen, sind komplex und hängen von der Rechtsform und den Größenmerkmalen des Unternehmens ab.</p>
<p><strong>Umfang der Offenlegungspflicht</strong></p>
<p>Der Umfang der offenzulegenden Rechnungslegungsunterlagen hängt von der Größe des Unternehmens ab. Das HGB unterscheidet hierbei zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie Kleinstkapitalgesellschaften. Die Größenmerkmale sind in § 267 HGB definiert und beziehen sich auf Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer.</p>
<p><strong>Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): </strong>Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von den größten Erleichterungen bei der Offenlegung. Sie müssen lediglich die Bilanz einreichen, wobei bestimmte Vereinfachungen bei der Gliederung und den Angaben möglich sind. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden.</p>
<p>Die Größenmerkmale für Kleinstkapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: 350.000 Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: 700.000 Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 10</li>
</ul>
<p><strong>Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): </strong>Kleine Kapitalgesellschaften müssen folgende Unterlagen offenlegen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (entweder nach dem Umsatzkostenverfahren oder dem Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> Erläuterungen zur Bilanz und GuV, die für ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erforderlich sind (§ 284 ff. HGB). Der Anhang kann für kleine Kapitalgesellschaften vereinfacht sein (§ 288 HGB).</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden):</p>
<ul>
<li>    Bilanzsumme: 7,5 Millionen Euro</li>
<li>    Umsatzerlöse: 15 Millionen Euro</li>
<li>    Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 50</li>
</ul>
<p><strong>Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB): </strong>Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen folgende Unterlagen offenlegen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> umfassendere Erläuterungen zur Bilanz und GuV als bei kleinen Kapitalgesellschaften (§ 284 ff. HGB).</li>
<li>    <strong>Lagebericht:</strong> Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 HGB)</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, aber die Grenzwerte für große Kapitalgesellschaften dürfen nicht erreicht werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: 7,5 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: 15 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 50 bis 250</li>
</ul>
<p><strong>Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB): </strong>Große Kapitalgesellschaften haben den umfangreichsten Offenlegungspflichten zu genügen. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> detaillierte Erläuterungen zur Bilanz und GuV (§ 284 ff. HGB)</li>
<li>    <strong>Lagebericht:</strong> umfassende Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage des Unternehmens, der voraussichtlichen Entwicklung, der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, der Zweigniederlassungen und der Umweltbelange (§ 289 HGB)</li>
<li>    <strong>Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:</strong> Sofern der Jahresabschluss prüfungspflichtig ist (§ 316 HGB), muss der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ebenfalls offengelegt werden.</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für große Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: über 25 Millionen Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: über 50 Millionen Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: über 250</li>
</ul>
<p>Für bestimmte Branchen (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) gelten spezielle Rechnungslegungsvorschriften und möglicherweise erweiterte Offenlegungspflichten.</p>
<p><strong>Fristen für die Offenlegung</strong></p>
<p>Die Fristen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind im HGB und im PublG geregelt.</p>
<ul>
<li>    <strong>Aufstellung des Jahresabschlusses:</strong> Der Jahresabschluss ist in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bzw. innerhalb von zwei Monaten für Kleinstkapitalgesellschaften aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). In der Praxis werden diese Fristen oft nicht vollständig eingehalten, aber die Offenlegungsfrist darf dadurch nicht gefährdet werden.</li>
<li>    <strong>Einreichung:</strong> Der Jahresabschluss und die gegebenenfalls weiteren offenzulegenden Unterlagen müssen spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht werden (§ 325 Abs. 1 HGB i.V.m. § 8 PublG).</li>
</ul>
<p>Beispiel: Für ein Unternehmen mit einem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 müssen die Unterlagen spätestens am 31. Dezember 2025 beim Unternehmensregister eingegangen sein.</p>
<p>Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frist eine absolute Frist ist. Eine verspätete Einreichung kann zu Ordnungsgeldverfahren führen.</p>
<p><strong>Formvorschriften für die Offenlegung</strong></p>
<p>Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die einzureichenden Unterlagen müssen im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language) erstellt und übermittelt werden. XBRL ist ein internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Finanzinformationen.</p>
<ul>
<li>    <strong>Elektronische Einreichung:</strong> Papierhafte Einreichungen werden in der Regel nicht akzeptiert.</li>
<li>    <strong>XBRL-Format:</strong> Die Daten müssen in einem strukturierten, elektronisch auswertbaren Format vorliegen.</li>
<li>    <strong>Authentifizierung:</strong> Die Einreichung erfordert eine Authentifizierung des Einreichers (z.B. über eine elektronische Signatur).</li>
<li>    <strong>Vollständigkeit:</strong> Es müssen alle für die jeweilige Unternehmensgröße vorgeschriebenen Unterlagen vollständig eingereicht werden.</li>
<li>    <strong>Lesbarkeit:</strong> Auch wenn die Einreichung elektronisch erfolgt, müssen die erstellten Dokumente (z.B. im PDF-Format als Bestandteil der XBRL-Datei) lesbar und verständlich sein.</li>
</ul>
<p><strong>Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht</strong></p>
<p>Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht kann erhebliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen und ihre Verantwortlichen haben. Die wichtigsten Sanktionen sind:</p>
<ul>
<li>    <strong>Ordnungsgeldverfahren:</strong> Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei verspäteter, unvollständiger oder nicht erfolgter Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das BfJ setzt zunächst eine Frist zur Einreichung der fehlenden Unterlagen und droht das Ordnungsgeld an. Wird die Frist erneut versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.</li>
<li>    <strong>Zwangsgelder:</strong> In einigen Fällen kann das Registergericht Zwangsgelder festsetzen, um die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen.</li>
<li>    <strong>Negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit:</strong> Die verspätete oder unterlassene Offenlegung kann zu einer negativen Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch Banken und andere Gläubiger führen.</li>
<li>    <strong>Reputationsschäden:</strong> Die mangelnde Transparenz kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Investoren beeinträchtigen.</li>
<li>    <strong>Persönliche Haftung der Geschäftsführung:</strong> In bestimmten Fällen können die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder persönlich für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht entstehen.</li>
<li>    <strong>Strafrechtliche Konsequenzen:</strong> In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei vorsätzlicher Falschdarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.</li>
</ul>
<p>Unternehmen sollten ihre Offenlegungspflichten deshalb unbedingt ernst nehmen und die Fristen und Formvorschriften genau einhalten.</p>
<p><strong>Befreiungen und Sonderregelungen</strong></p>
<p>Es gibt einige wenige Befreiungen und Sonderregelungen von der Offenlegungspflicht:</p>
<ul>
<li>    <strong>Kleine Genossenschaften:</strong> Kleine Genossenschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung befreit sein.</li>
<li>    <strong>Bestimmte Kleinstkapitalgesellschaften:</strong> Unter sehr engen Voraussetzungen können Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der Offenlegung eine Hinterlegung beim Unternehmensregister vornehmen (§ 326 Abs. 2 HGB). Dies führt zu einer geringeren Publizität. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür sehr streng (u.a. Zustimmung aller Gesellschafter und eine entsprechende Erklärung auf dem Deckblatt der Bilanz).</li>
<li>    <strong>Teilweise Befreiung für Tochterunternehmen:</strong> Unter bestimmten Bedingungen können Tochterunternehmen in den Konzernabschluss ihrer Muttergesellschaft einbezogen werden und sind dann von der individuellen Offenlegung befreit (§ 264b HGB).</li>
</ul>
<p>Diese Befreiungen sind jedoch eng begrenzt und greifen nur in speziellen Fällen. Die meisten Kapitalgesellschaften und § 264a HGB-Fälle sind von der Offenlegungspflicht betroffen.</p>
<p><strong>Bedeutung der Offenlegung für verschiedene Stakeholder</strong></p>
<p>Die Offenlegung der Bilanz und weiterer Rechnungslegungsunterlagen ist für verschiedene Stakeholder von großer Bedeutung:</p>
<ul>
<li>    <strong>Investoren:</strong> Potenzielle und bestehende Investoren nutzen die offengelegten Informationen, um die finanzielle Lage, die Ertragskraft und die Risikostruktur des Unternehmens zu beurteilen und fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.</li>
<li>    <strong>Gläubiger:</strong> Banken und andere Kreditgeber analysieren die Bilanz, um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einzuschätzen und die Risiken von Kreditausfällen zu minimieren.</li>
<li>    <strong>Lieferanten und Kunden:</strong> Geschäftspartner können die offengelegten Informationen nutzen, um die Bonität und die langfristige Stabilität ihrer Geschäftspartner zu bewerten.</li>
<li>    <strong>Finanzbehörden:</strong> Die Finanzbehörden verwenden die offengelegten Daten zur Überprüfung der Steuerpflicht und zur statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Entwicklung.</li>
<li>    <strong>Öffentlichkeit:</strong> Die Offenlegung trägt zur Transparenz der Wirtschaft bei und ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen zu machen. Dies kann beispielsweise für Arbeitnehmer oder Wettbewerber relevant sein.</li>
<li>    <strong>Unternehmensleitung:</strong> Auch für die interne Steuerung des Unternehmens sind die offengelegten Informationen relevant, da sie einen Vergleich mit Wettbewerbern ermöglichen und Trends in der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung aufzeigen können.</li>
</ul>
<p>Sie haben Fragen? <a href="https://am-buero.de/kontakt/">Dann rufen Sie uns bitte an</a>. Wir beraten Sie gerne.</p>

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			</item>
		<item>
		<title>So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</title>
		<link>https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Apr 2025 14:07:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die aktuellen Entwicklungen rund um die US-amerikanische Zollpolitik Donald Trumps stellen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderung. Um bestmöglich darauf zu reagieren, können sich KMU in NRW an verschiedenen Stellen beraten lassen. Wir haben einige Anlaufstellen zusammengefasst. NRW.Global Business Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist NRW.Global Business eine zentrale Anlaufstelle [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/">So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die aktuellen Entwicklungen rund um die US-amerikanische Zollpolitik Donald Trumps stellen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderung. </p>



<p>Um bestmöglich darauf zu reagieren, können sich KMU in NRW an verschiedenen Stellen beraten lassen. Wir haben einige Anlaufstellen zusammengefasst.</p>



<p><strong>NRW.Global Business</strong></p>



<p>Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist NRW.Global Business eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten.</p>



<p>NRW.Global Business bietet Unternehmen Informationen und individuelle Beratung zu Themen wie Außenhandel, Markterschließung und Auswirkungen internationaler Handelsbedingungen.</p>



<p>Die Experten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Betroffenheit zu analysieren, alternative Märkte zu identifizieren und Strategien zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle zu entwickeln.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der&nbsp;<a href="https://www.nrwglobalbusiness.com/de/">Webseite</a>&nbsp;von NRW.Global Business.</p>



<p><strong>Industrie- und Handelskammern in NRW</strong></p>



<p>Die IHKs in Nordrhein-Westfalen verfügen über ein breites Netzwerk und bieten ihren Mitgliedsunternehmen spezifische Beratungsleistungen zum Thema Zoll und Außenhandel. Sie informieren über aktuelle Zollbestimmungen, Handelsabkommen und mögliche Auswirkungen von Zöllen und bieten Beratungsgespräche an, um die spezifische Situation eines Unternehmens zu analysieren und passende Handlungsempfehlungen zu geben. Hier lohnt sich auch ein Blick in das Veranstaltungs- und Seminarangebot der jeweils zuständigen IHK zu aktuellen außenwirtschaftlichen Fragen und Themen.&nbsp;</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Die Kontaktdaten der für Ihr Unternehmen zuständigen IHK finden Sie in der Regel auf deren Webseite (z.B.&nbsp;<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/">https://www.ihk.de/nordwestfalen/</a>&nbsp;international/zoll für die IHK Nord Westfalen oder https://www.ihk-nrw.de/hauptnavigation/unsere-schwerpunkte/international/aussenwirtschaftsportal-nrw-6437652 für das Außenwirtschaftsportal NRW der IHKs).</p>



<p><strong>Außenwirtschaftsportal NRW</strong></p>



<p>Dieses Portal ist ein gemeinsames Angebot der IHKs in NRW und bündelt Informationen und Kontakte zum Auslandsgeschäft. KMU finden hier Marktinformationen, Zollbestimmungen, Hinweise zur Entsendung und vieles mehr. Das Portal hilft Unternehmen dabei, die richtigen Ansprechpartner bei den IHKs vor Ort zu finden.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;<a href="https://weltweit-erfolgreich.de/nrw">https://weltweit-erfolgreich.de/nrw</a></p>



<p><strong>Unternehmensverbände</strong></p>



<p>Je nach Branche können auch die jeweiligen Unternehmensverbände in NRW wertvolle Informationen und Unterstützung bieten. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und können über branchenspezifische Auswirkungen von Zöllen informieren und gemeinsame Strategien entwickeln.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Erkundigen Sie sich bei Ihrem Branchenverband.</p>



<p><strong>Zollagenten und -berater</strong></p>



<p>Professionelle Zollagenten und -berater können Unternehmen bei der konkreten Zollabwicklung unterstützen und individuelle Strategien zur Minimierung von Zollauswirkungen entwickeln. Sie haben detaillierte Kenntnisse der Zollbestimmungen und können bei der Optimierung von Lieferketten und der Nutzung von Präferenzregelungen helfen.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Suchen Sie online nach Zollagenten und -beratern in Ihrer Region oder fragen Sie bei Ihrer IHK nach Empfehlungen.</p>



<p><strong>Wichtige Schritte für KMU</strong></p>



<p>Die Zollpolitik Donald Trumps bringt derzeit die Säulen des bisherigen Welthandels zum Wanken. Darauf sollten sich auch kleine und mittelständische Unternehmen in NRW einstellen.</p>



<p><em>Frühzeitige Information:</em>&nbsp;Bleiben Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Handelspolitik auf dem Laufenden.</p>



<p><em>Analyse der Betroffenheit:</em>&nbsp;Untersuchen Sie Ihre Lieferketten und Exportaktivitäten genau, um potenzielle Risiken durch Zölle zu identifizieren.</p>



<p><em>Beratung suchen:</em>&nbsp;Nutzen Sie die genannten Anlaufstellen, um sich kompetent beraten zu lassen und individuelle Handlungsstrategien zu entwickeln.</p>



<p>Indem KMU in NRW diese Beratungsangebote nutzen und proaktiv handeln, können sie sich besser auf die möglichen Herausforderungen durch US-amerikanische Zölle einstellen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/">So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Bundesregierung – werden die Wahlversprechen gehalten?</title>
		<link>https://am-buero.de/neue-bundesregierung-werden-die-wahlversprechen-gehalten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 26 Feb 2025 14:58:32 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74008</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/neue-bundesregierung-werden-die-wahlversprechen-gehalten/">Neue Bundesregierung – werden die Wahlversprechen gehalten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
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			<p>Deutschland hat gewählt, CDU/CSU sind aus der Bundestagswahl am 23. Februar 2025 als stärkste Kraft hervorgegangen und werden mit hoher Wahrscheinlichkeit Teil der nächsten Bundesregierung sein. Wir schauen uns auszugsweise noch mal an, was die beiden Parteien insbesondere für Unternehmen versprochen haben. In ein paar Monaten wissen wir, ob sie es gehalten haben.</p>
<p><strong>Für ein neues Wohlstandsversprechen </strong>(Quelle: CDU Wahlprogramm)</p>
<ol>
<li>„Wir entlasten vor allem Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen. Dafür passen wir den Einkommensteuertarif an. Unser Ziel für die Sozialversicherungsbeiträge: Wir wollen uns wieder auf die 40 Prozent hinbewegen.</li>
<li>Wir stellen Überstundenzuschläge bei Vollzeitarbeit steuerfrei. Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben.</li>
<li>Wir erhöhen die Pendlerpauschale. So stärken wir unsere Leistungsträger im ländlichen Raum.</li>
<li>Wir modernisieren das Arbeitsrecht: Künftig soll für alle Unternehmen anstelle der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten.</li>
<li>Für ausländische Fachkräfte richten wir eine digitale „Work-and-Stay-Agentur“ ein. Sie bietet Service aus einer Hand: Anwerbung, Arbeitsplatzvermittlung, Prüfung der Einreisevoraussetzungen, Visavergabe, Aufenthaltstitel.</li>
</ol>
<p><strong>Aufbruch für die Wirtschaft – mit neuer Freiheit Kräfte freisetzen</strong></p>
<ol>
<li>Wir senken die Unternehmenssteuerbelastung auf maximal 25 Prozent, schaffen den Rest-Soli ab und verbessern Abschreibungen und Verlustverrechnung.</li>
<li>Wir beseitigen mit Entrümpelungsgesetzen und Bürokratie-Checks überflüssigen Papierkram. Statistikpflichten und Doppelstrukturen bauen wir ab.</li>
<li>Wir stoppen Belastungen: Das nationale Lieferkettengesetz schaffen wir ab.</li>
<li>Wir machen Schluss mit Draufsatteln: Dazu nehmen wir die deutsche Übererfüllung von europäischem Recht zurück und unterbinden sie künftig.</li>
</ol>
<p><strong>Energie bezahlbar machen, Klima marktwirtschaftlich schützen</strong></p>
<ol>
<li>Wir senken die Stromsteuer und die Netzentgelte. Der Strom muss für alle schnell und spürbar günstiger werden.</li>
<li>Wir bauen Netze, Speicher und alle Erneuerbaren aus und setzen auf Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit. Nur mehr Angebot senkt die Preise.</li>
<li>Wir halten an der Option Kernenergie fest. Dabei setzen wir auf die Forschung zu Kernenergie der vierten und fünften Generation, Small Modular Reactors und Fusionskraftwerken. Die Wiederaufnahme des Betriebs der zuletzt abgeschalteten Kernkraftwerke prüfen wir.</li>
<li>Wir schaffen das Heizungsgesetz der Ampel ab. Wir fördern technologieoffen emissionsarme Wärmelösungen.</li>
<li>Wir setzen auf den Emissionshandel. Er ist das richtige Instrument, um die Emissionsmenge effizient zu begrenzen und damit das Klima bestmöglich zu schützen.</li>
</ol>
<p><strong>Für einen starken und gerechten Sozialstaat</strong></p>
<ol>
<li>Wir schaffen das sogenannte „Bürgergeld“ ab und ersetzen es durch eine Neue Grundsicherung. Fördern und Fordern muss immer gelten.</li>
<li>Wir stehen zum gesetzlichen Mindestlohn und einer starken, unabhängigen Mindestlohnkommission. Lohnfindung muss Sache der Sozialpartner sein – im Sinne von Fairness und wirtschaftlicher Vernunft.</li>
<li>Wir fördern die Vorsorge mit Eigentum und Vermögen durch höhere Freibeträge bei Grunderwerb- und Erbschaftsteuer sowie beim Sparen. Eine Vermögensteuer lehnen wir ab.</li>
<li>Wir halten an der bestehenden gesetzlichen Regelung zum Renteneintrittsalter fest. Rentenkürzungen wird es mit uns nicht geben.</li>
<li>Wir führen eine Aktivrente ein. Wer über das gesetzliche Rentenalter hinaus freiwillig weiterarbeitet, bekommt sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei.“</li>
</ol>
<p>Ein Urteil muss sich in einigen Monaten dann jeder selber bilden, inwiefern die Versprechen umgesetzt wurden.</p>

		</div>
	</div>
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</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/neue-bundesregierung-werden-die-wahlversprechen-gehalten/">Neue Bundesregierung – werden die Wahlversprechen gehalten?</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</title>
		<link>https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2024 14:27:14 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73938</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Regeln für Minijobs ändern sich ab Januar 2025. Wir haben die Fakten zusammengestellt. Die Höhe des Einkommens, das bei einer geringfügigen Beschäftigung wie dem Minijob verdient werden darf, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Bis zu der Grenze ist der Minijob weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Da der Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,40 [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/">So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Regeln für Minijobs ändern sich ab Januar 2025. Wir haben die Fakten zusammengestellt.</p>
<p>Die Höhe des Einkommens, das bei einer geringfügigen Beschäftigung wie dem Minijob verdient werden darf, orientiert sich am gesetzlichen Mindestlohn. Bis zu der Grenze ist der Minijob weitgehend von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Da der Mindestlohn ab Januar 2025 von 12,40 auf 12,82 Euro pro Stunde steigt, erhöht sich auch die Verdienstgrenze für Minijobs: Sie liegt dann bei 556 Euro im Monat statt wie bisher bei 538 Euro. Aufs Jahr gerechnet sind das 6.672 Euro. Die maximale Arbeitszeit wird von der Erhöhung nicht wesentlich beeinflusst. Die erlaubte Arbeitszeit pro Monat sinkt allerdings, wenn der Stundenlohn über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Für Arbeitgeber und Minijobber empfiehlt es sich also, spätestens Anfang Januar 2025 genau auszurechnen, wie viele Stunden monatlich im geringfügigen Arbeitsverhältnis des Minijobs gearbeitet werden darf.</p>
<p>Im Jahr 2025 erhöhen sich auch die die Hinzuverdienstgrenzen für Rentnerinnen und Rentner. Für einen Minijob neben der Altersrente gelten aber andere Regelungen als für Renten wegen einer Erwerbsminderung oder Hinterbliebenenrenten. Das teilt die Minijob-Zentrale mit.</p>
<h2>Altersrente und Minijob</h2>
<p>Für Altersrentner gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, ab der bei einem zusätzlichen Einkommen die Rentenzahlungen gekürzt würden. So können auch Rentner einen Minijob machen und erhalten weiterhin die volle Rente. „Wichtig ist lediglich, die generellen Regelungen für Minijobs zu beachten, wie zum Beispiel die Verdienstgrenze pro Monat“, betont die Minijob-Zentrale.</p>
<h3>Erwerbsminderungsrente mit besonderen Regelungen</h3>
<p>Bei der Erwerbsminderungsrente gelten besondere Hinzuverdienstregeln, die je nach Art der Erwerbsminderungsrente variieren. Die Minijob-Zentrale informiert:</p>
<p><strong>Teilweise Erwerbsminderung</strong></p>
<p>Ab 2025 soll die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei einer Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung von mindestens 37.117,50 auf 39.322,50 Euro steigen. Diese Grenze orientiert sich am höchsten Einkommen, das in den 15 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung erzielt wurde. Deshalb kann die individuelle Verdienstgrenze für jede Rentnerin und jeden Rentner unterschiedlich hoch sein.</p>
<p><strong>Volle Erwerbsminderung</strong></p>
<p>„Die Hinzuverdienstgrenze bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung richtet sich nach der monatlichen Bezugsgröße. Diese Bezugsgröße wird aus dem durchschnittlichen Einkommen aller gesetzlich Rentenversicherten abgeleitet und ändert sich jährlich zum 1. Januar. Aktuell liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 18.558,75 Euro. Im Jahr 2025 soll die jährliche Hinzuverdienstgrenze voraussichtlich auf 19.661,25 Euro steigen.“</p>
<p>Ein Minijob mit Verdienstgrenze sei laut Minijob-Zentrale deshalb sowohl bei teilweiser Erwerbsminderung als auch bei voller Erwerbsminderung ohne Kürzung der Rente möglich. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung müssten Rentnerinnen und Rentner die Hinzuverdienstgrenzen der Rentenart beachten.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-veraendern-sich-die-regeln-fuer-minijobs-2025/">So verändern sich die Regeln für Minijobs 2025</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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		<title>Wirtschafts-Identifikationsnummer: Im November geht´s los</title>
		<link>https://am-buero.de/wirtschafts-identifikationsnummer-im-november-gehts-los/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Oct 2024 08:35:08 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p>Nun ist sie also tatsächlich da: Das Bundeszentralamt für Steuern teilt ab Novemer 2024 jedem wirtschaftlich Tätigen stufenweise eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) zu. Beantragt werden muss sie nicht. Die Nummer bleibt für die gesamte Zeit der wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht.</p>
<h2>Was ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?</h2>
<p>Ähnlich wie die Steueridentifikationsnummer natürlicher Personen dient die Wirtschafts-Identifikationsnummer der eindeutigen Zuordnung von Steuerpflichtigen. Maßgeblicher Unterschied: Sie bezieht sich nicht auf natürliche (Privat-)Personen, sondern auf wirtschaftlich Tätige. Dazu gehören wirtschaftlich tätige natürliche Personen, juristische Personen (z.B. Vereine, GmbHs, AGs) und Personenvereinigungen.</p>
<p>Zukünftig soll die Wirtschafts-Identifikationsnummer unter anderem im Unternehmensdatenregister gelistet werden, das sämtliche Stammdaten eines Unternehmens enthalten soll. Dies dient der Verwaltungsvereinfachung, da die Informationen so zentral gesammelt und nicht mehr wie aktuell auf verschiedene Register (Handelsregister, Transparenzregister, …) verteilt werden.</p>
<p><strong>Wie erfolgt die Vergabe der Identifikationsnummer?</strong></p>
<p>Das Bundeszentralamt für Steuern informiert: „Bei wirtschaftlich Tätigen, denen bereits vor der Einführung der W-IdNr. eine Umsatzsteuer-Identnummer (USt-IdNr.) vergeben wurde, erfolgt keine gesonderte Mitteilung der W-IdNr. Falls Sie bereits eine USt-IdNr. erhalten haben, werden Sie ab einem noch zu bestimmenden Zeitpunkt durch eine auch im Bundessteuerblatt veröffentlichte öffentliche Mitteilung darüber informiert, dass Ihre USt-IdNr. zugleich als W-IdNr. zu verwenden ist. Eine individuelle Mitteilung der zugeteilten W-IdNr. unmittelbar an Sie oder an die von Ihnen bevollmächtigte Person erfolgt nicht, da Ihre W-IdNr. mit der Ihnen bereits bekannten USt-IdNr. im Aufbau identisch ist.“</p>
<p>Wem die USt-IdNr. nicht mehr vorliegt, der kann ab November 2024 eine elektronische Mitteilung der W-IdNr. veranlassen. Die entsprechende Internetseite dafür gibt das Amt noch bekannt.</p>
<p><strong>Mitteilung über Elster</strong></p>
<p>Wer keine USt-IdNr. besitzen oder eine wirtschaftliche Tätigkeit neu aufnimmt, erhält die Wirtschafts-Identikationsnummer über das Online-Finanzamt Elster. Dafür müssen Sie sich ein Benutzerkonto anlegen. Unternehmen mit Steuerberater bzw. „Empfangsbevollmächtigtem ohne Einschränkung“ haben es noch einfacher: Der Steuerberater erhält die Wirtschafts-Identifikationsnummer per Elster.</p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p><strong>Neugründungen:</strong> Bei Neugründungen wird die W-IdNr. automatisch bei der steuerlichen Erfassung vergeben.</p>
<p><strong>Bestehende Unternehmen:</strong> Bestehende Unternehmen erhalten ihre W-IdNr. ebenfalls automatisch, allerdings verteilt sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum bis voraussichtlich 2026.</p>

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		<title>Wachstumsinitiative 2024: ein Überblick</title>
		<link>https://am-buero.de/wachstumsinitiative-2024-ein-ueberblick/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 13 Sep 2024 12:31:21 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73892</guid>

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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p>Die Wachstumsinitiative 2024 der Bundesregierung ist ein Bündel an Maßnahmen, mit deren Hilfe die deutsche Wirtschaft angekurbelt und gestärkt werden soll. Wir stellen die wesentlichen Punkte zusammen.</p>
<h3>Auswahl konkreter Maßnahmen der Wachstumsinitiative 2024 für Unternehmen</h3>
<ol>
<li><strong>Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge:</strong> Für Unternehmen wird rückwirkend zum 1. Juli 2024 eine Sonderabschreibung für neu zugelassene vollelektrische und vergleichbare Nullemissionsfahrzeuge eingeführt, die die Anschaffung der Fahrzeuge attraktiver macht. Die Sonderabschreibung gilt für Neuzulassungen bis Ende 2028. Außerdem: Erhöhung des Deckels für den Brutto-Listenpreis von 70.000 auf 95.000 Euro bei der Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge und steuerliche Gleichstellung von ausschließlich mit E-Fuels betriebenen Kraftfahrzeugen mit vollelektrischen Fahrzeugen, insbesondere bei der KfZ-Steuer und der Dienstwagenbesteuerung.</li>
<li><strong>Flexibilisierung des Arbeitsmarktes:</strong> Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte Vollzeitarbeit hinausgehen, werden steuer- und beitragsfrei gestellt. Als Vollzeitarbeit gilt dabei für tarifliche Regelungen eine Wochenarbeitszeit von mindestens 34 Stunden, für nicht tariflich festgelegte oder vereinbarte Arbeitszeiten von 40 Stunden.Es soll einen neuen steuerlichen Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geben: Wenn Arbeitgeber eine Prämie für die Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, wird diese Prämie steuerlich begünstigt.</li>
<li><strong>Abschreibungen:</strong> Mit dem Ziel, private Investitionen anzureizen, wird die Bundesregierung deshalb die degressive Abschreibung bis 2028 verlängern und den Satz von 20 Prozent auf 25 Prozent anheben sowie eine Reform der Sammelabschreibungen vornehmen durch Einstieg in die Pool-Abschreibung (Anhebung auf 5.000 Euro).</li>
<li><strong>Forschungszulage:</strong> Die Bundesregierung wird die Bemessungsgrundlage für die Forschungszulage um zwei auf 12 Millionen Euro erhöhen. Die maximale Zulage würde sich dadurch pro Jahr auf drei Millionen Euro und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auf 4,2 Millionen Euro erhöhen.</li>
<li><strong>KfW-Instrumente:</strong> Bei der Förderbank KfW sollen verstärkt zinsverbilligter Kredite anstatt von Investitionszuschüssen eingesetzt werden. Weitere Maßnahmen: Bereitstellung von Bundesgarantien für Risikoübernahmen bei der Produktionsausweitung von Unternehmen, möglicher Eigenkapital-Transformationsfonds unter besonderer Berücksichtigung von Mittelstand und Handwerk.</li>
</ol>
<h2>Ziele der Wachstumsinitiative</h2>
<ol>
<li><strong>Erhöhung des Wirtschaftswachstums:</strong> Die Wachstumsinitiative soll dazu beitragen, das Wirtschaftswachstum in Deutschland zu steigern und den Wohlstand zu sichern.</li>
<li><strong>Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit:</strong> Deutschland soll als Wirtschaftsstandort attraktiver werden und seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber anderen Ländern steigern.</li>
<li><strong>Schaffung von Arbeitsplätzen:</strong> Durch die Förderung von Investitionen und Innovationen sollen neue Arbeitsplätze geschaffen werden.</li>
<li><strong>Modernisierung der Wirtschaft:</strong> Die deutsche Wirtschaft soll modernisiert und fit für die Zukunft gemacht werden.</li>
</ol>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
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