Das ändert sich 2024

by ina

Mit Beginn des Jahres 2024 verändern sich zahlreiche Gesetze und Regelungen. Das hat auch Einfluss auf die Unternehmen. Wir nennen Beispiele.

Finanzen

Zukunftsfinanzierungsgesetz

Das neue Zukunftsfinanzierungsgesetz soll mehr privates Kapital für Investitionen in Klimaschutz und Digitalisierung ermöglichen. Start-Ups und Wachstumsunternehmen können einfacher an die Börse gehen und haben besseren Zugang zu Eigenkapital: Die Summe des Mindestmarktkapitals für einen Börsengang wird von 1,24 Millionen Euro auf eine Million Euro gesenkt.

Steuerregelungen sollen die Möglichkeiten zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung verbessern: Der steuerfreie Höchstbetrag steigt von 1.400 EUR auf 2.000 EUR pro Jahr. Außerdem profitieren mehr Unternehmen von günstigen steuerrechtlichen Regelungen bei Mitarbeiterkapital: Nicht nur Neugründungen können künftig die Vorteile nutzen, sondern auch bestehende kleine und mittelständische Unternehmen bzw. deren Mitarbeiter.

Weitere Änderungen ab 2024 für Unternehmen:

  •   begrenzte Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.1.2025 angeschafft oder hergestellt wurden
  •   Schwellenwert zur Befreiung von der Abgabe vierteljährlicher Umsatzsteuervoranmeldungen steigt von 1.000 auf 2.000 Euro.
  •   höhere Grenze für die Buchführungspflicht: Unternehmen müssen bilanzieren, wenn sie mehr als 800.000 Euro Umsatz machen (bisher 600.00 Euro) oder wenn sie mehr als 80.000 Euro Gewinn machen (bisher 60.000 Euro)
  •   verbesserter steuerlicher Verlustabzug und Verlustrücktrag: Der Verlustrücktrag wird ab 2024 auf drei Jahre erweitert. Die Erhöhung des Höchstbetrags bleibt dauerhaft.
  • GWG-Grenze steigt auf 1.000 Euro, Grenze der Sammelposten auf 5.000 Euro
  • Freigrenze für Kundengeschenke, die Unternehmen pro Jahr als Betriebsausgaben absetzen können, steigt von 35 Euro pro Person auf 50 Euro.
  • Verpflegungsmehraufwand erhöht: Die Halbtagespauschale steigt ab 2024 von 14 auf 15,00 Euro, die Pauschale für den vollen Tag von 28 auf 30 Euro.

Arbeit/Personal

Mindestlohn steigt

In den kommenden beiden Jahren steigt der gesetzliche Mindestlohn. Ab Januar 2024 steigt die unterste Lohngrenze von 12 auf 12,41 Euro brutto je Stunde, 2025 auf 12,82 Euro. 

Minijobber können mehr verdienen

Ab Januar 2024 dürfen Minijobber 538 Euro im Monat verdienen, da auch der Mindestlohn steigt. Ziel ist es, dass Minijobber weiterhin bis zu zehn Stunden in der Woche arbeiten können, was sonst bei höherem Mindestlohn nicht möglich wäre.

Eingliederungszuschuss für Arbeitssuchende verlängert

Unternehmen, die Arbeitssuchende einstellen, die stärkere Unterstützung benötigen – zum Beispiel wegen langer Arbeitslosigkeit, Behinderung oder höheren Alters – können weiterhin bis zu 36 Monate einen Eingliederungszuschuss erhalten. Diese Regelung gilt jetzt bis Ende 2028.

Soziales

Mehr Inklusion in Unternehmen

Für mehr gesellschaftliche Teilhabe sollen Menschen mit Behinderung stärker in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Deshalb haben sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, geändert. Die Details finden Sie beim Bundesarbeitsministerium.

Energie

Strompreispaket für produzierende Unternehmen

Die Stromsteuer sinkt für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes auf den EU-weit zulässigen Mindestwert. Dafür wird der bisherige Spitzenausgleich für etwa 9.000 Unternehmen abgeschafft. Die rund 350 am stärksten im internationalen Wettbewerb stehenden Unternehmen erhalten einen Ausgleich für die Kosten des deutschen CO2-Emissionshandels. Auch die Regelung zum „Super-Cap“ für die rund 90 besonders stromintensiven Unternehmen soll fortgeführt werden.

Quelle u.a.: Bundesregierung

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