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	<title>Betriebswirtschaftliche Beratung Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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	<description>Steuerberatung und betriebswirtschaftliche Beratung</description>
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	<title>Betriebswirtschaftliche Beratung Archives - Markus Miklis - Steuerberater - Haan</title>
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		<title>So behandeln Sie Auslagen in der Rechnung richtig</title>
		<link>https://am-buero.de/so-behandeln-sie-auslagen-in-der-rechnung-richtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Feb 2026 09:25:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
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			<p>Im Tagesgeschäft entstehen bei Projekt- oder Beratungsleistungen häufig zusätzliche Kosten – etwa durch Reisen, Unterkunft oder Verpflegung. Diese sogenannten Auslagen müssen Unternehmen bei der Rechnungsstellung korrekt erfassen und umsatzsteuerlich richtig einordnen. Entscheidend ist dabei, wie sie an den Auftraggeber weitergegeben werden.</p>
<h2>Abrechnungsmodelle für Auslagen</h2>
<p>In der Praxis haben sich drei Abrechnungsvarianten etabliert:</p>
<ol>
<li>Auslagen als umsatzsteuerpflichtige Nebenleistung zur Hauptleistung</li>
<li>Einbeziehung der Kosten in den vereinbarten Gesamtpreis</li>
<li>Separate Weiterbelastung der tatsächlich entstandenen Aufwendungen</li>
</ol>
<ol>
<li><strong> Nebenleistung zur Hauptleistung</strong></li>
</ol>
<p>Sind die zusätzlichen Aufwendungen Bestandteil des Leistungsumfangs, folgt ihre steuerliche Behandlung automatisch der Hauptleistung. Das bedeutet: Wird die Hauptleistung mit 19% Umsatzsteuer berechnet, sind auch die Auslagen mit 19 % zu versteuern. Bei einer Leistung mit ermäßigtem Steuersatz (7%) gilt dieser ebenso für die Nebenkosten.</p>
<p>Zu den häufigsten Positionen zählen Fahrten zum Kunden, Übernachtungskosten, Verpflegungsmehraufwendungen, Kommunikationskosten sowie Porto und Versandmaterial. Die Originalbelege verbleiben beim leistenden Unternehmen und berechtigen – sofern Vorsteuerabzugsberechtigung vorliegt – zum Abzug der Vorsteuer sowie zur Anerkennung der Betriebsausgabe.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Einpreisung im Gesamthonorar</strong></li>
</ol>
<p>Um Diskussionen über die Angemessenheit einzelner Auslagen zu vermeiden, empfiehlt sich häufig eine pauschale Kalkulation aller Nebenkosten innerhalb des Angebotspreises.</p>
<p>Die Rechnung an den Kunden weist dann keinen separaten Auslagenanteil mehr aus; sämtliche Aufwendungen sind bereits im Honorar enthalten. Für den Unternehmer bestehen dennoch Abzugs- und Vorsteueransprüche auf Basis der vorliegenden Originalbelege.</p>
<ol start="3">
<li><strong> Eigenständige Weiterbelastung von Auslagen</strong></li>
</ol>
<p>Wer Auslagen unabhängig von der eigentlichen Leistung weiterberechnet, muss diese in einer gesonderten Rechnung ausweisen. Dabei gilt: Es dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten in belegter Höhe abgerechnet werden. Der anzuwendende Umsatzsteuersatz (19% oder 7%) ist separat auszuweisen. Werden Originalbelege an den Auftraggeber übergeben, müssen diese auf dessen Namen lauten, da nur dann ein Vorsteuerabzug möglich ist.</p>
<p>Die steuerliche Behandlung der Auslagen hängt also unmittelbar von ihrer vertraglichen Einordnung ab. Unternehmen sollten bereits in der Angebotsphase definieren, wie Reise- oder Nebenkosten abgerechnet werden. Klare Vereinbarungen und saubere Belegführung gewährleisten Rechtssicherheit und vermeiden spätere Korrekturen in der Umsatzsteuer.</p>
<h2>Praxisbeispiel: Beratungsreise mit Reisekosten</h2>
<p>Ein Beratungsunternehmen schließt mit einem Kunden einen Vertrag über eine betriebswirtschaftliche Analyse und ein anschließendes Strategieworkshop-Paket ab. Vereinbart ist ein Tagessatz von 1.500 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer. Außerdem übernimmt der Kunde die Reisekosten.</p>
<p>Im Zusammenhang mit einem Vor-Ort-Termin entstehen folgende Kosten:</p>
<p>&#8211; Bahnfahrt zum Kunden: 120 Euro brutto (19% Umsatzsteuer)​<br />
&#8211; Hotelübernachtung: 107 Euro brutto (7% Umsatzsteuer)​<br />
&#8211; Parkgebühren und ÖPNV: 30 Euro brutto (19% Umsatzsteuer)</p>
<p>Das Beratungsunternehmen wählt nun die Abrechnungsvariante „Nebenkosten als Nebenleistung zur Hauptleistung“ und stellt dem Kunden eine einheitliche Rechnung.</p>
<p><strong>Umsetzung in der Rechnung</strong></p>
<p>In der Rechnung können die Positionen beispielsweise so zusammengefasst werden:</p>
<p>&#8211; Beratungsleistung: 1.500 Euro netto<br />
&#8211; Reisekostenpauschale (für Bahn, Hotel, lokale Transporte): 220 Euro netto (interne Umrechnung aus den Bruttobeträgen)</p>
<p>Da die Beratung der Regelbesteuerung von 19% unterliegt, werden sowohl die Beratungsleistung als auch die Reisekosten mit 19% Umsatzsteuer abgerechnet. Es spielt dabei keine Rolle, dass einzelne Kosten (z. B. die Hotelübernachtung) ursprünglich dem ermäßigten Steuersatz von 7% unterlagen.</p>
<p>Das Beratungsunternehmen behält alle Originalbelege, macht die Vorsteuer in voller Höhe geltend und setzt die Reisekosten zugleich als Betriebsausgabe an. Der Kunde erhält eine transparente Rechnung mit einheitlichem Steuersatz und kann – sofern vorsteuerabzugsberechtigt – die ausgewiesene Umsatzsteuer vollständig als Vorsteuer abziehen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
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		<title>Was sich 2026 ändert</title>
		<link>https://am-buero.de/was-sich-2026-aendert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 24 Nov 2025 11:42:54 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
		<category><![CDATA[Lohn- und Gehaltsabrechnung]]></category>
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			<p>Wir haben wichtige Änderungen im kommenden Jahr zusammengestellt, die gerade für KMU und deren Beschäftigte wichtig werden könnten.</p>
<h2>Anpassungen bei der Einkommensteuer</h2>
<p><strong>Grundfreibetrag:</strong> Der Betrag, bis zu dem Einkommen steuerfrei bleibt, wird im Jahr 2026 auf 12.348 Euro angehoben. Nur Einkünfte, die diese Grenze überschreiten, unterliegen der Einkommensteuer. Diese Erhöhung dient dazu, eine „heimliche“ Steuererhöhung durch das inflationsbedingte Steigen der Einkommen zu verhindern.</p>
<p><strong>Spitzensteuersatz:</strong> Der Spitzensatz der Einkommensteuer liegt weiterhin bei 42 Prozent. Ab 2026 gilt er jedoch erst ab einem Jahreseinkommen von 69.879 Euro, was einer Verschiebung der Schwelle um 2,0 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.</p>
<h3>Steuerfreie Zusatzleistungen</h3>
<p><strong>Aktivrente:</strong> Personen, die das reguläre Rentenalter bereits erreicht haben und weiterhin einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, sollen bis zu 2.000 Euro steuerfrei zusätzlich verdienen können.</p>
<p><strong>Teilzeitaufstockungsprämie:</strong> Arbeitnehmer in Teilzeit, die ihre Stunden erhöhen, können eine steuerfreie Prämie von bis <strong>zu 4.500 Euro</strong> erhalten, um einen Anreiz zur Arbeitszeiterhöhung zu schaffen.</p>
<p><!-- /wp:post-content --></p>
<h2><!-- wp:paragraph -->Mindestlöhne und Minijobs</h2>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gesetzlicher Mindestlohn:</strong> Die unterste Lohngrenze steigt 2026 auf <strong>13,90 Euro</strong> pro Stunde.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Minijob-Grenze:</strong> In direkter Folge des steigenden Mindestlohns wird auch die monatliche Verdienstgrenze für nicht versicherungspflichtige Minijobs zum 1. Januar angehoben: Sie liegt dann bei <strong>603 Euro</strong> (zuvor 556 Euro).</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Mindestausbildungsvergütung (MAV):</strong> Auszubildende im ersten Lehrjahr, die ab dem 1. Januar 2026 ihre Lehre beginnen, erhalten mindestens <strong>724 Euro</strong> brutto, was einer Steigerung von 6,2 Prozent entspricht.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<h2>Branchen- und Spezialregelungen</h2>
<p><strong>Branchenmindestlöhne:</strong> Mehrere Gewerke sehen höhere Lohnuntergrenzen vor, die über dem allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn liegen:</p>
<ol>
<li><strong>Dachdeckerhandwerk:</strong> Der Mindestlohn 1 (ungelernt) steigt auf <strong>14,96 Euro</strong> und der Mindestlohn 2 (gelernt) auf zunächst <strong>16,60 Euro</strong> (ab 1. Januar).</li>
<li><strong>Gebäudereiniger-Handwerk:</strong> Beschäftigte der Lohngruppe 1 erhalten ab Januar mindestens 15 Euro pro Stunde, für Glas- und Fassadenreiniger steigt der Lohn auf 18,40 Euro.</li>
<li><strong>Gerüstbauer:</strong> Der Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 14,35 Euro.</li>
<li><strong>Elektrohandwerke:</strong> Die Branchenlohnuntergrenze steigt ab 1. Januar auf 14,93 Euro</li>
</ol>
<p><strong>Betriebsrente (bAV): </strong>Ein neues Gesetz soll kleinen Betrieben die Einrichtung einer betrieblichen Altersvorsorge erleichtern, um die bAV für Angestellte mit kleineren und mittleren Einkommen zugänglicher zu machen.</p>
<p><strong>Rentenanpassung:</strong> Die Rentnerinnen und Rentner können sich voraussichtlich auf eine Rentenerhöhung von geschätzten <strong>3,7 Prozent</strong> ab dem 1. Juli 2026 einstellen.</p>
<h2>Weitere voraussichtliche Änderungen 2026</h2>
<p><strong>Pendlerpauschale</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die Pendler- bzw. Entfernungspauschale soll vereinheitlicht werden: Künftig können Pendler <strong>38 Cent pro Kilometer</strong> als Werbungskosten absetzen, und zwar <strong>ab dem ersten Kilometer</strong>. Bisher galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Industriestrompreis</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die Bundesregierung strebt einen staatlich subventionierten Industriestrompreis von ca. <strong>fünf Cent pro Kilowattstunde</strong> für energieintensive Unternehmen an, der allerdings noch der Zustimmung der EU-Kommission bedarf.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Agrardiesel-Subvention</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Land- und Forstwirtschaftsbetriebe erhalten die Zuschüsse für Diesel-Kraftstoff zurück und können sich <strong>21,48 Cent pro Liter</strong> von der Energiesteuer erstatten lassen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gewerbeabfallverordnung (Novelle):</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Die geplante dritte Novelle zur Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) soll voraussichtlich ab <strong>Juli 2026</strong> gelten. Vorgesehen sind unter anderem eine Kennzeichnung von Sammelbehältnissen nach Abfallart und die getrennte Sammlung von nicht gefährlichen asbesthaltigen Abfällen.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Gastronomie </strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Der Umsatzsteuersatz für <strong>Speisen</strong> in der Gastronomie soll ab dem 1. Januar auf <strong>sieben Prozent</strong> gesenkt werden (für Getränke bleibt er bei 19 Prozent).</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Digitalisierung der Steuerbescheide</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Finanzämter dürfen Steuerbescheide ab 2026 <strong>standardmäßig digital</strong> bereitstellen, ohne die bisher erforderliche Einwilligung des Steuerzahlers. Dies betrifft alle Steuerpflichtigen, die elektronisch abgeben. Die Einspruchsfrist beginnt am dritten Tag nach der digitalen Bereitstellung.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Elektronischer Berufsausweis</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Für bestimmte <strong>Gesundheitshandwerke</strong> (z. B. Augenoptiker, Hörakustiker) wird ab dem 1. Januar 2026 die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) Pflicht. Dies erfordert den <strong>persönlichen Elektronischen Berufsausweis (eBA)</strong> für qualifizierte Mitarbeiter und eine Institutionskarte (SMC-B) für die Betriebsstätte.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph --><strong>Entgelttransparenzgesetz (Reform)</strong></p>
<p><!-- /wp:paragraph --></p>
<p><!-- wp:paragraph -->Basierend auf einer EU-Richtlinie muss das Gesetz bis Juni 2026 angepasst werden. Arbeitgeber müssen künftig u. a. bereits im Bewerbungsprozess Angaben zum <strong>Einstiegsgehalt</strong> oder einer Gehaltsspanne machen, und die <strong>Beweislast</strong> bei Entgeltdiskriminierung liegt beim Arbeitgeber.</p>
<p><!-- /wp:paragraph --> </p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div></div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/was-sich-2026-aendert/">Was sich 2026 ändert</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Trumps Zölle und die Liquiditätsplanung: Wie Unternehmen sich vorbereiten sollten</title>
		<link>https://am-buero.de/trumps-zoelle-und-die-liquiditaetsplanung-wie-unternehmen-sich-vorbereiten/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 06 May 2025 11:40:18 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
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		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Nichts Genaues weiß man nicht – so lässt sich wohl aktuell die Handelspolitik des US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump zusammenfassen. Derzeit legen seine angekündigten Zölle für die Europäische Union zwar weitgehend eine Pause ein. Dennoch sollten Unternehmen sie bei ihrer Liquiditätsplanung mit einem proaktiven, detaillierten und szenariobasierten Ansatz berücksichtigen. Flexibilität kann in dieser Lage entscheidend werden.</p>
<ol>
<li>
<h2>Informationsbeschaffung und Analyse der Betroffenheit</h2>
</li>
</ol>
<p>Verfolgen Sie Handelsnachrichten, offizielle Verlautbarungen (z.B. von US-Behörden wie dem USTR, EU-Kommission), Mitteilungen von Branchenverbänden und Fachanalysen sehr genau.</p>
<p><em>Exporte in die USA:</em> Welche Ihrer Produkte unterliegen bei der Einfuhr in die USA bereits Zöllen oder könnten von neuen/erhöhten Zöllen betroffen sein? Dies ist der häufigste Fall.</p>
<p><em>Retaliatorische Maßnahmen:</em> Welche Zölle könnte die EU (oder andere Handelspartner) als Reaktion auf US-Maßnahmen erheben, die wiederum Ihre Importe aus anderen Ländern oder Ihre Exporte in diese Länder verteuern?</p>
<p><em>Lieferkette:</em> Sind Ihre wichtigen Lieferanten von US-Zöllen betroffen und könnten diese Kosten an Sie weitergeben?</p>
<p><em>Kunden:</em> Sind Ihre Kunden betroffen, was deren Zahlungsfähigkeit oder Nachfrage beeinflussen könnte?</p>
<p><em>Wettbewerb:</em> Wie sind Ihre Wettbewerber betroffen? Ergeben sich Vor- oder Nachteile?</p>
<ol start="2">
<li>
<h2>Quantifizierung der direkten Auswirkungen auf den Cashflow</h2>
</li>
</ol>
<p><strong>Zollerhöhungen als direkte Kosten (Cash Out)</strong></p>
<p><em>Importseitig (falls zutreffend):</em> Kalkulieren Sie die zusätzlichen Zollkosten für Ihre Importe und planen Sie diese als direkte Auszahlungen ein.</p>
<p><em>Exportseitig (Ihre Produkte in die USA):<br />
</em><em>Kostenübernahme:</em> Wenn Sie die Zölle tragen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, planen Sie diese als Margenreduktion oder direkte zusätzliche Kosten (z.B. &#8220;Zollaufwand USA&#8221;) ein, die Ihren Cashflow aus dem Verkaufserlös mindern.</p>
<p><em>Preiserhöhung:</em> Wenn Sie die Zölle an US-Kunden weitergeben, analysieren Sie die Preiselastizität. Ein höherer Preis könnte zu geringeren Absatzmengen und damit zu geringeren Einzahlungen führen.</p>
<p><em>Zeitliche Planung der Zollzahlungen:</em> Zölle werden meist bei Einfuhr fällig. Dies muss im kurzfristigen Liquiditätsplan berücksichtigt werden.</p>
<p><em>Veränderte Einzahlungen aus Exporten:</em> Modellieren Sie mögliche Absatzrückgänge oder niedrigere Verkaufspreise (Netto nach Zoll) für Exporte in die USA.</p>
<ol start="3">
<li>
<h2>Berücksichtigung der indirekten Auswirkungen</h2>
</li>
</ol>
<p><em>Lagerbestände:</em> Müssen Sie Lagerbestände erhöhen, um sich vor Lieferengpässen oder Preiserhöhungen zu schützen (kurzfristiger Cash Out)? Oder führen Zölle zu Ladenhütern (Kapitalbindung)?</p>
<p><em>Forderungen:</em> Könnten sich Zahlungsziele Ihrer US-Kunden verlängern, wenn diese durch Zölle belastet sind? Planen Sie höhere Forderungslaufzeiten oder Ausfallrisiken ein.</p>
<p><em>Verbindlichkeiten:</em> Könnten Ihre Lieferanten aufgrund eigener Belastungen kürzere Zahlungsziele fordern?</p>
<p><em>Supply Chain Kosten:</em> Kalkulieren Sie mögliche Kosten für die Suche und Qualifizierung neuer Lieferanten, falls bestehende Lieferketten durch Zölle unrentabel werden.</p>
<p><em>Währungsschwankungen:</em> Handelspolitische Spannungen können zu Volatilität bei Wechselkursen (z.B. EUR/USD) führen. Berücksichtigen Sie Währungssicherungsstrategien und deren Kosten sowie mögliche Auswirkungen von Kursänderungen auf Ihre Ein- und Auszahlungen in Fremdwährung.</p>
<ol start="4">
<li>
<h2>Szenarioplanung und Stresstests</h2>
</li>
</ol>
<p>Entwickeln Sie verschiedene Szenarien:</p>
<p><u>Best-Case:</u> Keine oder minimale Zölle, Ausnahmeregelungen für Ihre Produkte.<br />
<u>Worst-Case:</u> Hohe Zölle auf viele Ihrer Schlüsselprodukte/Inputs, starke retaliatorische Maßnahmen.<br />
<u>Realistisches Szenario:</u> Basierend auf den wahrscheinlichsten Ankündigungen.</p>
<p>Quantifizieren Sie für jedes Szenario die Auswirkungen auf Umsatz, Kosten, Working Capital und den gesamten Cashflow. Führen Sie Stresstests durch: Wie lange reicht Ihre Liquidität, wenn bestimmte negative Ereignisse (z.B. 20% Zölle auf Hauptexportprodukt) eintreten?</p>
<ol start="5">
<li>
<h2>Auswirkungen auf Finanzierungskosten und Erträge</h2>
</li>
</ol>
<p><em>Finanzierungskosten: </em>Zölle und gestörtes Working Capital können Ihren Bedarf an Betriebsmittelfinanzierung erhöhen und eine erhöhte Unsicherheit im internationalen Handel und potenzielle Margenrückgänge können von Banken als höheres Geschäftsrisiko eingestuft werden. Dies könnte zu höheren Zinsaufschlägen (Risk Premiums) auf Kredite sowie strengeren Kreditkonditionen (Covenants) oder geringerer Kreditverfügbarkeit führen.</p>
<p><em>Planung:</em> Kalkulieren Sie in Ihren Szenarien potenziell höhere Zinskosten für bestehende variable Kredite oder für neu aufzunehmende Finanzierungen ein. Sprechen Sie proaktiv mit Ihren Banken über die Situation und Ihre Gegenmaßnahmen.</p>
<p><em>Erträge aus kurzfristigen Anlagen: </em>Die Auswirkungen von Zollpolitiken auf die allgemeinen Zinserträge aus kurzfristigen Anlagen sind eher indirekt. Eine stark protektionistische Politik könnte das globale Wirtschaftswachstum dämpfen, was Zentralbanken wiederum zu Zinssenkungen veranlassen könnte (wodurch Erträge sinken). Umgekehrt könnte eine Überhitzung oder Inflationsdruck in einzelnen Wirtschaftsräumen auch zu Zinssteigerungen führen.</p>
<p><em>Fokus:</em> Der primäre Fokus bei der Liquiditätsplanung im Kontext von Zöllen liegt auf der Sicherung der operativen Liquidität und der Deckung von Mehrkosten, weniger auf der Optimierung von Anlageerträgen. Die Sicherheit und Verfügbarkeit von Liquidität hat Vorrang. Wenn mehr Liquidität als Puffer oder für Zollzahlungen vorgehalten werden muss, steht weniger für ertragreichere Anlagen zur Verfügung.</p>
<ol start="6">
<li>
<h2>Anpassung der Liquiditätsplanung und Maßnahmen</h2>
</li>
</ol>
<p>Was folgt aus alle dem für Ihre <a href="https://am-buero.de/buchfuehrung/">Liquiditätsplanung</a>? Sie muss auf jeden Fall dynamischer und kurzfristiger überprüfbar werden. Planen Sie höhere Liquiditätspuffer ein, um auf unvorhergesehene Zollzahlungen oder Absatzschwankungen reagieren zu können. Und bedenken Sie schon heute Maßnahmen, mit denen Sie Ihre Risiken senken können. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung von Preisanpassungsklauseln in Verträgen, eine intensiveres Kostenmanagements und durchdachte Währungssicherungsstrategien.</p>
<p>Die Liquiditätsplanung wird in Zeiten unsicherer Märkte unter anderem durch Trumps Zollpolitik zu einem zentralen Instrument des Risikomanagements, wobei ein besonderes Augenmerk auf erhöhte Kosten, veränderte Zahlungsströme und potenziell steigende Finanzierungskosten durch eine höhere Risikoprämie gelegt werden muss. Die Ertragsseite kurzfristiger Anlagen ist sekundär, es sei denn, es ergeben sich drastische Änderungen im allgemeinen Zinsniveau als Folge der Handelspolitik.</p>
<p>Sie haben Fragen? <a href="https://am-buero.de/kontakt/">Dann rufen Sie uns bitte an</a>. Wir beraten Sie gerne.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/trumps-zoelle-und-die-liquiditaetsplanung-wie-unternehmen-sich-vorbereiten/">Trumps Zölle und die Liquiditätsplanung: Wie Unternehmen sich vorbereiten sollten</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Die Pflicht zur Offenlegung einer Bilanz: Ein Leitfaden für Unternehmen</title>
		<link>https://am-buero.de/die-pflicht-zur-offenlegung-einer-bilanz-leitfaden-fuer-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Apr 2025 07:56:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
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			<p>Die Bilanz ist ein zentrales Element des Rechnungswesens und liefert ein detailliertes Bild der Vermögens-, Schulden- und Eigenkapitalstruktur eines Unternehmens zu einem bestimmten Stichtag.</p>
<p>Sie ist nicht nur ein wichtiges Steuerungsinstrument für die Unternehmensleitung, sondern auch eine entscheidende Informationsquelle für externe Stakeholder wie Investoren, Gläubiger, Finanzbehörden und die breite Öffentlichkeit. Deshalb sieht der Gesetzgeber eine Pflicht zur Offenlegung der Bilanz und weiterer Rechnungslegungsunterlagen für bestimmte Unternehmen vor.</p>
<p>Diese Offenlegungspflicht dient der Transparenz und dem Schutz der Stakeholder. Wir beleuchten die Pflichten zur Offenlegung einer Bilanz in Deutschland, aber auch, was passiert, wenn Unternehmen sich nicht an die Vorgaben halten.</p>
<h2>Rechtliche Grundlagen der Bilanzierungspflicht</h2>
<p>Die Pflicht zur Bilanzierung und Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen ist in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert. Die wichtigsten Rechtsquellen sind:</p>
<ul>
<li>    <strong>Handelsgesetzbuch (HGB):</strong> Das HGB bildet das Kernstück des deutschen Handelsrechts und enthält in den §§ 238 ff. die grundlegenden Vorschriften zur Buchführungspflicht und zur Aufstellung des Jahresabschlusses, zu dem auch die Bilanz gehört. Insbesondere die §§ 242 ff. HGB regeln die Bestandteile und die Gliederung der Bilanz.</li>
<li>    <strong>Publikationsgesetz (PublG):</strong> Das PublG konkretisiert die Offenlegungspflichten für bestimmte Unternehmen und legt den Umfang der zu veröffentlichenden Unterlagen sowie die Fristen und den Ort der Offenlegung fest.</li>
<li>    <strong>Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG):</strong> Das GmbHG enthält in § 42 Abs. 3 spezifische Regelungen zur Offenlegung des Jahresabschlusses von GmbHs.</li>
<li>    <strong>Aktiengesetz (AktG):</strong> Das AktG sieht in § 325 ff. ähnliche Offenlegungspflichten für Aktiengesellschaften (AGs) vor.</li>
<li>    <strong>Kleine- und Mittelgroße Kapitalgesellschaften-Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (KMU-BilRUG):</strong> Dieses Gesetz hat die europäischen Bilanzrichtlinien in deutsches Recht umgesetzt und zu einigen Vereinfachungen für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften geführt.</li>
</ul>
<p>Diese Gesetze definieren, welche Unternehmen zur Bilanzierung verpflichtet sind und welche Anforderungen an die Aufstellung und Offenlegung der Bilanz gestellt werden.</p>
<p><strong>Wer ist zur Offenlegung einer Bilanz verpflichtet?</strong></p>
<p>Die Pflicht zur Offenlegung des Jahresabschlusses, einschließlich der Bilanz, trifft primär Kapitalgesellschaften und bestimmte Personenhandelsgesellschaften.</p>
<p><strong>Kapitalgesellschaften:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH):</strong> Eine GmbH ist grundsätzlich zur Aufstellung und Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet (§ 42 Abs. 3 GmbHG i.V.m. PublG).</li>
<li>    <strong>Aktiengesellschaften (AG):</strong> Auch Aktiengesellschaften unterliegen der Offenlegungspflicht gemäß § 325 ff. AktG i.V.m. PublG.</li>
<li>    <strong>Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA):</strong> Für KGaA gelten ähnliche Offenlegungspflichten wie für Aktiengesellschaften.</li>
<li>    <strong>Europäische Gesellschaften (SE):</strong> Auch SE sind in der Regel zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet.</li>
</ul>
<p><strong>Personenhandelsgesellschaften:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Offene Handelsgesellschaften (OHG) und Kommanditgesellschaften (KG):</strong> Diese Gesellschaftsformen sind grundsätzlich nicht direkt zur Offenlegung verpflichtet. Allerdings greift die Offenlegungspflicht, wenn keine natürliche Person persönlich haftender Gesellschafter ist (sogenannte § 264a HGB-Fälle). Dies ist beispielsweise der Fall, wenn eine GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin einer KG auftritt (GmbH &amp; Co. KG). In solchen Fällen wird die KG wie eine Kapitalgesellschaft behandelt und unterliegt den Offenlegungspflichten.</li>
</ul>
<p><strong>Einzelunternehmen und GbR:</strong></p>
<ul>
<li>    <strong>Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR):</strong> Diese Rechtsformen sind in der Regel nicht zur Offenlegung ihres Jahresabschlusses verpflichtet. Allerdings können sie unter bestimmten Umständen buchführungspflichtig sein und einen Jahresabschluss erstellen müssen, der jedoch nicht öffentlich offengelegt wird. Die Buchführungspflicht für Einzelkaufleute und GbR kann sich aus § 238 HGB ergeben, wenn sie bestimmte Größenmerkmale überschreiten (z.B. Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen).</li>
</ul>
<p>Die genauen Kriterien, die zur Offenlegungspflicht führen, sind komplex und hängen von der Rechtsform und den Größenmerkmalen des Unternehmens ab.</p>
<p><strong>Umfang der Offenlegungspflicht</strong></p>
<p>Der Umfang der offenzulegenden Rechnungslegungsunterlagen hängt von der Größe des Unternehmens ab. Das HGB unterscheidet hierbei zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften sowie Kleinstkapitalgesellschaften. Die Größenmerkmale sind in § 267 HGB definiert und beziehen sich auf Bilanzsumme, Umsatzerlöse und die durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer.</p>
<p><strong>Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): </strong>Kleinstkapitalgesellschaften profitieren von den größten Erleichterungen bei der Offenlegung. Sie müssen lediglich die Bilanz einreichen, wobei bestimmte Vereinfachungen bei der Gliederung und den Angaben möglich sind. Eine Gewinn- und Verlustrechnung muss nicht offengelegt werden.</p>
<p>Die Größenmerkmale für Kleinstkapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: 350.000 Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: 700.000 Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 10</li>
</ul>
<p><strong>Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): </strong>Kleine Kapitalgesellschaften müssen folgende Unterlagen offenlegen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (entweder nach dem Umsatzkostenverfahren oder dem Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> Erläuterungen zur Bilanz und GuV, die für ein besseres Verständnis der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erforderlich sind (§ 284 ff. HGB). Der Anhang kann für kleine Kapitalgesellschaften vereinfacht sein (§ 288 HGB).</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für kleine Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden):</p>
<ul>
<li>    Bilanzsumme: 7,5 Millionen Euro</li>
<li>    Umsatzerlöse: 15 Millionen Euro</li>
<li>    Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 50</li>
</ul>
<p><strong>Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB): </strong>Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen folgende Unterlagen offenlegen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> umfassendere Erläuterungen zur Bilanz und GuV als bei kleinen Kapitalgesellschaften (§ 284 ff. HGB).</li>
<li>    <strong>Lagebericht:</strong> Darstellung des Geschäftsverlaufs und der Lage des Unternehmens sowie der voraussichtlichen Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken (§ 289 HGB)</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für mittelgroße Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien dürfen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, aber die Grenzwerte für große Kapitalgesellschaften dürfen nicht erreicht werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: 7,5 Millionen Euro bis 25 Millionen Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: 15 Millionen Euro bis 50 Millionen Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: 50 bis 250</li>
</ul>
<p><strong>Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB): </strong>Große Kapitalgesellschaften haben den umfangreichsten Offenlegungspflichten zu genügen. Sie müssen folgende Unterlagen einreichen:</p>
<ul>
<li>    <strong>Bilanz:</strong> in der Standardgliederung gemäß § 266 HGB</li>
<li>    <strong>Gewinn- und Verlustrechnung (GuV):</strong> in der Standardgliederung gemäß § 275 HGB (Umsatzkosten- oder Gesamtkostenverfahren)</li>
<li>    <strong>Anhang:</strong> detaillierte Erläuterungen zur Bilanz und GuV (§ 284 ff. HGB)</li>
<li>    <strong>Lagebericht:</strong> umfassende Darstellung des Geschäftsverlaufs, der Lage des Unternehmens, der voraussichtlichen Entwicklung, der Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, der Zweigniederlassungen und der Umweltbelange (§ 289 HGB)</li>
<li>    <strong>Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers:</strong> Sofern der Jahresabschluss prüfungspflichtig ist (§ 316 HGB), muss der Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers ebenfalls offengelegt werden.</li>
</ul>
<p>Die Größenmerkmale für große Kapitalgesellschaften sind (mindestens zwei der drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden):</p>
<ul>
<li>     Bilanzsumme: über 25 Millionen Euro</li>
<li>     Umsatzerlöse: über 50 Millionen Euro</li>
<li>     Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer: über 250</li>
</ul>
<p>Für bestimmte Branchen (z.B. Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen) gelten spezielle Rechnungslegungsvorschriften und möglicherweise erweiterte Offenlegungspflichten.</p>
<p><strong>Fristen für die Offenlegung</strong></p>
<p>Die Fristen für die Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind im HGB und im PublG geregelt.</p>
<ul>
<li>    <strong>Aufstellung des Jahresabschlusses:</strong> Der Jahresabschluss ist in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres für kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften bzw. innerhalb von zwei Monaten für Kleinstkapitalgesellschaften aufzustellen (§ 264 Abs. 1 HGB). In der Praxis werden diese Fristen oft nicht vollständig eingehalten, aber die Offenlegungsfrist darf dadurch nicht gefährdet werden.</li>
<li>    <strong>Einreichung:</strong> Der Jahresabschluss und die gegebenenfalls weiteren offenzulegenden Unterlagen müssen spätestens zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters eingereicht werden (§ 325 Abs. 1 HGB i.V.m. § 8 PublG).</li>
</ul>
<p>Beispiel: Für ein Unternehmen mit einem Bilanzstichtag am 31. Dezember 2024 müssen die Unterlagen spätestens am 31. Dezember 2025 beim Unternehmensregister eingegangen sein.</p>
<p>Es ist wichtig zu beachten, dass diese Frist eine absolute Frist ist. Eine verspätete Einreichung kann zu Ordnungsgeldverfahren führen.</p>
<p><strong>Formvorschriften für die Offenlegung</strong></p>
<p>Die Offenlegung des Jahresabschlusses erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Die einzureichenden Unterlagen müssen im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language) erstellt und übermittelt werden. XBRL ist ein internationaler Standard für den elektronischen Austausch von Finanzinformationen.</p>
<ul>
<li>    <strong>Elektronische Einreichung:</strong> Papierhafte Einreichungen werden in der Regel nicht akzeptiert.</li>
<li>    <strong>XBRL-Format:</strong> Die Daten müssen in einem strukturierten, elektronisch auswertbaren Format vorliegen.</li>
<li>    <strong>Authentifizierung:</strong> Die Einreichung erfordert eine Authentifizierung des Einreichers (z.B. über eine elektronische Signatur).</li>
<li>    <strong>Vollständigkeit:</strong> Es müssen alle für die jeweilige Unternehmensgröße vorgeschriebenen Unterlagen vollständig eingereicht werden.</li>
<li>    <strong>Lesbarkeit:</strong> Auch wenn die Einreichung elektronisch erfolgt, müssen die erstellten Dokumente (z.B. im PDF-Format als Bestandteil der XBRL-Datei) lesbar und verständlich sein.</li>
</ul>
<p><strong>Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht</strong></p>
<p>Die Nichteinhaltung der Offenlegungspflicht kann erhebliche Konsequenzen für die betroffenen Unternehmen und ihre Verantwortlichen haben. Die wichtigsten Sanktionen sind:</p>
<ul>
<li>    <strong>Ordnungsgeldverfahren:</strong> Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet bei verspäteter, unvollständiger oder nicht erfolgter Offenlegung ein Ordnungsgeldverfahren ein (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld kann bis zu 25.000 Euro betragen. Das BfJ setzt zunächst eine Frist zur Einreichung der fehlenden Unterlagen und droht das Ordnungsgeld an. Wird die Frist erneut versäumt, wird das Ordnungsgeld festgesetzt.</li>
<li>    <strong>Zwangsgelder:</strong> In einigen Fällen kann das Registergericht Zwangsgelder festsetzen, um die Unternehmen zur Erfüllung ihrer Pflichten zu bewegen.</li>
<li>    <strong>Negative Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit:</strong> Die verspätete oder unterlassene Offenlegung kann zu einer negativen Beurteilung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens durch Banken und andere Gläubiger führen.</li>
<li>    <strong>Reputationsschäden:</strong> Die mangelnde Transparenz kann das Vertrauen von Geschäftspartnern, Kunden und Investoren beeinträchtigen.</li>
<li>    <strong>Persönliche Haftung der Geschäftsführung:</strong> In bestimmten Fällen können die Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder persönlich für Schäden haftbar gemacht werden, die durch die Nichtbeachtung der Offenlegungspflicht entstehen.</li>
<li>    <strong>Strafrechtliche Konsequenzen:</strong> In besonders schweren Fällen, beispielsweise bei vorsätzlicher Falschdarstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen.</li>
</ul>
<p>Unternehmen sollten ihre Offenlegungspflichten deshalb unbedingt ernst nehmen und die Fristen und Formvorschriften genau einhalten.</p>
<p><strong>Befreiungen und Sonderregelungen</strong></p>
<p>Es gibt einige wenige Befreiungen und Sonderregelungen von der Offenlegungspflicht:</p>
<ul>
<li>    <strong>Kleine Genossenschaften:</strong> Kleine Genossenschaften können unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegung befreit sein.</li>
<li>    <strong>Bestimmte Kleinstkapitalgesellschaften:</strong> Unter sehr engen Voraussetzungen können Kleinstkapitalgesellschaften anstelle der Offenlegung eine Hinterlegung beim Unternehmensregister vornehmen (§ 326 Abs. 2 HGB). Dies führt zu einer geringeren Publizität. Allerdings sind die Voraussetzungen hierfür sehr streng (u.a. Zustimmung aller Gesellschafter und eine entsprechende Erklärung auf dem Deckblatt der Bilanz).</li>
<li>    <strong>Teilweise Befreiung für Tochterunternehmen:</strong> Unter bestimmten Bedingungen können Tochterunternehmen in den Konzernabschluss ihrer Muttergesellschaft einbezogen werden und sind dann von der individuellen Offenlegung befreit (§ 264b HGB).</li>
</ul>
<p>Diese Befreiungen sind jedoch eng begrenzt und greifen nur in speziellen Fällen. Die meisten Kapitalgesellschaften und § 264a HGB-Fälle sind von der Offenlegungspflicht betroffen.</p>
<p><strong>Bedeutung der Offenlegung für verschiedene Stakeholder</strong></p>
<p>Die Offenlegung der Bilanz und weiterer Rechnungslegungsunterlagen ist für verschiedene Stakeholder von großer Bedeutung:</p>
<ul>
<li>    <strong>Investoren:</strong> Potenzielle und bestehende Investoren nutzen die offengelegten Informationen, um die finanzielle Lage, die Ertragskraft und die Risikostruktur des Unternehmens zu beurteilen und fundierte Investitionsentscheidungen zu treffen.</li>
<li>    <strong>Gläubiger:</strong> Banken und andere Kreditgeber analysieren die Bilanz, um die Kreditwürdigkeit des Unternehmens einzuschätzen und die Risiken von Kreditausfällen zu minimieren.</li>
<li>    <strong>Lieferanten und Kunden:</strong> Geschäftspartner können die offengelegten Informationen nutzen, um die Bonität und die langfristige Stabilität ihrer Geschäftspartner zu bewerten.</li>
<li>    <strong>Finanzbehörden:</strong> Die Finanzbehörden verwenden die offengelegten Daten zur Überprüfung der Steuerpflicht und zur statistischen Erfassung der wirtschaftlichen Entwicklung.</li>
<li>    <strong>Öffentlichkeit:</strong> Die Offenlegung trägt zur Transparenz der Wirtschaft bei und ermöglicht es der Öffentlichkeit, sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage der Unternehmen zu machen. Dies kann beispielsweise für Arbeitnehmer oder Wettbewerber relevant sein.</li>
<li>    <strong>Unternehmensleitung:</strong> Auch für die interne Steuerung des Unternehmens sind die offengelegten Informationen relevant, da sie einen Vergleich mit Wettbewerbern ermöglichen und Trends in der eigenen wirtschaftlichen Entwicklung aufzeigen können.</li>
</ul>
<p>Sie haben Fragen? <a href="https://am-buero.de/kontakt/">Dann rufen Sie uns bitte an</a>. Wir beraten Sie gerne.</p>

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</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/die-pflicht-zur-offenlegung-einer-bilanz-leitfaden-fuer-unternehmen/">Die Pflicht zur Offenlegung einer Bilanz: Ein Leitfaden für Unternehmen</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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		<item>
		<title>So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</title>
		<link>https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 13 Apr 2025 14:07:05 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74031</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die aktuellen Entwicklungen rund um die US-amerikanische Zollpolitik Donald Trumps stellen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderung. Um bestmöglich darauf zu reagieren, können sich KMU in NRW an verschiedenen Stellen beraten lassen. Wir haben einige Anlaufstellen zusammengefasst. NRW.Global Business Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist NRW.Global Business eine zentrale Anlaufstelle [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/">So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die aktuellen Entwicklungen rund um die US-amerikanische Zollpolitik Donald Trumps stellen auch kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Nordrhein-Westfalen vor erhebliche Herausforderung. </p>



<p>Um bestmöglich darauf zu reagieren, können sich KMU in NRW an verschiedenen Stellen beraten lassen. Wir haben einige Anlaufstellen zusammengefasst.</p>



<p><strong>NRW.Global Business</strong></p>



<p>Als Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landes Nordrhein-Westfalen ist NRW.Global Business eine zentrale Anlaufstelle für Unternehmen mit internationalen Aktivitäten.</p>



<p>NRW.Global Business bietet Unternehmen Informationen und individuelle Beratung zu Themen wie Außenhandel, Markterschließung und Auswirkungen internationaler Handelsbedingungen.</p>



<p>Die Experten der Wirtschaftsförderungsgesellschaft können Unternehmen dabei unterstützen, ihre Betroffenheit zu analysieren, alternative Märkte zu identifizieren und Strategien zur Anpassung ihrer Geschäftsmodelle zu entwickeln.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf der&nbsp;<a href="https://www.nrwglobalbusiness.com/de/">Webseite</a>&nbsp;von NRW.Global Business.</p>



<p><strong>Industrie- und Handelskammern in NRW</strong></p>



<p>Die IHKs in Nordrhein-Westfalen verfügen über ein breites Netzwerk und bieten ihren Mitgliedsunternehmen spezifische Beratungsleistungen zum Thema Zoll und Außenhandel. Sie informieren über aktuelle Zollbestimmungen, Handelsabkommen und mögliche Auswirkungen von Zöllen und bieten Beratungsgespräche an, um die spezifische Situation eines Unternehmens zu analysieren und passende Handlungsempfehlungen zu geben. Hier lohnt sich auch ein Blick in das Veranstaltungs- und Seminarangebot der jeweils zuständigen IHK zu aktuellen außenwirtschaftlichen Fragen und Themen.&nbsp;</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Die Kontaktdaten der für Ihr Unternehmen zuständigen IHK finden Sie in der Regel auf deren Webseite (z.B.&nbsp;<a href="https://www.ihk.de/nordwestfalen/">https://www.ihk.de/nordwestfalen/</a>&nbsp;international/zoll für die IHK Nord Westfalen oder https://www.ihk-nrw.de/hauptnavigation/unsere-schwerpunkte/international/aussenwirtschaftsportal-nrw-6437652 für das Außenwirtschaftsportal NRW der IHKs).</p>



<p><strong>Außenwirtschaftsportal NRW</strong></p>



<p>Dieses Portal ist ein gemeinsames Angebot der IHKs in NRW und bündelt Informationen und Kontakte zum Auslandsgeschäft. KMU finden hier Marktinformationen, Zollbestimmungen, Hinweise zur Entsendung und vieles mehr. Das Portal hilft Unternehmen dabei, die richtigen Ansprechpartner bei den IHKs vor Ort zu finden.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;<a href="https://weltweit-erfolgreich.de/nrw">https://weltweit-erfolgreich.de/nrw</a></p>



<p><strong>Unternehmensverbände</strong></p>



<p>Je nach Branche können auch die jeweiligen Unternehmensverbände in NRW wertvolle Informationen und Unterstützung bieten. Sie vertreten die Interessen ihrer Mitglieder und können über branchenspezifische Auswirkungen von Zöllen informieren und gemeinsame Strategien entwickeln.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Erkundigen Sie sich bei Ihrem Branchenverband.</p>



<p><strong>Zollagenten und -berater</strong></p>



<p>Professionelle Zollagenten und -berater können Unternehmen bei der konkreten Zollabwicklung unterstützen und individuelle Strategien zur Minimierung von Zollauswirkungen entwickeln. Sie haben detaillierte Kenntnisse der Zollbestimmungen und können bei der Optimierung von Lieferketten und der Nutzung von Präferenzregelungen helfen.</p>



<p><em>Kontakt:</em>&nbsp;Suchen Sie online nach Zollagenten und -beratern in Ihrer Region oder fragen Sie bei Ihrer IHK nach Empfehlungen.</p>



<p><strong>Wichtige Schritte für KMU</strong></p>



<p>Die Zollpolitik Donald Trumps bringt derzeit die Säulen des bisherigen Welthandels zum Wanken. Darauf sollten sich auch kleine und mittelständische Unternehmen in NRW einstellen.</p>



<p><em>Frühzeitige Information:</em>&nbsp;Bleiben Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Handelspolitik auf dem Laufenden.</p>



<p><em>Analyse der Betroffenheit:</em>&nbsp;Untersuchen Sie Ihre Lieferketten und Exportaktivitäten genau, um potenzielle Risiken durch Zölle zu identifizieren.</p>



<p><em>Beratung suchen:</em>&nbsp;Nutzen Sie die genannten Anlaufstellen, um sich kompetent beraten zu lassen und individuelle Handlungsstrategien zu entwickeln.</p>



<p>Indem KMU in NRW diese Beratungsangebote nutzen und proaktiv handeln, können sie sich besser auf die möglichen Herausforderungen durch US-amerikanische Zölle einstellen und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichern.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/so-koennen-kmu-auf-trumps-zoelle-reagieren/">So können KMU auf Trumps Zölle reagieren</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Schuldenbremse weg – was bedeutet das für die Unternehmen?</title>
		<link>https://am-buero.de/schuldenbremse-weg-was-bedeutet-das-fuer-die-unternehmen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 25 Mar 2025 09:02:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Gesetzesänderungen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=74023</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/schuldenbremse-weg-was-bedeutet-das-fuer-die-unternehmen/">Schuldenbremse weg – was bedeutet das für die Unternehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Die Aufhebung der Schuldenbremse in Deutschland wird vermutlich <strong>erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben.</strong> Hier sind einige der wichtigsten Effekte:</p>
<ol>
<li><strong>Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung:</strong>Die Aufhebung der Schuldenbremse kann die gesamtwirtschaftliche Entwicklung beeinflussen, was wiederum Auswirkungen auf die Nachfrage nach betriebswirtschaftlicher Beratung im privaten Sektor hat.<strong>Chancen durch staatliche Investitionen:</strong> Wenn der Staat mehr investiert, können sich für Unternehmen im privaten Sektor neue Geschäftsmöglichkeiten ergeben.</li>
<li><strong>Politische Unsicherheit:</strong>Die Aufhebung der Schuldenbremse könnte zu politischer Unsicherheit führen, was die Entscheidungsfindung in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen erschweren kann. Berater können helfen, mit dieser Unsicherheit umzugehen.</li>
<li><strong>Langfristige Auswirkungen:</strong>Die langfristigen Auswirkungen der Aufhebung der Schuldenbremse sind noch ungewiss. Berater werden gefragt sein, um Unternehmen und öffentliche Einrichtungen bei der Planung für verschiedene Szenarien zu unterstützen.</li>
</ol>
<p>Es ist wichtig zu beachten, dass die genauen Auswirkungen der Aufhebung der Schuldenbremse von verschiedenen Faktoren abhängen, wie z.B. der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen und der Reaktion der Wirtschaft.</p>
<p>Die betriebswirtschaftliche Beratung wird in jedem Fall eine wichtige Rolle dabei spielen, Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen und Chancen zu unterstützen, die sich aus einer möglichen Aufhebung der Schuldenbremse ergeben.</p>
<p><strong>Auswirkungen auf die Zinsentwicklung für Unternehmenskredite </strong></p>
<p>Die Aufhebung der Schuldenbremse in Deutschland hat voraussichtlich <strong>einen tendenziell steigenden Effekt auf die Zinsentwicklung für Unternehmenskredite</strong>, auch wenn die direkten Auswirkungen komplex sind und von verschiedenen Faktoren abhängen. Hier sind die wichtigsten Wirkungsmechanismen:</p>
<ol>
<li><strong>Erhöhte Staatsverschuldung und &#8220;Crowding Out&#8221; Effekt<br />
</strong>Wenn der Staat mehr Kredite aufnimmt, um seine Ausgaben zu finanzieren, erhöht sich die Gesamtnachfrage nach Kapital am Markt. Dies kann zu einem <strong>&#8220;Crowding Out&#8221; Effekt</strong> führen, bei dem die vermehrte staatliche Kreditaufnahme die Zinsen für alle Kreditnehmer, einschließlich Unternehmen, in die Höhe treibt. Die Banken haben eine begrenzte Menge an Kapital zur Verfügung. Wenn der Staat einen größeren Teil davon beansprucht, steht weniger für die Kreditvergabe an Unternehmen zur Verfügung, was die Kreditkosten erhöht.</li>
<li><strong> Erhöhte Risikoaufschläge<br />
</strong>Eine höhere Staatsverschuldung kann von den Marktteilnehmern als Zeichen für eine potenziell geringere Bonität des Staates gewertet werden, was zu steigenden Renditen für Staatsanleihen führt.<br />
Da die Zinsen für Unternehmenskredite oft an die Renditen von Staatsanleihen gekoppelt sind (Risikoaufschlag auf den &#8220;risikofreien&#8221; Zinssatz), könnten auch die Unternehmenszinsen steigen. Eine höhere Staatsverschuldung könnte auch Inflationsängste schüren, was ebenfalls zu höheren Zinsen führen kann.</li>
<li><strong>Auswirkungen auf die gesamtwirtschaftliche Entwicklung<br />
</strong>Die Aufhebung der Schuldenbremse könnte zu höheren staatlichen Investitionen führen, was das Wirtschaftswachstum ankurbeln könnte. Ein stärkeres Wirtschaftswachstum würde tendenziell die Kreditnachfrage der Unternehmen erhöhen und somit potenziell auch die Zinsen.Andererseits könnte eine unkontrollierte Schuldenaufnahme auch zu wirtschaftlicher Instabilität führen, was wiederum die Risikoeinschätzung der Banken erhöhen und somit die Kreditkosten für Unternehmen verteuern könnte.</li>
<li><strong> Rolle der Geldpolitik<br />
</strong>Die Europäische Zentralbank (EZB) hat einen maßgeblichen Einfluss auf das Zinsniveau im Euroraum. Es ist möglich, dass die EZB auf eine steigende Staatsverschuldung mit einer restriktiveren Geldpolitik reagiert, um Inflationsrisiken zu begrenzen, was die Zinsen für Unternehmenskredite zusätzlich erhöhen könnte.</li>
</ol>
<p><strong>Faktoren, die die Auswirkungen abmildern könnten</strong></p>
<ol>
<li><strong>Verwendung der zusätzlichen Mittel:</strong> Wenn die zusätzlichen Schulden für Investitionen in Bereiche verwendet werden, die die Produktivität und das Wachstum der Wirtschaft langfristig steigern (z.B. Infrastruktur, Bildung), könnte dies den negativen Effekt auf die Zinsen begrenzen oder sogar umkehren.</li>
<li><strong>Gleichzeitige positive Wirtschaftsentwicklung:</strong> Ein starkes Wirtschaftswachstum könnte die Auswirkungen der höheren Staatsverschuldung auf die Zinsen abmildern.</li>
<li><strong>Glaubwürdigkeit der Finanzpolitik:</strong> Wenn die Regierung trotz der Aufhebung der Schuldenbremse eine glaubwürdige und nachhaltige Finanzpolitik verfolgt, könnte dies das Vertrauen der Märkte erhalten und den Anstieg der Zinsen begrenzen.</li>
</ol>
<p>Es ist <strong>wahrscheinlich</strong>, dass die Aufhebung der Schuldenbremse <strong>tendenziell zu einem Anstieg der Zinsen für Unternehmenskredite führen würde</strong>. Dies ist primär auf den erhöhten Wettbewerb um Kapital am Markt (Crowding Out) und potenziell höhere Risikoaufschläge zurückzuführen. Die genaue Höhe des Anstiegs ist jedoch schwer vorherzusagen und hängt von der konkreten Ausgestaltung der Maßnahmen, der Reaktion der Finanzmärkte und der Geldpolitik der EZB ab. Es ist ein komplexes Zusammenspiel verschiedener Faktoren.</p>
<p>Es ist wichtig zu betonen, dass dies eine <strong>Wahrscheinlichkeitseinschätzung</strong> ist und keine definitive Vorhersage. Die tatsächliche Entwicklung kann anders aussehen.</p>

		</div>
	</div>
</div></div></div></div></div>
</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/schuldenbremse-weg-was-bedeutet-das-fuer-die-unternehmen/">Schuldenbremse weg – was bedeutet das für die Unternehmen?</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Checkliste für die Betriebsprüfung: So bleiben Sie entspannt!</title>
		<link>https://am-buero.de/checkliste-fuer-die-betriebspruefung-so-bleiben-sie-entspannt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 22 Jan 2025 14:56:01 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Buchhaltung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73990</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/checkliste-fuer-die-betriebspruefung-so-bleiben-sie-entspannt/">Checkliste für die Betriebsprüfung: So bleiben Sie entspannt!</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="container"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
	<div class="wpb_text_column wpb_content_element" >
		<div class="wpb_wrapper">
			<p>Eine Betriebsprüfung ist für jedes Unternehmen eine Herausforderung. Eine gründliche Vorbereitung ist daher unerlässlich, um mögliche Risiken zu minimieren und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Diese Checkliste soll Ihnen als umfassende Orientierung dienen.</p>
<p><strong>Wichtigste Neuerung für 2025 vorweg</strong></p>
<p>Für eine Betriebsprüfung müssen Unternehmen seit diesem Jahr alle relevanten Daten digital zur Verfügung stellen. Mithilfe der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung (euBP) können Betriebsprüfer direkt auf Unternehmensdaten wie Buchhaltungssoftware, Kassensysteme oder ERP-Systeme zugreifen. Durch Datenanalysetools lassen sich große Datenmengen schnell und effizient ausgewertet werden.</p>
<p>Deshalb müssen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre Buchhaltungssysteme digital arbeiten. Korrekte strukturierte Daten sichern die problemlose Betriebsprüfung.</p>
<h2>Ablauf der Betriebsprüfung und ihre Vorbereitung</h2>
<ol>
<li><strong> Ankündigung der Betriebsprüfung</strong></li>
</ol>
<p><strong>Prüfungsanordnung:</strong> Überprüfen Sie die Prüfungsanordnung sorgfältig auf Vollständigkeit (Prüfungszeitraum, zu prüfende Steuerarten, Ansprechpartner).<br />
<strong>Kontaktdaten:</strong> Stellen Sie sicher, dass die angegebenen Kontaktdaten korrekt sind.<br />
<strong>Prüfungstermin:</strong> Klären Sie den genauen Termin und die Dauer der Prüfung ab.</p>
<ol start="2">
<li><strong> Zusammenstellung der Unterlagen</strong></li>
</ol>
<p><strong>Buchführungsunterlagen:</strong></p>
<p>&#8211; Jahresabschlüsse<br />
&#8211; Finanzbuchhaltung<br />
&#8211; Anlagenbuchhaltung<br />
&#8211; Umsatzsteuer-Voranmeldungen<br />
&#8211; Kontenblätter<br />
&#8211; Belege (Rechnungen, Bankbelege, etc.)</p>
<p><strong>Personalunterlagen:</strong></p>
<p>&#8211; Arbeitsverträge<br />
&#8211; Lohnkonten<br />
&#8211; Lohnabrechnungen<br />
&#8211; Sozialversicherungsnachweise</p>
<p><strong>Vertragsunterlagen:</strong></p>
<p>&#8211; Mietverträge<br />
&#8211; Lieferantenverträge<br />
&#8211; Darlehensverträge</p>
<p><strong>Sonstige Unterlagen:</strong></p>
<p>&#8211; Kassenbücher<br />
&#8211; Inventarlisten<br />
&#8211; Steuerbescheide</p>
<ol start="3">
<li><strong> Ordnung und Übersichtlichkeit</strong></li>
</ol>
<p>Erstellen Sie eine übersichtliche Ordnerstruktur, um die Unterlagen schnell zu finden. Scannen Sie wichtige Dokumente ein und erstellen Sie digitale Ordner. Stellen Sie sicher, dass alle Unterlagen gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen archiviert sind.</p>
<ol start="4">
<li><strong> Vorbereitung auf das Prüfungsgespräch</strong></li>
</ol>
<p>Legen Sie fest, wer während der Prüfung als Ansprechpartner zur Verfügung steht. Bereiten Sie eine Übersicht über die wichtigsten Unternehmensdaten vor.  Erstellen Sie einen Fragenkatalog, um mögliche Fragen des Prüfers vorwegzunehmen.</p>
<ol start="5">
<li><strong> Zusammenarbeit mit dem Steuerberater</strong></li>
</ol>
<p><strong>Einbindung:</strong> Beziehen Sie Ihren Steuerberater frühzeitig in die Vorbereitung ein. Greifen Sie auf uns als Ihre betriebswirtschaftlichen Berater zurück.<br />
<strong>Vertretung:</strong> Lassen Sie sich von Ihrem Steuerberater während der Prüfung vertreten.</p>
<ol start="6">
<li><strong> Mögliche Schwachstellen identifizieren</strong></li>
</ol>
<p>Analysieren Sie Ihr Unternehmen auf mögliche Schwachstellen, um sich gezielt darauf vorzubereiten und leiten Sie gegebenenfalls Korrekturmaßnahmen ein.</p>
<ol start="7">
<li><strong> Ablauf der Betriebsprüfung</strong></li>
</ol>
<p>&#8211; Eröffnung: Der Prüfer stellt sich vor und erläutert den Prüfungsablauf.<br />
&#8211; Durchführung: Der Prüfer prüft die Unterlagen und stellt ggf. ergänzende Fragen.<br />
&#8211; Abschluss: Am Ende der Prüfung wird ein Prüfbericht erstellt.</p>
<h3>Tipps für eine erfolgreiche Betriebsprüfung</h3>
<p>Bleiben Sie ruhig und gelassen. Geben Sie ehrlich und offen Auskunft auf alle Fragen. Eine gründliche Vorbereitung ist dafür der Schlüssel zum Erfolg. Arbeiten Sie konstruktiv mit dem Prüfer zusammen.</p>
<p><strong>Zusätzliche Hinweise</strong></p>
<p>Wenn Sie eine elektronische Buchführung führen, stellen Sie sicher, dass alle Daten gesichert sind und der Prüfer Zugriff hat. Nutzen Sie gegebenenfalls Cloud-Lösungen, um Ihre Unterlagen jederzeit und überall abrufen zu können. Achten Sie aber auch darauf, dass personenbezogene Daten geschützt werden.</p>
<p>Durch eine sorgfältige Vorbereitung können Sie den Ablauf einer Betriebsprüfung wesentlich erleichtern und mögliche Risiken minimieren.</p>

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</div><p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/checkliste-fuer-die-betriebspruefung-so-bleiben-sie-entspannt/">Checkliste für die Betriebsprüfung: So bleiben Sie entspannt!</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Zahlen lügen nicht</title>
		<link>https://am-buero.de/zahlen-luegen-nicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 28 Aug 2024 08:40:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73881</guid>

					<description><![CDATA[<p>Zahlen, Daten, Fakten: Das ist die Welt von Anja Müller und ihrem Team. Was genau sie damit meint, erfahren Sie in diesem YouTube-Video. Hören Sie rein!</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Zahlen, Daten, Fakten: Das ist die Welt von Anja Müller und ihrem Team. Was genau sie damit meint, erfahren Sie in diesem YouTube-Video. Hören Sie rein!</p>
<p><iframe width="600" height="400" src="https://www.youtube-nocookie.com/embed/kmFxWgAXW3o?si=N_Xy6lmOjVJwiDF5" title="YouTube video player" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></p>
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		<item>
		<title>Bund verbessert Kapitalzugang für Technologie-Start-ups</title>
		<link>https://am-buero.de/bund-verbessert-kapitalzugang-fuer-technologie-start-ups/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 29 Feb 2024 10:03:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73745</guid>

					<description><![CDATA[<p>Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sie den Kapitalzugang für junge Technologie-Unternehmen erweitern will. Start-ups, die beispielsweise in Künstliche Intelligenz, Klima-, Quanten- oder Biotechnologie investieren, sollen damit stärker gefördert werden. Zudem sollen bestehende Kooperationen mit institutionellen Investoren vertieft und Start-ups beim sogenannten „Impact Investing“ mit positive Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft unterstützt werden. [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass sie den Kapitalzugang für junge Technologie-Unternehmen erweitern will. Start-ups, die beispielsweise in Künstliche Intelligenz, Klima-, Quanten- oder Biotechnologie investieren, sollen damit stärker gefördert werden. </p>



<p>Zudem sollen bestehende Kooperationen mit institutionellen Investoren vertieft und Start-ups beim sogenannten „Impact Investing“ mit positive Auswirkungen auf die Umwelt oder die Gesellschaft unterstützt werden. Die Bundesregierung sieht hierfür 1,6 Milliarden Euro aus dem Zukunftsfonds vor, die bisher als strategische Reserve gehalten wurden, sowie 150 Millionen Euro aus dem European Recovery Program (ERP)-Sondervermögen.</p>



<p><strong>So sollen die Mittel investiert werden</strong></p>



<p>850 Millionen Euro soll KfW Capital gemeinsam mit privaten Venture Capital-Fonds für Direktinvestitionen in junge Start-ups in innovativen Technologiebereichen einsetzen. Die KfW Capital ist die 100-Prozent-Tochtergesellschaft der KfW für Wagnis- und Beteiligungsfinanzierung. Die Unternehmen sollen auf ihrem kapitalintensiven Wachstumspfad so unterstützt werden, dass sie sich auf dem Weltmarkt behaupten können und den Standort Deutschland zukunftsfest machen.</p>



<p>Bis zu 500 Millionen Euro sind als deutscher Beitrag zur Stärkung der Exit-Finanzierung europäischer Tech-Champions vorgesehen. Gemeinsam mit unseren europäischen Partnern ist der Aufbau einer europäischen Exit-Initiative vorgesehen. Hiermit soll der Grundstein gelegt werden, dass erfolgreiche deutsche und europäische Start-ups für Exits nicht in außereuropäische Märkte ausweichen müssen.</p>



<p>200 Millionen Euro sollen KfW Capital für eine Fortsetzung des Wachstumsfonds Deutschland zur Verfügung gestellt werden.</p>



<p>200 Millionen Euro sind für Investitionen von KfW Capital in sog. Impact Venture Capital-Fonds vorgesehen, die zusätzlich zur finanziellen Rendite auf eine messbare positive, soziale oder ökologische Wirkung abzielen. Hiermit soll das neue Marktsegment des Impact Investing gezielt unterstützt werden.</p>



<p>Mit der Ausgestaltung und Entwicklung der einzelnen Produkte wird nun gestartet. Die sukzessive Einführung der Produkte soll voraussichtlich bereits zum Jahresende 2024 beginnen. (<a href="https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2024/02/2024-02-07-bund-erweitert-kapitalzugang-fuer-start-up-firmen.html">Quelle</a>)</p>



<p><strong>Über den Zukunftsfonds für Deutschland</strong></p>



<p>Der 2021 gestartete „Zukunftsfonds“ („Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien“) mit einem Volumen von 10 Milliarden Euro trägt über verschiedene Finanzierungsprogramme dazu bei, den Wagniskapitalmarkt und die Finanzierungsbedingungen für innovative, technologieorientierte Start-ups – insbesondere in ihrer Wachstumsphase – zu stärken. Durch seine Co-Investments zusammen mit privaten Anlegern mobilisiert er zusätzlich privates Kapital für Investitionen in wichtige Zukunftstechnologien.</p>



<p>Junge Unternehmen und Start-ups können sich übrigens bei uns <a href="https://am-buero.de/betriebswirtschaftliche-beratung/">betriebswirtschaftlich beraten lassen</a>. Wir begleiten auch Gespräche mit Banken.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/bund-verbessert-kapitalzugang-fuer-technologie-start-ups/">Bund verbessert Kapitalzugang für Technologie-Start-ups</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
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		<item>
		<title>„Soll“ für erfolgreiche Unternehmen: Betriebswirtschaftliche Beratung</title>
		<link>https://am-buero.de/soll-fuer-erfolgreiche-unternehmen-betriebswirtschaftliche-beratung/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[ina]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Oct 2023 09:48:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Betriebswirtschaftliche Beratung]]></category>
		<category><![CDATA[Liquiditätsorientiertes Buchen laufender Geschäftsvorfälle]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://am-buero.de/?p=73672</guid>

					<description><![CDATA[<p>Seit vielen Jahren biete ich meinen Kunden eine solide betriebswirtschaftliche Beratung. Bei meinem Background als Sparkassenbetriebswirtin liegt mein Schwerpunkt dabei naturgemäß auf dem Zahlenwerk meiner Kunden, vor allem auf der Betrachtung der kurz-, mittel- und langfristigen Liquidität. Doch betriebswirtschaftliche Beratung hat viele Facetten, die ich heute gerne noch einmal vorstellen möchte. Grundsätzlich – und das [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://am-buero.de/soll-fuer-erfolgreiche-unternehmen-betriebswirtschaftliche-beratung/">„Soll“ für erfolgreiche Unternehmen: Betriebswirtschaftliche Beratung</a> erschien zuerst auf <a href="https://am-buero.de">Markus Miklis - Steuerberater - Haan</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Seit vielen Jahren biete ich meinen Kunden eine solide betriebswirtschaftliche Beratung. </p>



<p>Bei meinem Background als Sparkassenbetriebswirtin liegt mein <a href="https://am-buero.de/betriebswirtschaftliche-beratung/" data-type="page" data-id="70513">Schwerpunkt</a> dabei naturgemäß auf dem Zahlenwerk meiner Kunden, vor allem auf der <a href="https://am-buero.de/buchfuehrung/" data-type="page" data-id="70522">Betrachtung der kurz-, mittel- und langfristigen Liquidität</a>. Doch betriebswirtschaftliche Beratung hat viele Facetten, die ich heute gerne noch einmal vorstellen möchte.</p>



<p>Grundsätzlich – und das gilt wohl für alle Berater in diesem Bereich – ist Betriebswirtschaftliche Beratung eine Dienstleistung, die Unternehmen bei der Verbesserung ihrer wirtschaftlichen Leistung unterstützt. Betriebswirtschaftliche Berater helfen Unternehmen dabei, ihre Ziele zu erreichen, indem sie ihnen bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle ihrer Geschäftsaktivitäten beraten.</p>



<p>Die Aufgaben sind vielfältig und können je nach Bedarf des Unternehmens variieren. Zu den häufigsten Aufgaben gehören:</p>



<ul class="wp-block-list">
<li><strong>&nbsp; &nbsp; Strategische Beratung</strong>:&nbsp;Betriebswirtschaftliche Berater können Unternehmen dabei helfen, ihre langfristigen Ziele zu definieren und Strategien zu entwickeln, um diese Ziele zu erreichen.</li>



<li><strong>&nbsp; &nbsp; Operative Beratung</strong>:&nbsp;Sie unterstützen Unternehmen dabei, ihre operativen Prozesse zu verbessern, z. B. durch die Optimierung von Produktion, Vertrieb oder Marketing.</li>



<li><strong>&nbsp; &nbsp; Finanzierungsberatung</strong>:&nbsp;Betriebswirtschaftliche Berater beraten Unternehmen bei der Finanzierung ihrer Geschäftstätigkeit, z. B. durch die Suche nach Finanzierungslösungen oder Investoren.</li>



<li><strong>&nbsp; &nbsp; Rechtsberatung</strong>:&nbsp;Je nach eigener Ausrichtung haben Berater die Möglichkeit, Unternehmen bei rechtlichen Fragen begleiten, z. B. bei der Vertragsgestaltung oder der Rechtsdurchsetzung.</li>
</ul>



<p>Betriebswirtschaftliche Berater können von Unternehmen jeder Größe und Branche in Anspruch genommen werden, um die wirtschaftlichen Ziele des Unternehmens zu erreichen. Die Vorteile sind vielfältig: Effizienzverbesserung, Kostensenkung, Gewinnsteigerung, Risikoreduzierung als Beispiele.</p>



<p>Die Kosten für betriebswirtschaftliche Beratung variieren meist nach Umfang der Beratung und Qualifikationen des Consultants. In der Regel werden die Kosten nach Stundensatz oder Pauschalpreis berechnet.</p>



<p>Betriebswirtschaftliche Beratung kann eine wertvolle Investition für Unternehmen sein. Durch die Inanspruchnahme können Unternehmen ihre wirtschaftlichen Ziele erreichen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern.</p>



<p>Wenn Sie Fragen dazu haben oder sich über meinen Fokus auf die Liquidität Ihres Unternehmens informieren wollen, stehe ich Ihnen <a href="https://am-buero.de/kontakt/" data-type="page" data-id="70731">gerne für ein Gespräch</a> zur Verfügung.</p>
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